Herold am 19.03.2008 um 0:33 Uhr
Bei ROT über die Straße zu laufen, ist verboten. Unmittelbar daneben auch! Aber ab welcher Entfernung endet das "Unmittelbar"?
Wer es dennoch eilig hat und nicht warten will, macht oft einen Bogen um die rote Ampel.
So etwas steht bestimmt in keiner Straßenverkehrsverordnung! Weiß jemand genaueres?

Es gibt keine Angabe in Metern. Letztendlich ist es eine Ermessensentscheidung, ob ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld fällig wird. (Es handelt sich nicht um eine Strafe im juristischen Sinne.) Überspitzt ausgedrückt: Wenn Du eine Fußgängerampel siehst, mußt du sie auch benutzen.
Natürlich tragen Fußgänger keine Nummernschilder. ;-))

Der Bogen, den du machen musst, ist so weit gesteckt, dass sich das Umgehen nicht lohnt. Vor allem dann nicht, wenn Kinder in der Nähe sind. Wer mir erzählen will, dass er es so eilig hat, dass er nicht zwei Minuten an einer Ampel warten kann, hat für mich ein ernstes Problem.
boriswulff am 19. März 2008 09:32 Wenn Du eine Fussgängerampel im Sichtbereich ist muss diese benutzt werden.
Aber zugegeben halte ich mich auch nicht immer daran.
Gegenüber meiner Arbeitsstelle ist ein Bäcker. Wenn ich also mal eben zum Bäcker möchte muss ich zweimal die Strasse überqueren. In etwa 300m Entfernung wäre eine Fussgängerampel. Trotzdem spare ich mir gerne die 600m und überquere so die Strasse.
Das sollte aber auf keinen Fall jemand nachmachen. Ihr anderen solltet wie bisher auch die Fußgängerampel benutzen.
Herold am 19. März 2008 10:26 Danke! Mich hatte nur mal interessiert, ob es einen festgelegten Bereich recht und links neben einer solchen Ampel gibt.

Ich würde das wegen der Vorbildfunktion nicht machen! Wir als Erwachsene können einschätzen, ob wir gefahrlos die Straße überqueren können. Und wenn uns Kinder dabei sehen? Die lernen durch Nachahmung. Und laufen auch los und kommen unter die Räder!
Herold am 19. März 2008 10:25 Das war auch nicht geplant und mit Kindern gleich garnicht. Mich hatte nur mal interessiert, ob es einen festgelegten Bereich recht und links neben einer solchen Ampel gibt.
Du sollst doch nicht bei rot die Straße überqueren
Herold am 19. März 2008 10:26 Das war auch nicht beabsichtigt!
Deine Frage ist so nicht korrekt. Sie muß lauten wie weit muß ein Polizist/Ordnungshüter entfernt sein um gefahrlos/straffrei neben einer roten Ampel die Strasse zu passieren. Denn wo kein Kläger da kein Richter. Ansonsten würde ich den Kindern ein Vorbild abgeben und einfach auf grün warten. Denn den glücklichen schlägt keine Stunde :-)))
Herold am 19. März 2008 10:48 Danke, aber Du hattest die Frage etwas umgestellt. Also nochmal: Falls ein Polizist/Ordnungshüter dort an oder in umittelbarer Nähe der Ampel steht..., ab welcher Entfernung von der Ampel kann er einem Straßenüberquerer nicht mehr eine Ordnungwidrigkeit vorwerfen?? Irgendwann ist ja mal Schluß! Wenn kein Polizist dort steht, erübrigt sich das natürlich! Außerdem: Ich bin immer vorbildlich und warte auf GRÜN und mit Kindern erst recht! Ich habe nur gestern das Verhalten anderer Leute beobachtet und da kam mir der Gedanke hier mal eine solche Frage zu stellen.
Vorwerfen kann der Polizist Dir das immer. Ich denke der Kreuzungs/Ampelbereich hat eine Rechte und Linke Endmarkierungs Linie. Neben der Ampel dürfte das mit der Ordnungswidrigkeit schon nicht mehr so sein. Warscheinlich wird Dir auch einfach eine Verkehrsgefärdung unterstellt womit sich die Frage nur gerichtlich klären läßt :-(((

Also bitte, wenn da schon eine Ampel steht, dann kannst du auch den Moment auf grün warten!!! Aber ansonsten dürfte es sein, sobald du nicht mehr im Bereich der Ampel bist, sprich hinter der Höhe des Haltestreifens für die Autos. Leider ist das nicht genauer gesetzlich geregelt.
Herold am 19. März 2008 10:35 Danke! Das mache ich ja auch immer! Mich hatte nur mal interessiert, ob es einen festgelegten Bereich recht und links neben einer solchen Ampel gibt.
Selbst der Polizist geht bei Rot über die Kreuzung. Ja, er definierte auf meine Anfrage hin den Kreuzungsbereich mit 30 Metern davor und 30 Metern dahinter. Vorsicht Falle! Es ist eine beampelte Kreuzung.
Bei Fußgängerweg alleine sieht es schon anders aus.
Auch ist bei Kindern in der Nähe das Verantwortungsbewußtsein angesprochen, so daß man es dann unterlassen sollte, auch 30 Meter "neben" der Ampel "rüberzuroten".
Herold am 19. März 2008 10:33 Danke für die Antwort. Ich schätze auch, dass die 30 m stimmen werden, denn irgendwo hatte ich das mal gehört, aber eben nie gelesen.

Ich glaube, hier haben einige Deine Frage nicht ganz kapiert, obwohl die wirklich gut ist. Also, unter unmittelbar verstehe ich "direkt" neben dem markierten Weg und nicht 15 m weiter, das ist wohl ein ziemlich schwammiger Begriff, der vermutlich nur Versicherungstechnisch relevant ist.
LG....strick
Herold am 19. März 2008 10:22 Danke strick4a für Dein Verständnis. Ich denke mal auch, so dumm war die Frage eigentlich nicht, zumal ich gestern erst wieder mit dieser Situation konfrontiert wurde.
strick4a am 19. März 2008 11:13 Durch die Löschung etlicher Beiträge ist meine Antwort natürlich aus dem Zusammenhang gerissen ( Du weißt schon, was ich meine )worden, aber ich kann mich nicht erinnern, ob das überhaupt in der STVO klar definiert ist.
Noch was, Herold, lasse Dich doch nicht mehr so "Aufbauen", das bringt absolut nichts....
LG....strick

in der stvo ist festgelegt dass du die nächste fußgängerampel benutzen mußt, ich kenne einen fall da bekam ein fußgänger eine polizeiliche ermahnung weil er 200 m vor einer ampel eine hauptverkehrsstraße überquerte, zu dieser zeit zeigte die fußgängerampel rot
Herold am 19. März 2008 10:31 Danke, aber ich denke mal, 200 m sind eindeutig zuviel. Ich schätze mal, dass die von "kbra" angegebenen 30 m etwa zutreffen werden. Irgend so etwas hatte ich auch mal gehört, aber nirgendwo gelesen.

60 Meter, hab ich in der Schule gelernt. Aber vielleicht haben sich die Regeln in den letzten 25 Jahren geändert...
Herold am 21. März 2008 17:57 Danke, ich nehme mal an, in jede Richtung 30 Meter (zus. also 60). In einem Haus in der Nähe wohnt ein ehem. Polizist (jetzt Rentner). Den werde ich mal fragen, wenn wir uns mal wieder begegnen.
Danke für die Antwort!