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Wie handhabt man das Umgangsrecht in der Praxis friedlich?

gefragt von Bakker am 23.06.2009 um 15:39 Uhr

Meine Freundin ist seit einem guten Jahr geschieden. Der Vater hat für zwei Wochenenden im Monat das Umgamgsrecht mit der Tochter. Er ist auch recht engagiert, aber trotzdem gibt es ständig Streit wegen der Abstimmung der Termine. Wie kann ich die beiden unterstützen? Welche Regeln haben sich bei euch bewährt?


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Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 23. Juni 2009 15:41
3x
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ich finde ja, wenn die Tochter ihren Vater sehen will, darf sie das und zwar IMMER. Da gäbe es bei mir keine festen termine.

Kommentar von B412a50c117f2a0fe1f5361e4d36ad99smalltuppergirl am 23. Juni 2009 15:42

hmm, das kommt aber auch ein bißchen auf das Alter an und Kinder brauchen Regelmäßigkeit...


heather85
beantwortet von heather85 am 23. Juni 2009 15:41
2x
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Ist bei mir zwar Gott sei Dank nicht der Fall, aber die Termine so vereinbaren dass sie für jedes WE gelten, nicht immer verschiedene Uhrzeiten...

Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 23. Juni 2009 15:44

Genau. Es muß im Kopf in etwa so ankommen: da gibt es die Wochentage Mo, Di, Mi, Do, Fr, Sa, So und dann noch Kindertag1 und Kindertag2 für Vater und "Kinderfreitag1" und "Kinderfreitag2" für Muttern.


anonym
beantwortet von coroner am 23. Juni 2009 15:42
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Hmmm was gibts denn für Probleme? Ich kenne punktgenaue abholtermine am Freitag abend und punktgenaues zurückbringen am sonntagabend. Ausnahmen nur bei besonderen anlässen wie geburtstagen/hochzeiten direkter angehöriger) ansonsten gibts ja telefon, wenns mal später wird oder so.


Bowlinghexe
beantwortet von Bowlinghexe am 23. Juni 2009 15:43
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ich würde auch sagen wenn das kind den vater sehen will soll es wenn es zeitlich beim vater geht nur keine streiterein über das kind es kann ichts dafür


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