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Wie habe ich mit vor Gericht wg. des Vorwurfes versuchte gefährliche Körperverletzung zu verhalten?

gefragt von mann1 am 12.01.2008 um 7:50 Uhr

Wir wohnen neben einen irren Nachbarn. Dieser stinkert mit der gesamten Nachbarschaft und ist ständig mit einem von uns vor Gericht. Mich hat er jetzt wg. einer versuchten gefährlichen Körperverletzung (ohne Zeugen) angezeigt. Ich habe einen Zeugen der ganz klar bestätigt, dass ich nichts gemacht habe. Weitere Anschuldigungen (u.a. Hausfriedensbruch) wurden mir anfangs ebenfalls vorgeworfen, sind aber beim Amtsgericht in Wegfall geraten. Jetzt steht noch der Vorwurf im Raume ich hätte mit einem Kieselstein und einem Fausgroßen Stein nach ihm geworfen. Der Nachbar ist jetzt auch noch als Nebenkläger aufgetretten. Wie verhält man sich bei so ungerechtfertigten Vorwüfen?Was bedeutet Nebenkläger


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. Januar 2008 07:57
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auf jeden Fall ruhig und dachlich bleiben, nicht Emotionen a la TV-Shows hochkochen lassen und immer daran deneken:

dir muss die Schuld bewießen werden und nicht umgedreht

Lass dich auf keinen Fall provozieren und zu unbedachten Äußerungen , Beschimpfungen u. ä, hinreißen.

Es wäre evtl nicht schlecht, wenn du auch personen parat hättest, die die Unmöglichkeit des nachbarn mit Fakten nachweißen könnten


strick4a
beantwortet von strick4a am 12. Januar 2008 08:02
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Wenn Du einen Zeugen hast, der ganz klar bestätigt, das die gegen Dich erhobenen Vorwürfe so nicht stimmen, ist die Sache ganz klar zu Deinen Gunsten. Körperverletzung ist ein Delikt, das vom Staat geahndet wird und somit der Staat auch der Kläger ist.( Staatsanwaltschaft) Der Nebenkläger vertritt sich in eigener Sache, meistens wg. Schmerzensgeld. LG strick4a


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 12. Januar 2008 08:40
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Wenn das Verfahren nicht niedergeschlagen wurde, dann müssen genug Erkenntnisse vorliegen, die eine Anklage rechtfertigen. Du kannst Dich vor Gericht nur ruhig und sachlich verhalten und bemühen, die Situation aufzuklären. Ein Nebenkläger hat - wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte - anschließend die Möglichkeit, Dich im Rahmen einer zivilen Klage auf Schadenersatz zu verklagen. Außerdem kann er sich seine Antwaltskosten und Auslagen wiederholen. Der Nebenkläger hat im Verfahren eine Rechtsposition, die jener der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung in ihrer Bedeutung nahe kommt. Er hat Akteneinsichts-, Anwesenheits- und Antragsrechte, kann Rechtsmittel einlegen usw.


Samml
beantwortet von Samml am 12. Januar 2008 08:53
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Rechtsberatung ist in Deutschland Rechtsanwälten vorbehalten. Zur Nebenklägerschaft wurde genug geschrieben. Da es wie es scheint bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist , kann ich nur die Rechtsberatung evt. mit Antrag auf Kostenübernahme empfehlen.


regideur
beantwortet von regideur am 12. Januar 2008 08:05
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Deine Frage ist etwas missverständlich! Bist Du verklagt worden und Dein Nachbar hat einen Nebenkläger oder hast Du nun Deinen Nachbarn verklagt und hast einen Nebenkläger? Wenn Du verklagt worden bist wegen einer Sache mit der Du nichts zu tun hast würde ich eine Gegenklage wegen falschen Anschuldigungen machen. Einen Anwalt zu Hilfe zu holen ist in jedem Fall zu empfehlen. Gerichtsurteile von vergangenen Prozessen die Dein Nachbar angestrengt hat sollten sehr interessant sein. Wie sind die ausgegangen? Was hat er gewollt? Geld??? Vor Gericht würde ich mich ganz normal verhalten. Ein Richter kann am Verhalten einzelner Personen sehr viel „ablesen“. Z.B.: ob jemand nur Streit sucht oder mit einer Situation überfordert ist. Er hat schließlich jeden Tag damit zu tun.



Taraa
beantwortet von Taraa am 12. Januar 2008 08:40
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da kann ich mich meinen vorrednern nur anschließen: auf jeden Fall gaaanz ruhig bleiben, blos nicht aus der Haut fahren und sachlich bleiben. Nur so, denke ich, wirst Du glaubwürdig und als friedliebender Nachbar im Gedächtnis bleiben.... toi,toi,toi...achso...Johanneskraut oder Baldrian sollen helfen ruhig zu bleiben!


nordi
beantwortet von nordi am 12. Januar 2008 08:46
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Versucht es mal mit einer kostenlosen Beratung beim Gericht und macht es bekannt, daß dieser streitsüchtige Nachbar offensichtlich ein Hobby daraus gemacht hat, andere Menschen vors Gericht zu ziehen.Am besten alle Betroffene gehen zusammen zum Gericht. Wenn es so ist, wie Du schreibst, müßte er doch bei Gericht schon mehrfach auffällig geworden sein. Ich denke, es ist auch im Interesse des Gerichtes sich wirklichen Problemen zu zuzuwenden.


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