crystaldiwayan am 08.06.2008 um 23:54 Uhr
wie hoch ist der regelsatz für mich wenn ich eine eigene wohnung haben möchte.ich wohne zuhause, bin im 5.monat schwanger und möchte alleine wohnen. wie groß darf die wohnung sein und wie teuer darf sie sein? und was steht mir an unterhalt zu bzw an leistungen für die erstaustattung meines babies?bezahlt das amt auch kaution? bin ziemlich alleine mit meinem problemen da der vater des kindes über alle berge ist und ich kann auch auf keine hilfe meiner eltern hoffen.darf ich mir eine wohnung suchen oder sucht das amt für mich eine? ich bin KEIN schmarotzer oder sowas, habe immer gearbeitet und bin sitzen gelassen worden.mache mir sorgen um meine zukunft!
Wenn ich richtig informiert bin, steht dir als Alleinerziehende eine eigene Wohnung zu, auch wenn du noch keine 25 Jahre alt sein solltest. Die Wohnung für zwei Personen darf nur 60m² haben. Was sie kosten darf, ist von deinem Heimatort abhängig. Für die Einrichtung kannst du einen Antrag stellen. Wende dich am besten an eine Beratungsstelle z.B. profamilia. Die sind bestens mit deinen Befürchtungen vertraut und kennen sich auch aus. Sie werden dir sagen, was dir alles zu steht. Dort sagt man dir auch, wo du Unterstützung und welche du erhalten kannst. Ich wünsche dir für die Schwangerschaft und Geburt deines Kindes alles Gute. Du schaffst das. Denke dran jetzt erst recht und denke auch daran Dir den Unterhalt fürs Kind zu holen.
dir stehen 59 quadratmeter zu. kannst dir die wohnung selbst suchen. wenn der/die kleine 18 monate ist, kannst du umschulung machen, falls erforderlich, oder wieder arbeiten. bis dahin kümmert sich der staat gut um dich. ich hab 10 monate alten sohn. alleinerziehend etc.... komme gut über die runden durch staat. werde dann umschulung machen.
finanzielle hilfe seitens verwandtschaft ist nicht erforderlich. habe ich auch nicht.
kriege 125 euro unterhaltsvorschuß. zu beantragen beim arbeitsamt.
du wirst klarkommen! mach dir nicht allzu viele gedanken. genieß die schwangerschaft! es ist eine tolle zeit. mach einen termin beim jobCenter, find ich deutlich besser als arbeitsamt!! die beraten gut, wie du vorgehen solltest.
du bist abgesichert und wirst wieder in deinen beruf einsteigen können oder eine umschulung machen können!!!
lg kathrin
hi darf ich fragen wie alt du bist?weil bis 25. Jahre müssen deine Eltern aufkommen.kenne das problem. in dem Fall das du Älter bist und es unzumutbar wäre bei denen Eltern mit dem Kind zu wohnen weil Wohnung oder Haus beziehungsweise Einkommen der Eltern zu klein darfst du eine 60 qm grosse Wohnung beziehen.Bist du derzeit noch in einem Arbeitsverhältsnis? Dann bekommst du Elterngeld wieviel kann ich dir leider nicht sagen weil es das damals bei mir noch nicht gab. Auf jeden Fall bekommst du Kindergeld 154 Euro im Monat, wegen der Miete musst du dich erkundigen beim Sozialamt wie der Mietspiegel steht in eurer Region pro Quadratmeter weil mehr bezahlt das Amt auch nicht musst dir eine möglichst günstige Wohnung suchen wenn es geht möglichst zur Warmmiete das die Heizung schon mit drin ist. Für den Strom musst du selbst aufkommen den zahlt niemand. für den Fall das kein Unterhalt vom Vater gezahlt wird musst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen das sind derzeit 125 Euro wird ab 6 Jahren etwas mehr. Ob du vom Arbeitsamt etwas bekommst kann ich dir nicht sagen weil ich nicht weiß ob du direkt weiter arbeiten gehen willst nach dem Mutterschutz?hoffe konnte dir ein wenig helfen

Ich war damals 19, als meine erste Tochter geboren war. Hatte damals aber schon alleine gewohnt. Ich denke, du darfst mit einem Kind ausziehen, auch wenn du unter 25 bist. Also, ich war 19, hatte eine 3 Zimmer Wohnung mit 80qm und die kam 350 Euro wurde auch übernommen. Dannach bezog ich ne teuere Wohnung, da musste ich nen Teil von meinem Geld dazu zahlen. Weil bei uns 2 Personen nur 350 Euro für Miete zusteht. Das ist in jeder Stadt verschieden. Da musst du dich mal erkundigen. Hole dir einen Termin bei der ARGE und lass dich da beraten. Wegen Unterhalt: Du wirst ja bestimmt den Vater des Kindes kennen, falls er zahlen kann, muss er es auch, je nach Gehalt, ansonsten bekommst du für 6 Jahre Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, das sind 125 Euro, aber nur 6 Jahre und die holen sich das vom Kindesvater zurück. Nach den 6 Jahren nichts mehr. Vielleicht zahlt dann der Vater weiter. Du bekommst aber noch 154 Kindergeld und mindestens 300 Elterngeld.