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Wie hoch darf die Strafgebühr des Begünstigten für eine 'geplatzte' Lastschrift sein?

gefragt von waterfall am 18.10.2009 um 21:03 Uhr

Hat jemand eine Ahnung, wie hoch die Gebühr sein darf, die der Begünstigte verlangen kann, wenn seine Lastschrift geplatzt ist, weil das betreffende Konto nicht ausreichend gedeckt war? Bei meiner Schwester ist das nämlich passiert- es ging um einen Betrag von rund 150 Euro und der, der nicht abbuchen konnte, weil sie vergessen hatte, das Geld bereit zu halten, möchte jetzt 50 Euro dafür. Ist das nicht ein bisschen viel? Gibt es dafür irgendwelche Richtlinien?

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casilein
beantwortet von casilein am 18. Oktober 2009 21:09
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Hilfreichste Antwort

Die Banken verlangen zwischen 7 und 10 Euro von dem, der die Lastschrift veranlasst hat. Etwas Bearbeitungsgebühr sollte auch erlaubt sein - ich finde 15€ angemessen, die meisten Firmen verlangen 10€.

Steht die Gebühr im Vertrag? Ich halte sie für überraschend, so dass sie in den AGB nicht gültig sein dürfte.


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anonym
beantwortet von TanteBertha am 19. Oktober 2009 09:28
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I.d.R. sind die Gebühren, die in einem solchen Fall verlangt werden, mit im Vertrag vereinbahrt. Meistens stehen sie - sehr klein - im Kleingedruckten. 50 Euro sollte auf jeden Fall zu viel sein.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 18. Oktober 2009 22:23
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Kommt auch drauf an wieviel Arbeit die Rücklastschrift dem Begünstigten verursacht.
Hat er z.B. ein automatisches Lastschriftsystem in seiner Fakturierung und muss jetzt die ganze Sache manuell bearbeiten sind das ja 2 komplette Buchungsvorgänge zusammen mit dem Erstellen des Schreibens etc. kommt da schon eine Stunde Arbeit zusammen und die Stunde für 40€ ist normaler Preis.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 18. Oktober 2009 21:04
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50 EUR ist in der Tat kurz vor der Wuchergrenze. Diese Kosten entstehen nämlich nicht.

5 - 8 EUR ist normal.

Such mal im Internet danach. Gibt sicherlich schon Urteile diesbezüglich.


Kirsche77
beantwortet von Kirsche77 am 18. Oktober 2009 21:06
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http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nked=pm&Blank=1 ( Kopier den ganzen Link, inkl. der Zahl 1, dann klappts) Schau mal nach...ist ein Urteil vom BGH.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 18. Oktober 2009 22:19

Link "Not found"


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 18. Oktober 2009 21:04
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Riecht nach Abzocke.......


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