tumleh1974 am 02.08.2009 um 8:18 Uhr
Da ich selbständig bin und mit der gesetzlichen Rentenversicherung Probleme habe, hat mir ein Kollege einen Rechtsanwalt empfohlen. Diesen habe ich angerufen und mich kurz informiert. Das Telefongespräch hat ca. 10 - 15 Minuten gedauert. Jetzt habe ich eine Rechnung erhalten. 60 Euro plus Steuer. Meine Frage nun: Wie hoch darf so eine Rechnung sein? Muss er mich darauf hinweisen, dass ich eine Rechnung von ihm erhalten werde? Bei 60 Euro wären das 240 Euro Stundenlohn!!! Nur weil es Anwälte sind, können sie Rechnungen schreiben, wie hoch sie wollen??? Gut, der Mann hat studiert und macht seinen Job, aber angemessen ist diese Rechnung in meinen Augen absolut nicht!

§ 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Beratung, Gutachten und Mediation
(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro. (2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.
Hinweis:
mit 60 Euro hat der Anwalt die Gebühr verlangt, die er für die Beratung eines mittellosen Mandanten bekommt
meiner Ansicht nach bist Du mit 60 Euro gut bedient.
Rechtsanwälte haben auch eine Gebührenordnung, nachfragen kann man sicherlich bei der Anwaltskammer wie hoch die Gebühren sein dürfen. Hast du keine Rechtsschutzversicherung?
Ich glaube in deinem Falle würd ich defintiv zur Rechtsanwaltskammer gehen und mich beraten lassen. Ich denke nicht das es rechtens war. Vielleicht hilft dir das ja weiter: http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html

Die Frage ist rafinierter als du denkst. Also es ist an sich so, daß man bei Serviceleistungen zu Beginn des Telefonates auf die Kosten hingewiesen werden muß. Aber das hat eigentlich bisher nur Anwendung auf die eigentlichen Gebühren gefunden, die mit der Telefonrechnung abgebucht werden. Wäre interessant, ob du damit durchkämst, wenn du das anbringst. Aber sei vorsichtig, Anwälte sind da sehr gerissen und haben meist längst die nächsten Argumente schon parat, falls du dagegen vorgehen willst. Die Sache ist halt die, daß 60 Euro für ein Beratungsgespräch im üblichen Preisrahmen liegt. Und es liegt eigentlich an dir, wenn du eine Dienstleistung in Anspruch nimmst, vorher zu erfragen, was das kosten wird.
Eine Frage habe ich noch: War es denn wie ein Beratungsgespräch? Also hattest du deine Fragen stellen gekommt und er hat dir hilfreich weitergeholfen und sich ernsthaft um dich bemüht? Oder war es mehr so ein informelles Gespräch, wo du nur mal ein paar Fragen gestellt hast, die er quasi zwischen Tür und Angel mal so beantwortet hat?
tumleh1974 am 2. August 2009 08:38 Ich habe ihn angerufen, da ich mit der gesetzlichen Rentenversicherung herumstreite, ob Befreiung oder nicht. Diese will ihr Geld und stellt ihre Forderungen irgendwann über Mahnbescheid usw... Also habe ich einen Anwalt angerufen und ihn gefragt, was ich machen kann, wie die Rechtslage ist usw... Dieses Gespräch hat ca. 10-15 Min. gedauert. Ich sollte mich nochmals bei ihm melden... Ich habs danach 2mal bei ihm telefonisch probiert, ihn aber nicht erreicht. Da die Sache eigentlich erledigt war, hat es mich nicht weiter interessiert... Jetzt nach 4 Monaten kam eine Rechnung mit einer Aufstellung für Beratung... usw... 60 Euro plus Steuer
DerTroll am 2. August 2009 08:46 ok ich fürchte, das mußt du bezahlen. Aber versuchs mal im Friedlichen, trag ihm deine Argmunete vor. Es soll auch Anwälte geben, die keine Unmenschen sind. Vielleicht kommt er dir im Preis entgegen oder räumt dir einen Ratenzahlung ein oder ähnliches.
tumleh1974 am 2. August 2009 09:27 Ratenzahlung oder ähnliches bei 69 Euro??? Es geht mir nicht um das Geld, das kann jeder bezahlen... Ich halte es für eine Frechheit, 60 Euro plus Steuer zu berechnen. 20 Euro lass ich mir noch eingehen... Das macht immer noch einen Stundenlohn von 80 Euro!!! Mir gehts hier ums Prinzip. Er hatte null Kosten, o.k. den Strom für sein Telefon, den Rest hatte ich!!! Ich werd die Rechnung kürzen, egal was Recht ist oder nicht, mir gehts absolut nur ums Prinzip!!! Und aufregen könnt ich mich über die Halsabschneider!!! Das wird schon wie in den USA...
DerTroll am 2. August 2009 09:32 Du bezahlst ihn ja nicht für die Kosten die er hat (die dürfte er dir übrigens extra berechnen), sondern für seine Dienstleistung. Ich finds ehrlich gesagt auch happig und sehr teuer. Aber so sind Rechtsanwaltskosten nun einmal (wobei das im Vergleich zu anderen Anwälten wirklich noch sehr günstig ist). Nur wenn du am Anfang gefragt hättest, was es kostet und du direkt danach gesagt hättest, daß du auf die Beratung verzichtest, hätte er dir garnichts berechnen dürfen.
tumleh1974 am 2. August 2009 09:41 Selbst wenn ich das getan hätte, würde auch Aussage gegen Aussage stehen. Und dann würde er auch eine Rechnung stellen. Ich hätte mich einfach mit einem anderen Namen melden sollen und mich am A... lecken lassen sollen...
DerTroll am 2. August 2009 09:51 dann würde es aber richtig teuer für dich werden, wenn du das gemacht hättest.

