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Wie geht man mit einer Mahnung von einem Call-by-Call-Anbieter um?

gefragt von wiele am 03.07.2007 um 17:31 Uhr

Ich habe eine Mahnung von einer Telefongesellschaft bekommen, deren Dienst ich in Anspruch genommen habe.
Normalerweise werden doch die Kosten über die Telekom abgerechnet, das lief bisher immer so. Ich habe mir die Rechnung von dem Call-by-Call-Anbieter schicken lassen. Ich bin der Meinung, dass ich das schon über die Telekom bezahlt habe. Muß ich denen das nachweisen oder müssten die mir über die Rechnung hinaus nachweisen, dass deren Forderung nicht über die Telekom abgedeckt ist (was mich sehr wundern würde)?
Danke im Voraus.


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FraeuleinSchmidt
beantwortet von FraeuleinSchmidt am 3. Juli 2007 17:40
4x
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Die Mahnung von Call-by-Call Anbieter bekommst Du eigentlich erst, wenn Du mal versäumt hast eine Rechnung der Telekom zu zahlen, die mahnt nämlich widerrum nur die hauseigenen Beträge an. Du solltest Deine Telekom-Rechnung (von dem Zeitraum) überprüfen und auch nachsehen, was Du als Betrag gezahlt hast. Ist die Rechnung des C-b-C Anbieter mit in der Telekom-Rechnung dabei, dann kannst Du das ja anhand von Kontoauszügen etc. belegen, das es bezahlt ist.

Auf jeden Fall reagieren, sonst wird die Mahnung nur noch größer.

Kommentar von wiele am 3. Juli 2007 17:44

Danke. Reagiert habe ich ja schon...
Der Betrag ist auch nicht wirklich ruinierend (2 €), aber mich interessiert, wie es sich nun mit der Nachweispflicht verhält.
Gruß wiele

Kommentar von Regenmacher am 3. Juli 2007 17:49

Wenn du Rechnung online abonniert hast, kannst du den Beweis schnell antreten. Ansonsten die Rechnung für den betreffenden Zeitraum von der Telekom anfordern.

Kommentar von wiele am 3. Juli 2007 17:59

Muss ich es denn beweisen oder sind die in der Nachweispflicht?
Gruß wiele



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