Kolibri am 06.03.2007 um 14:24 Uhr
Unsere Vermieterin hat das Material zum Dämmen unseres Dachbodens gestellt. Die Arbeiten wurden von ihrem Mann und den Männern der beiden Parteien in unserem Miethaus ausgeführt. Wie hoch darf die Mieterhöhung nun sein? Sie plant eine Erhöhung um 11% - ich bezweifle allerdings das wir im EG durch die Massnahme eine Ersparnis bei den Heizkosten haben, wie von ihr angeführt!
Ich will gleich anführen, dieses Problem dem Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt vorzulegen.
Diesen oder ähnlichen Fall hatte ich ebenfalls schon durchgelebt.
Eine Modernisierung ist die Vorstufe zur Umwandlung der Wohnung in eine Eigentumswohnung.
Aber:
Modernisierung ist nicht gleich Modernisierung! Eventuell könnte dies auch lediglich eine Instandsetzung sein. Und bei einer Indstandsetzung darf keine Mieterhöhung verlangt werden.
Bei einer Modernisierung kann jährlich 11 % Mieterhöhung verlangt werden.

Das mit den 11 % ist rechnerisch schon richtig. Trotzdem würde ich mich beim Mieterverein erkundigen. Etwas profitiert man sicher auch in der Parterrewohnung von einem isolierten Dach. Denn wenn die Wärme immer oben raus geht, heizt jeder untere Mieter immer mehr als nötig für den oberen mit. Und so bleibt hoffentlich doch etwas mehr Wärme als früher auch in der Parterrewohnung.
Kolibri am 6. März 2007 15:36 Vielen Dank für die Antwort - bei der Heizkostenersparnis bleibe ich skeptisch und warte das nächste Jahr ab!
Es können 11 % der Modernisierungskosten jährlich auf den Mieter umgelegt werden. Es wird also nicht die Miete um 11 % erhöht.
Kolibri am 6. März 2007 15:38 Genau das hat sie aber vor!

Vermutlich wird der Wärmeverlust im Erdgeschoss durch die Dämmung des Dachbodens tatsächlich nicht reduziert, ABER der Wärmeverbrauch im Haus wird sinken und damit auch Dein Anteil an den Kosten.
Kolibri am 6. März 2007 16:28 Wie das, wenn der Verbrauch durch die Röhrchen an den Heizkörpern abgelesen wird?
Als Erstes,Materialkosten über Rechnug Belegen. Jedes Gewerk,Firma,muß Nachprüfbar Belegen,wer,wo seiner Arbeiter gearbeitet hat. Mit Namen,Datum ,Uhrzeit von wan bis wan.Für jede Wohnung oder Dachboden oder Keller. Treten hier Wiedersprüche auf,braucht der Mieter mit der Erhöhung nicht Einverstanden sein und er kann bis zur Klärung durch ein Gericht die Modernisierungskosten nicht zahlen. Die Modernesierungskosten werden dan mit 11% Aufgelistet und auf alle Mieter per m²der Wohnfläche Umgelegt.Bei Schwarzarbeit ist eine Auflistung nicht Möglich und der Vermieter bekommt keine Erhöhung bei Gericht durch.
Vielen Dank für die Antwort! Das wirft aber gleich die nächste Frage auf: welche Kriterien unterscheiden eine Instandsetzung von einer Modernisierung?
Instandsetzung ist die Beseitigung der Mängel, die durch das Alter der Mietsache entstehen. Selbst das Auswechseln der Fenstern - kann - Instandsetzung sein!
Ich werde keine Nachfrage mehr beantworten, siehe Daumen nach unten!
Danke für die Antwort - wenngleich ich auch nicht verstehe, was eine Bewertung von Dritten damit zu tun hat, ob ICH eine Antwort erhalte! (Ich habe den Daumen nach oben gegeben!)