Unabhängig vom Streitwert oder der sonstigen Gebührenhöhe darf eine erste Beratung (sei es am Telefon oder in der Kanzlei des Anwaltes) nie mehr als DM 350,00 (+ DM 40,00 Auslagen + Mehrwertsteuer) kosten. Also mit 60 Euro noch wirklich gut bedient.
Schläfst Du seit dem 1.1.2002?
Sieh es mal andersherum : wenn er Dir in dieser Zeit wirklich guten Rat gibt, hat er Dir eine Menge Geld gespart. Dass er etwas kostet, musste Dir doch klar sein, oder verlangst Du von ihm allen Ernstes, kostenlos zu arbeiten? www.jurabuch.de/fachanwalt.htm
Obwohl eigentlich alles gesagt wurde, nochmal zum Verständnis:
Ein Rechtsanwalt ist Dienstleister auf dem Gebiet des Rechts. Wenn ich einen Anwalt anrufe und Ihn aufgrund einer Rechtslage konsultiere, dann gehe ich einen Vertrag mit diesem Anwalt ein. Die Vergütung dieser Dienstleistung richtet sich, wie schon öfters hier erwähnt, nach der Rechtsanwaltgebührenordnung. Und hier liegst Du mit 60,-- Euro immer noch gut im unteren Bereich.
Und Du bezahlst Anwälte nicht dafür, dass Sie konkret etwass machen, sondern auch, dass der Anwalt fast sofort eine Anwort für Dich hat. Also für sein Wissen und seine Erfahrung, in die der Anwalt ja auch investiert hat. Und dieses Wissen und Erfahrung rufst Du mit einem telefonanruf und deiner Frage ab.
Du verstehst das mit dem Stundenlohn nicht, der Anwalt muß von dem Geld natürlich auch Miete für Büro, Gehalt für seine Angestellte(n), Beiträge für die RA-Kammer und für seine (vorgeschriebene) Berufshaftpflichtversicherung, Bücher, Bürotechnik usw. bezahlen.
Wenn Handwerker Geld verlangen, findet das jeder ok, nur ein juristischer Rat darf nichts kosten...
§ 34 RVG ist eindeutig und Deine Rechnung lag ja im unteren Bereich...
Und die Steuer muß der Anwalt ja abführen, da kann er nun wirklich nichts für.
Wenn du selbständig, also Geschäftsmann bist, solltest du einen Hausanwalt, also einen Anwalt deines Vertrauens haben. Den darfst du dann auch mal für eine Auskunft anrufen, ohne das es etwas kostet. Ich habe als Handwerksmeister mit meinem Anwalt Jahrzehnte zusammengearbeitet und immer angerufen, wenn ich eine Frage hatte. Da wurde nie etwas berechnet.
noch eine Anmerkung zu Deiner Frage, ob er Dich darauf hinweisen muss, dass Du eine Rechnung von ihm erhalten wirst. Das Geschäft eines Anwaltes ist das Besorgen von Rechtsangelegenheiten; wenn ich Anwalt wäre, würde ich nicht bei jeder Rechtsauskunft darauf hinweisen, dass dies kostenpflichtig ist; wenn mein Wasserhahn kaputt ist und ich hole mir einen Sanitärinstallateur, muss mich der ja auch nicht darauf hinweisen, dass ich nach Abschluss seiner Tätigkeit eine Rechnung bekommen werde; allerdings wäre es gerade bei Anwälten ratsam, sich vorher nach den Kosten zu erkundigen; das kann nämlich schnell mal in die tausende gehen;
Wo ist die Quellen Angabe für dein geschriebenes?
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz