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wie heisst die firma, die legal geld eintreibt, das man sonst nicht mehr kriegt? die laufen in schwarzen anz&a

gefragt von hellmi am 28.02.2007 um 18:26 Uhr

wenn man einen titel vom amtsgericht hat, der gerichtsvollzieher aber keine pfändungen mehr macht (holt geld direkt aus der kasse im laden), weil der zu holende betrag zu niedrig ist (sich der aufwand also nicht für ihn lohnt)- was tut man da? ich habem al einen bericht gesehen, über "gentleman-geldeintreiber", weiß aber nicht, wie man an die adresse von so einer seriösen firma kommt.

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Geldeintreiber x 11

Kabark
beantwortet von Kabark am 1. März 2007 08:53
7x
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Du meinst so etwas wie das Inkasso Team Moskau?


anonym
beantwortet von Rolfe am 28. Februar 2007 18:50
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Das können keine seriösen Firmen sein, da die Pfändungsfreigrenzen für alle gelten - auch für Inkassofirmen. Die "Gentlemen" in schwarzen Anzügen üben - oft allein durch ihre Anwesenheit - massiven Druck auf die Schuldner aus, was den Tatbestand der Nötigung und - neuerdings - auch des Stalkings erfüllen dürfte.

Kommentar von hellmi am 28. Februar 2007 18:52

nein,das war ein bericht im fernsehen-nicht als verbotene methode sondern als möglichkeit, legal an sein geld zu kommen!

Kommentar von 2dc56293bded079f1517504c274b3034smallengelhaar am 28. Februar 2007 19:35

Wenn das wirklich so war, beim Fernsehen nachfragen. Die haben meist ein Archiv wo sie nachschauen können. Habe ich auch schon mal bei einer anderen Geschichte gemacht. Ansonnsten gebe ich Rolfe Recht das kann meines Erachtens nicht legal sein.

Gruß engelhaar!

Kommentar von Rolfe am 28. Februar 2007 19:43

Habe diesen Bericht von Sat 1 auch gesehen. Natürlich schwören die "Gentlemen", keine Gewalt oder andere illegalen Methoden anzuwenden, verschweigen aber, dass allein ihre Anwesenheit (3 Männer in Schrankgrösse) die Schuldner einschüchtert. Allein das ist illegal, weil auch für das "blosse Reden" es wegen der Pfändungsfreibeträge überhaupt keine Veranlassung gibt. Diese ganze Show dient nur dem Ziel, den Schuldner einzuschüchtern und ihn "freiwillig" zu Zahlungen aus seinen unpfändbaren Geldern zu veranlassen. Und wenn es nur die Angst davor ist, die Nachbarn könnten reden. Schliesslich befragen diese Typen auch Nachbarn z.B. über die An- und Abwesenheit des Schuldners im Haus, was im besagten Bericht deutlich wurde.

Kommentar von hellmi am 28. Februar 2007 20:18

ja,ist gut. sieht so aus, als wenn derjenige,dem das geld zusteht, der dumme ist. dasss ein bestimmter betrag zum leben nicht pfändbar ist, leuchtet alles ein,das will auch keiner wegnehmen. wenn aber leute ein geschäft betreiben, das sie jemandem abgekauft haben und ein vertrag darüber besteht und es dann aber nie bezahlt haben, weil sie angeblich kein geld haben, das geschäft aber frlöhlich weiterbetreiben und in urlaub fahren usw., dann überlegt man schon mal, ob das soo richtig sein kann und wer da zu schonen ist....dass die natürlich aus der kasse die einnahmen immer rechtzeitig verschwinden lassen, bevor der gerichtsvollzieher abholen kann, ist ja verständlich, die sind ja nicht blöd. also bitte keine moralischen vortäge halten, sondern auch mal darüber nachdenken, wie es denen geht, die das geld zu kriegen hätten und selbst in grössten finanziellen schwierigkeiten stecken - an das geld, das ihnen zusteht, aber nicht drankommen, ok?

Kommentar von Rolfe am 28. Februar 2007 20:44

Dann könnte Betrug vorliegen - ggf. Anzeige erstatten oder damit drohen. Das bringt das Geld zwar auch nicht zurück, könnte den Schuldner aber u.U. dazu bringen, doch Geld herauszurücken. Diese Methode ist übrigens definitiv nicht strafbar. Es ist keine Erpressung gegenüber dem Schuldner und auch keine Nötigung, weil es sich um denselben Sachverhalt handelt. In diesen Fällen ist eine solche Vorgehensweise legal, solange ein innerer Sachzusammenhang besteht. Dagegen wäre es illegal, wenn jemand einem anderen mit einer Anzeige z.B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis droht (weil er ihn im öffentlichen Strassen- verkehr hat fahren sehen und weiss, dass der keine Fahrerlaubnis hat), wenn der andere Schulden nicht zurückzahlt. Das wäre mindestens Nötigung, weil das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun hat.

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 28. Februar 2007 20:40

Kann es sein, dass Du "Moskau Inkasso" meinst? Es sollen aber Deutsche sein. Dass im TV für illegales geworben wird kann ich mir nicht vorstellen, da würde sich doch der Sender der Beihilfe zu Straftaten mitschuldig machen. LG

Kommentar von Rolfe am 28. Februar 2007 20:49

Die Firma hat sich im Fernsehen auch in ihren Äusserungen haarscharf an der Grenze der Legalität bewegt - darüber zu berichten, ist nicht strafbar. Im Gegenteil: wer zwischen den Zeilen lesen bzw. hören kann, weiss nach diesem Bericht, was er von dieser Firma zu halten hat...


Heiko1967
beantwortet von Heiko1967 am 28. Februar 2007 20:12
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Kopfgeldjäger?

Kommentar von hellmi am 28. Februar 2007 20:21

um gottes willen, nein. bloss einfach das geld kriegen, das einem zusteht.


henry21
beantwortet von henry21 am 1. März 2007 12:53
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also da wo ich herkomme, nennt man sowas mafia...:)


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