gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie groß muß der Mindestabstand zur rot. Fußgängerampel sein, um straffrei die Straße zu überqueren?

gefragt von HeroldHerold am 19.03.2008 um 0:33 Uhr

Bei ROT über die Straße zu laufen, ist verboten. Unmittelbar daneben auch! Aber ab welcher Entfernung endet das "Unmittelbar"?

Wer es dennoch eilig hat und nicht warten will, macht oft einen Bogen um die rote Ampel.

So etwas steht bestimmt in keiner Straßenverkehrsverordnung! Weiß jemand genaueres?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Ampel (152)
Fußgänger (38)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 19. März 2008 06:41
11x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt keine Angabe in Metern. Letztendlich ist es eine Ermessensentscheidung, ob ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld fällig wird. (Es handelt sich nicht um eine Strafe im juristischen Sinne.) Überspitzt ausgedrückt: Wenn Du eine Fußgängerampel siehst, mußt du sie auch benutzen.

Natürlich tragen Fußgänger keine Nummernschilder. ;-))

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 19. März 2008 10:18

Danke für die Antwort!


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 19. März 2008 00:43
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Bogen, den du machen musst, ist so weit gesteckt, dass sich das Umgehen nicht lohnt. Vor allem dann nicht, wenn Kinder in der Nähe sind. Wer mir erzählen will, dass er es so eilig hat, dass er nicht zwei Minuten an einer Ampel warten kann, hat für mich ein ernstes Problem.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 19. März 2008 09:32

Wenn Du eine Fussgängerampel im Sichtbereich ist muss diese benutzt werden.

Aber zugegeben halte ich mich auch nicht immer daran.

Gegenüber meiner Arbeitsstelle ist ein Bäcker. Wenn ich also mal eben zum Bäcker möchte muss ich zweimal die Strasse überqueren. In etwa 300m Entfernung wäre eine Fussgängerampel. Trotzdem spare ich mir gerne die 600m und überquere so die Strasse.

Das sollte aber auf keinen Fall jemand nachmachen. Ihr anderen solltet wie bisher auch die Fußgängerampel benutzen.

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 19. März 2008 10:26

Danke! Mich hatte nur mal interessiert, ob es einen festgelegten Bereich recht und links neben einer solchen Ampel gibt.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 19. März 2008 00:45
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde das wegen der Vorbildfunktion nicht machen! Wir als Erwachsene können einschätzen, ob wir gefahrlos die Straße überqueren können. Und wenn uns Kinder dabei sehen? Die lernen durch Nachahmung. Und laufen auch los und kommen unter die Räder!

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 19. März 2008 10:25

Das war auch nicht geplant und mit Kindern gleich garnicht. Mich hatte nur mal interessiert, ob es einen festgelegten Bereich recht und links neben einer solchen Ampel gibt.


mou2000
beantwortet von mou2000 am 19. März 2008 01:16
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du sollst doch nicht bei rot die Straße überqueren

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 19. März 2008 10:26

Das war auch nicht beabsichtigt!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 19. März 2008 10:19
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Deine Frage ist so nicht korrekt. Sie muß lauten wie weit muß ein Polizist/Ordnungshüter entfernt sein um gefahrlos/straffrei neben einer roten Ampel die Strasse zu passieren. Denn wo kein Kläger da kein Richter. Ansonsten würde ich den Kindern ein Vorbild abgeben und einfach auf grün warten. Denn den glücklichen schlägt keine Stunde :-)))

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 19. März 2008 10:48

Danke, aber Du hattest die Frage etwas umgestellt. Also nochmal: Falls ein Polizist/Ordnungshüter dort an oder in umittelbarer Nähe der Ampel steht..., ab welcher Entfernung von der Ampel kann er einem Straßenüberquerer nicht mehr eine Ordnungwidrigkeit vorwerfen?? Irgendwann ist ja mal Schluß! Wenn kein Polizist dort steht, erübrigt sich das natürlich! Außerdem: Ich bin immer vorbildlich und warte auf GRÜN und mit Kindern erst recht! Ich habe nur gestern das Verhalten anderer Leute beobachtet und da kam mir der Gedanke hier mal eine solche Frage zu stellen.

