Den Begriff "Franchise" kenne ich bis jetzt nur aus der Wirtschaft (Nutzung "fremder" Geschäftskonzepte, Beispiel "McDonald's"-Filialen). Wer kann mir den rechtlichen Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen im Zusammenhang mit (schweizerischen) Versicherungen?
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In der Schweiz muss jeder der dort mind. 3 Monate lebt eine Krankenversicherung nachweisen. Da gibt es eine gesetzliche Grundversorgung die es zu einem festen Betrag gibt. Das nenne man dort "ordentliches Franchise". Die Versorgung darüber ist aber extrem eingeschränkt so das man darüber hinaus auf jeden Fall weitere Policen abschliessen sollte. Diese können dann mit Selbstbehalt versehen werden. Oft ist es für Deutsche günstiger sich hier für die Schweiz versichern. Man sollte bei den Leistungen aber auf die tlw. eklatant höheren Kosten in der Schweiz achten. Die Abrechnungen erfolgen dort z.B. mit einem Satz als Einwohner eines Kantons, einem anderen wenn du aus einem anderen Kanton kommst und einem weiteren wenn du als Ausländer dort behandelt wirst. Alternativ zum Franchise kannst du einen teureren Tarif mit pauschaler Selbstbeteiligung wählen. Wahrscheinlich meinst du das. Die SB beträgt dann 10% auf alles. Kann sauteuer werden wenn du ne Behandlung für 100000 Euro brauchst. Wie gesagt insgesamt wird dort für wenig geleistet und eine Zusatzpolice sollte dringend abgeschlossen werden, oder übers Ausland versichern.
Das Gesundheitssystem hat übrigens dort ähnliche Probleme wie hier - oder besser noch mehr was die KOstenstruktur angeht. Vor allem weil dort tlw. mit viel höheren Sätzen abgerechnet wird. Deshalb zieht es viele Ärzte ja in die Schweiz.
Das ist zwar eine schöne Erklärung, ganz so einfach ist es aber leider doch nicht.
Zwischen Franchise und Selbstbehalt besteht folgender Anwendungsunterschied:
Franchise ist der selbstgewählte Anteil pro Jahr, der immer selber bezahlt werden muss. Die Wahl ist bei der obligatorischen Grundversicherung in fixen Abstufungen zwischen 300 und 2500 Franken. Nur bei der freiwilligen Zusatzverischerung gibt es Abstufungen zwischen 0 und 5000 Franken.
Der Selbstbehalt kommt erst nach Bezahlung der entsprechenden Franchise innerhalb des selben Kalenderjahres zum Einsatz. Dieser beträgt dann 10% aber max. 700 Franken pro Kalenderjahr.
Übrigens, bei Kindern sind diese Regelungen unterschiedlich bzw. günstiger.
Frank5000 erklärt die Sache sehr kompliziert und dazu noch falsch. Wir lieben die Einfachheit und Erklärungen in kurzen Sätzen.
Selbstbehalt ist das gleiche wie Franchise.
Weil das Welschland französisch spricht, verwenden wir sehr viele Wörter aus dem Französischen, also Selbstbehalt heisst französisch Franchise.
Die Franchise kannst Du wählen beim Vertragsabschluss. Bei 0% hast Du eine hohe Prämie, bei 5 oder 10 % sinkt die Prämie eklatant. Wir wollen so die Eigenverantwortung stärken, damit nicht jeder wegen eines Bobos zum Arzt springt. Noch günstigere Prämien erreichst Du beim "Hausarztprinzip". Du musst Dich auf einen Hausarzt entscheiden, hast also keine freie Arztwahl mehr; der Hausarzt wird dich bei Spezialeingriffen weiterleiten. So wollen wir den Patiententourismus eindämmen.