lariluma am 28.06.2009 um 17:07 Uhr
hallo @ all
hoffe mir kann hier einer helfen
folgendes poblemm
hab mich heut von meiner frau getrennt und bin nu auf der suche nach einer wohnung ich bekomm aber jedes wochenende unsere kinder
(bekomm alg2)
wie groß darf die wohnung sein was steht mir zu was genemigt das amt was kann/darf ich beantragen
schon mal 1000 dank
Du musst das tun, was alle Alg2-Empfänger tun sollten, die eine Wohnung suchen:
- Genehmigung beim Amt holen, die sagen Dir, was sie finanzieren
- WBS beantragen
- Wohnung finden
- Wohnung genehmigen lassen
- Mietvertrag unterschreiben
Google außerdem mal nach "Mehrbedarf Umgangsberechtigte", möglicherweise findest Du noch Informationen über zusätzliche Leistungen, die Dein Sachbearbeiter nicht kennt. Scheint allerdings noch ziemlich unklar zu sein, was einem in Deinem Fall noch so alles zusteht.
Erkundige Dich bei der Arge auch nach Umzugskosten und Erstausstattung.

Du kannst dich auch in einem Hartz Forum genau erkundigen... http://www.elo-forum.org/
Schnuffduff am 28. Juni 2009 17:17 
du brauchst auf jeden Fall eine 3 zimmerwohnnung.dann kommt es drauf an wie alt sind die kinder.
lariluma am 28. Juni 2009 17:12 die kids sind 5,3 und 2
IsegrimWisobir am 28. Juni 2009 17:56 Da wird 1 ne 4 zimmer wonung angesagt sein.Oder es sind 3 gleichgeschlechtliche junge oder mädchen.dan Reichen 3.Da kannst du das gröte zimmer den kindern überlassen.
lariluma am 28. Juni 2009 18:01 sind 2 mädchen und 1 junge

hm, trennungen sind ganz doof, wie viele kinder hast du denn so im durchschnitt? :3
lariluma am 28. Juni 2009 17:12 hab dann alle 3 fürs we