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Wie hoch darf eine Bankbürgschaft als Mietkaution höchstens sein?

gefragt von Maximus40Maximus40 am 28.04.2009 um 18:21 Uhr

Im Mietvertrag steht folgende Vereinbarung:
Der Mieter übergibt dem Vermieter eine unbefristete Bankbürgschaft in Höhe einer Jahresmiete zur Sicherung etwaiger Mietausfälle und sonstiger Ansprüche die sich aus dem Mietverhältnis ergeben können.

Ist die Höhe der Jahresmiete rechtens? Wenn nein, wie hoch darf der Betrag max. sein?


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moon73
beantwortet von moon73 am 28. April 2009 18:22
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Das ist nicht rechtens. Die Mietkaution darf max. 3 Monatskaltmieten betragen. Alles andere ist nicht zulässig. Der Vermieter muß die Kaution zinsbringend anlegen.


kandana
beantwortet von kandana am 28. April 2009 18:22
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Max. 3 Monatskaltmieten.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 28. April 2009 18:22
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Netter Trick des Vermieters, ist aber trotzdem rechtswidrig! Maximal 3 Monatsmieten...


sanne172
beantwortet von sanne172 am 28. April 2009 18:22
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Normalerweise sind es immer 3 Monatsmieten.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. April 2009 18:23

es sind max. 3 Monatsmieten .. nicht immer.. der Vermieter muß auch gar keine Kaution fordern


anonym
beantwortet von dalia4499 am 28. April 2009 18:22
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normal sind doch 3 mm


pepperma
beantwortet von pepperma am 28. April 2009 18:22
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Normal sind dat eigentlich nur 3 monate in ner bankbürgschaft


anonym
beantwortet von duwieich am 28. April 2009 18:22
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bin der meinung höchstens 3 monatsmieten


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 28. April 2009 18:22
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Das ist ja Wucher!!!! Normalerweise 1-3 Monatsmieten, aber nicht durch Bankbürgschaft. Das Geld wird üblicherweise auf ein Konto einbezahlt. Sind keine Reklamationen nach dem Auszug, bekommst Du das Geld zurück, ansonsten nur einen Teil

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. April 2009 18:26

Bankbürgschaft ist schon ok, da das Geld ja dann beim Mieter in dessen Besitz als Anlage verbleibt. Max. 3 Monatsmieten dürfen als Kaution verlangt werden


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. April 2009 18:23
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eine Miekation darf maxmimal 3 Kalt-Monatsmieten betragen. Mit der Bankbürgschaft hast dies nichts zu tun. Einen solchen Mietvertrag kannst du getrost unterschreiben, mußt die Bürgschaft über diese Höhe aber nie abgeben. Diese Klausel wäre unwirksam

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 28. April 2009 18:24

Klar, nur dann ist der Ärger vorprogrammiert.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 28. April 2009 18:25

Der Vermieter verlangt statt der Mietkaution die Bankbürgschaft in Höhe der Jahresmiete.
Und ich wollte nun wissen, ob dies rechtens ist oder ob er eine Bankbürgschaft max. in der Höhe von 3 MM verlangen kann.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. April 2009 18:27

nein ist natürlich nicht rechtens


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