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Wie groß darf eine Wohnung für eine alleinerziehnde Mutter mit zwei kleinen Kindern sein?

gefragt von DanaScully am 14.02.2009 um 0:14 Uhr

Habe zwei kleine Kinder eine Tochter die fünf Jahre alt ist und warscheinlich dieses Jahr in die schule kommt und einen Sohn der drei Monate alt ist. Mein Freund hatt seine eigene Wohnung und ich suche jetzt eine neue wohnung für mich und meine beiden Kinder. Da ist aber jetzt die frage wie groß darf eigentlich die Wohnung sein und darf ich auch eine vier Raumwohnung nehmen. Mein Freund ist zwar der Papa von meinen Sohn aber wir wollen nicht zusammen ziehen falls es mal streit gibt da kann er dann in seine Wohnung.


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bitmap
beantwortet von bitmap am 14. Februar 2009 00:18
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Bei welcher Leistung?

  • Hartz IV?

  • Wohngeld?

Kommentar von DanaScully am 14. Februar 2009 00:21

Ich griege Hartz IV

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. Februar 2009 00:30

Die ARGE/das jobcenter (oder wie auch immer die zuständige SGB-II-Stelle bei euch heißt) fragen. Das musst du sowieso vor einem Umzug, sonst bekommst du keine Umzugskosten vom Amt, wenn die das nicht genehmigen.

''angemessen'' ist nicht bundeseinheitlich festgelegt. Meist so ca. 45 qm für eine Person + 15 qm für jede weitere. Ob allerdings das Baby da schon mitzählt, müsstest du auch bei der SGB-II-Stelle erfragen.


holsch
beantwortet von holsch am 14. Februar 2009 00:18
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alles, was Du Dir leisten kannst, ist ok

Kommentar von DanaScully am 14. Februar 2009 00:21

Ich grige Hartz IV


anonym
beantwortet von ginoyt am 14. Februar 2009 00:23
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Um einen Mietzuschuss zubekommen um die 70-80m² dein Freund dürfe aber nichts bei dir haben falls sie dich kontrollieren evtl. nur Zahnbürste und was zum wechseln!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. Februar 2009 00:32

''Um einen Mietzuschuss zubekommen um die 70-80m²''

Bei Leistungen nach SGB II?


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