Manche KFZ Versicherungen bieten Tarife an, die günstiger sind, wenn man einer Werkstattbindung zustimmt. Muss man dann immer zu genau einer Werkstatt, die in der Nähe ist, oder darf man z.B. zu allen VW Werkstätten bundesweit? Weiß das jemand hier?
Bei Werkstattbindungsverträgen wäre ich vorsichtig!
Hintergrund: Die Versicherungen bieten vordergründig viele respektive mehr Serviceleistungen zu einem günstigeren Tarif - mehr Leistung für weniger Geld, das kann nicht passen! Ich empfehle Dir folgendes Vorgehen: Mache einen online Vergleich. Man kann in einfachen Schritten seinen Tarif aus über 140 Gesellschaften berechnen und gleich online zu der besten Versicherung bzw. der Versicherung wechseln. Die haben den besten online Rechner auf dem Markt, da alle großen Versicherere enthalten sind: http://www.finanzter.de/link/kfz

Bei der Werkstattbindung handelt es sich um eine Pflicht des Vers.Nehmers, sich bei einem KASKO Schaden (und nur bei so einem) erst bei seiner Vers. zu melden, diese gibt Ihm dann die Adresse der Vertragswerkstatt in seiner Nähe. Diese Werkstatt verpflichtet sich, nur Teile zu verwenden, die vom Herrsteller als Garantieersatzteil anerkannt werden. Für den Vers. Nehmer hat dieser Tarif den Vorteil, dass der Betrag für die Vers. meistens günstiger wird. Des weiteren besteht ein Hol- und Bringservice. Der def Wagen wird zu Hause abgeholt, ein Leihwagen hingestellt und nach erfolgter Rep auch wieder abgeholt. Den eigenen Wagen gibt es dann Gereinigt wieder.

Werkstattbindung ist Bindung und nicht Auswahl. Eine Werkstattbindung durch die Kfz-Versicherung kann die Herstellergarantie auf einen Neuwagen gefährden. http://auto-presse.de/auto-ratgeber.php?action=view&newsid=15145

Weil ich auch Bedenken hatte, habe ich auch diese Form der Versicherung nicht gewählt, werde mich aber wahrscheinlich anders entscheiden. Durch die Versicherung dürfen nämlich keine Werkstätten vermittelt werden, welche die Garantie gefährden bzw. wo eine nicht ordnungsgemäße Reparatur durchgeführt wird. Vor Vertragsabschluss kannst du ja deine Bedenken der Versicherung mitteilen und eine schriftliche Antwort, wäre ja dann Vertragsbestandteil.
copiler am 9. Januar 2008 18:29 noch eine Ergänzung: Die Werkstatt in welcher der Schaden repariert wird, wird von der Versicherung bestimmt.
Zumal gibt es Tarife mit Werkstattbindung in der der Versicherer 5 Jahre Garantie auf die Reparatur gibt.
ganz einfach gesagt, die Versicherung hat Verträge mit Werkstätten (seltenst sind es Vertragswerkstätten der Hersteller selbst). Deshalb muss bei jedem Schaden dann die Versicherung benachrichtigt werden, die die Werkstatt dann vorgibt. Da die Versicherung Großkunde bei diesen Werkstätten ist, gibt sie einfach die Großkundenrabatte (z.T.) an ihre Kunden weiter, daher wird es billiger. Auf der anderen Seite, immer kontrollieren, ob und wieviel Garantie auf solche Reparaturen gegeben wird, und was dein Händler sagt, wenn er das Auto in Zahlung nehmen soll.
Höchste Vorsicht bei Werkstattbindungsverträgen! Hintergrund: Die Versicherungen bieten vordergründig viele respektive mehr Serviceleistungen zu einem günstigeren Tarif - mehr Leistung für weniger Geld, das kann nicht passen!Das Thema ist sehr komplex - logisch, denn der Versicherungsnehmer soll ja von der Täuschung nichts merken. Daher muss ich leider etwas weiter ausholen. Versicherungen sind profitorientierte Kapitalgesellschaften ergo Ziel ist die Gewinnmaximierung. Problem der Versicherer: Höhere Beiträge sind in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld nicht durchzusetzen, so dass auf der Ertragsseite kein grosser Handlungsspielraum bleibt. Bleibt also nur noch der Weg an der "Kostenschraube" zu drehen und dies geschieht oder soll geschehen durch Schadenlenkungsmanagement - dies ist der Fachterminus - allgemein geläufig als Werkstattbindungsvertrag. Wie hier Kosten zum Nachteil des Kunden eingespart werden, will ich an ein paar Beispielen grob skizziert veranschaulichen. Fall 1. Kunde hat einen Kaskoschaden, Unfall mit Blechschaden und ruft die Servicenummer der Versicherung an. Danach wird die Schadenshöhe beziffert, nicht von einem freien Sachverständigen, sondern von einem Gutachter den die Versicherung bestimmt. (hierzu gab es auch einen interessanten Bericht in der ARD) Resultat: der freie Gutachter hätte einen Schaden i.H.v. bspw. 3000,-- € festgesetzt, der Gutachter der Versicherung beziffert die Schadenhöhe auf lediglich 1800,-- € Dies bekommt der Kunde im allgemeinen nicht mit - er hat nämlich keine Vergleichsmöglichkeiten - und verliert hier bares Geld. Danach geht das Fahrzeug in die Partnerwerkstatt, oftmals Kettenbetriebe, wie z.B. ATU, carglass, etc., welche die Reparaturarbeiten zu Dumpingpreisen durchführen müssen. Das hierbei die Qualität leidet, liegt auf der Hand, ist der Versicherung letztlich aber egal und der Kunde merkt es spätestens beim Widerverkauf an seiner Geldbörse - wieder Geld verloren! Fall 2 Autoglasschaden - Windschutzscheibe gerissen. Kunde ruft die Servicenummer der Versicherung an. Diese nennt und empfiehlt natürlich wieder einen Kettenbetrieb, wie z.B. carglass, ATU oder wintec, da diese mehr oder weniger flächendeckend über das Bundesgebiet verteilt sind und, das ist noch wichtiger für die Versicherung, diese zu Dumpingpreisen die Reparaturarbeiten durchführen. Nachteil für den Kunden: schlechte Qualität, teilweise viel weiterer Anfahrtsweg, oftmals kein kostenfreier Werkstattersatzwagen und der freie Autoglaser kommt dem Kunden meistens bei der Selbstbeteiligung entgegen. Dies kann z.B. carglass nicht, da sie diesen geldwerten Vorteil ja an die Versicherung schon weitergeben müssen. Hier kann der Kunde schnell zusätzlich bis zu 150 € sparen. Es gibt bestimmt noch viele weitere Beispiele, aber das würde hier zuweit führen. Merke: Finger weg von Tarifen mit Werkstattbindung - vielleicht bei alten,wenig wertvollen Autos wäre es eine Option. Hierbei wäre aber zu überlegen, ob die Haftpflicht ausreichend wäre! Das spart jede Menge an Beiträgen...
ich hab auf http://versicherung.info-kredit.com/kfz-versicherung.php verglichen und werde ab sofort über 300 Euro im Jahr sparen.