Kommentar von Mietnormade am 19. März 2008 11:29

Vorwerfen kann der Polizist Dir das immer. Ich denke der Kreuzungs/Ampelbereich hat eine Rechte und Linke Endmarkierungs Linie. Neben der Ampel dürfte das mit der Ordnungswidrigkeit schon nicht mehr so sein. Warscheinlich wird Dir auch einfach eine Verkehrsgefärdung unterstellt womit sich die Frage nur gerichtlich klären läßt :-(((


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 19. März 2008 05:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also bitte, wenn da schon eine Ampel steht, dann kannst du auch den Moment auf grün warten!!! Aber ansonsten dürfte es sein, sobald du nicht mehr im Bereich der Ampel bist, sprich hinter der Höhe des Haltestreifens für die Autos. Leider ist das nicht genauer gesetzlich geregelt.

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 19. März 2008 10:35

Danke! Das mache ich ja auch immer! Mich hatte nur mal interessiert, ob es einen festgelegten Bereich recht und links neben einer solchen Ampel gibt.


anonym
beantwortet von kbra01 am 19. März 2008 07:48
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Selbst der Polizist geht bei Rot über die Kreuzung. Ja, er definierte auf meine Anfrage hin den Kreuzungsbereich mit 30 Metern davor und 30 Metern dahinter. Vorsicht Falle! Es ist eine beampelte Kreuzung.

Bei Fußgängerweg alleine sieht es schon anders aus.

Auch ist bei Kindern in der Nähe das Verantwortungsbewußtsein angesprochen, so daß man es dann unterlassen sollte, auch 30 Meter "neben" der Ampel "rüberzuroten".

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 19. März 2008 10:33

Danke für die Antwort. Ich schätze auch, dass die 30 m stimmen werden, denn irgendwo hatte ich das mal gehört, aber eben nie gelesen.


strick4a
beantwortet von strick4a am 19. März 2008 02:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube, hier haben einige Deine Frage nicht ganz kapiert, obwohl die wirklich gut ist. Also, unter unmittelbar verstehe ich "direkt" neben dem markierten Weg und nicht 15 m weiter, das ist wohl ein ziemlich schwammiger Begriff, der vermutlich nur Versicherungstechnisch relevant ist.

LG....strick

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 19. März 2008 10:22

Danke strick4a für Dein Verständnis. Ich denke mal auch, so dumm war die Frage eigentlich nicht, zumal ich gestern erst wieder mit dieser Situation konfrontiert wurde.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 19. März 2008 11:13

Durch die Löschung etlicher Beiträge ist meine Antwort natürlich aus dem Zusammenhang gerissen ( Du weißt schon, was ich meine )worden, aber ich kann mich nicht erinnern, ob das überhaupt in der STVO klar definiert ist.

Noch was, Herold, lasse Dich doch nicht mehr so "Aufbauen", das bringt absolut nichts....

LG....strick


america
beantwortet von america am 19. März 2008 06:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

in der stvo ist festgelegt dass du die nächste fußgängerampel benutzen mußt, ich kenne einen fall da bekam ein fußgänger eine polizeiliche ermahnung weil er 200 m vor einer ampel eine hauptverkehrsstraße überquerte, zu dieser zeit zeigte die fußgängerampel rot

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 19. März 2008 10:31

Danke, aber ich denke mal, 200 m sind eindeutig zuviel. Ich schätze mal, dass die von "kbra" angegebenen 30 m etwa zutreffen werden. Irgend so etwas hatte ich auch mal gehört, aber nirgendwo gelesen.


Narzissa2007
beantwortet von Narzissa2007 am 20. März 2008 21:09
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

60 Meter, hab ich in der Schule gelernt. Aber vielleicht haben sich die Regeln in den letzten 25 Jahren geändert...

Kommentar von 8deeb99ed530a1c926d61c1379bde74fsmallHerold am 21. März 2008 17:57

Danke, ich nehme mal an, in jede Richtung 30 Meter (zus. also 60). In einem Haus in der Nähe wohnt ein ehem. Polizist (jetzt Rentner). Den werde ich mal fragen, wenn wir uns mal wieder begegnen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.