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Wie groß muß die Unterbrechung sein, wenn mein Bruder öfter für 2-3 Wochen zu Besuch kommt?

gefragt von fischerin30 am 03.07.2009 um 14:47 Uhr

Mein Mann und ich w. seit 5 J. in einer 49 Qm Dachwng mit 2,5 Zi ( plus Kü. u. Bad). Ende 2007 kam unsere Tochter dazu. Da es f. uns Drei auf Dauer zu eng wird sind wir dabei ein Haus zu bauen. Meine Vermieterin ist dar. in Kenntniss und bish. damit einverst., da es sich ja um eine absehb. Zeit handelt. Eingetr. bin nämlich nur ich als Mieterin. Seit April kommt mein Bruder ( von 400 km entf. Wohnort) öfter zu uns als Bauhelfer und schläft mit bei uns. Er ist dann meist 1-2 Wo auf Besuch und wieder ein paar Tage daheim, letzteres Mal seit 4 Wo, fährt aber in ein paar T. wieder für mind. 2 Wo nach Hause. Müll haben wir nicht zusätzlich, da er mit meinem Mann meist von früh bis spät auf der Baust. ist und den Müll bei unseren Schwiegereltern mit entsorgen dürfen. Vor zwei T. rief ganz entnervt meine Verm. an und meinte, das geht nicht...wegen Abnutzung der Wng. ( Türen!) und mehr Müll und Überbelegung der Wng. Und er würde ja bei uns als Untermieter wohn., was aber nicht der Fall ist, da er in meinen Augen ganz normaler Besucher ist. Ich weiss nur nicht, wie gross die Unterbrechungen der Besuche sein sollten, damit er auch weiter als Besucher gilt und wir keine Probleme für die restl. Monate bis zum entgültigen Auszug bekommen. Danke im Voraus für die Hilfe!

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Besuch Mietwohnung x 1 Unterbrechung von Besuchen x 1

Karolus3
beantwortet von Karolus3 am 3. Juli 2009 14:52
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8 Wochen im Jahr gelten als Besuch,wenn jemand länger bleibt muß er bei den Nebenkosten mitberechnet werden,auch wenn er so wenig tagsüber da ist.


anonym
beantwortet von Annaberg am 3. Juli 2009 14:52
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Etwas kleinbürgerlich von der Vermieterin. Redet doch noch mal mit ihr und wenn nötig, gebt ein paar Euro mehr Miete. Mehr könnt Ihr nicht tun. Ist ja nicht mehr allzu lang!


Distel35

lenticularis
beantwortet von lenticularis am 3. Juli 2009 14:51
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wie lächerlich ist das denn?! ..sorry hab ka von den rechten, aber wie kann die vermieterin euch vorschreiben mit wievielen leuten ihr da wohnt? außerdem ist es dein bruder und nicht "irgendjemand"

Kommentar von F732720ac1a5855d541ffba2495d9068smallDistel35 am 3. Juli 2009 14:56

@lenticularis: nun mal langsam vorallem, wenn man ka hat.
Mehr Personen nutzen die Wohnung stärker ab, brauchen mehr Wasser, mehr Heizung und machen mehr Müll. Und manche Betriebskosten können und werden auch nach Personenzahl umgelegt. Dabei ist es unherheblich, ob es der Bruder, die Frau oder ein Bekannter ist.
Aber gegen 6-8 Wochen Besuch kann kein Vermieter was sagen, solange es sich nicht mit kürzeren Pausen wiederholt.

Kommentar von 0b347bcff21d15f6f60c6b0fd7262f85smalllenticularis am 3. Juli 2009 14:59

ich sage ja extra dass ich weiß dass ich nix weiß.. ;) ...aber ich dachte immer, an betriebskosten zahlt man einfach das was man nunmal verbraucht? wieder was dazu gelernt


anonym
beantwortet von doris11 am 3. Juli 2009 14:50
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also sorry,..sowas hab ich ja noch nie gehört,...auserdem was kümmert es dich,...ihr werdet sowieso ausziehen,....und ich würde sie jammern lassen...echt....


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