Maximus40 am 28.04.2009 um 18:21 Uhr
Im Mietvertrag steht folgende Vereinbarung:
Der Mieter übergibt dem Vermieter eine unbefristete Bankbürgschaft in Höhe einer Jahresmiete zur Sicherung etwaiger Mietausfälle und sonstiger Ansprüche die sich aus dem Mietverhältnis ergeben können.
Ist die Höhe der Jahresmiete rechtens? Wenn nein, wie hoch darf der Betrag max. sein?

Das ist nicht rechtens. Die Mietkaution darf max. 3 Monatskaltmieten betragen. Alles andere ist nicht zulässig. Der Vermieter muß die Kaution zinsbringend anlegen.

Netter Trick des Vermieters, ist aber trotzdem rechtswidrig! Maximal 3 Monatsmieten...

Normalerweise sind es immer 3 Monatsmieten.
es sind max. 3 Monatsmieten .. nicht immer.. der Vermieter muß auch gar keine Kaution fordern

Normal sind dat eigentlich nur 3 monate in ner bankbürgschaft
Das ist ja Wucher!!!! Normalerweise 1-3 Monatsmieten, aber nicht durch Bankbürgschaft. Das Geld wird üblicherweise auf ein Konto einbezahlt. Sind keine Reklamationen nach dem Auszug, bekommst Du das Geld zurück, ansonsten nur einen Teil
Bankbürgschaft ist schon ok, da das Geld ja dann beim Mieter in dessen Besitz als Anlage verbleibt. Max. 3 Monatsmieten dürfen als Kaution verlangt werden
eine Miekation darf maxmimal 3 Kalt-Monatsmieten betragen. Mit der Bankbürgschaft hast dies nichts zu tun. Einen solchen Mietvertrag kannst du getrost unterschreiben, mußt die Bürgschaft über diese Höhe aber nie abgeben. Diese Klausel wäre unwirksam
Maximus40 am 28. April 2009 18:24 Klar, nur dann ist der Ärger vorprogrammiert.
Maximus40 am 28. April 2009 18:25 Der Vermieter verlangt statt der Mietkaution die Bankbürgschaft in Höhe der Jahresmiete.
Und ich wollte nun wissen, ob dies rechtens ist oder ob er eine Bankbürgschaft max. in der Höhe von 3 MM verlangen kann.
nein ist natürlich nicht rechtens