Elfa108 am 10.12.2008 um 9:21 Uhr
Tach auch, ich hab da nen kleineres problem.
also.. ich bin 17 und in der 7.woche schwanger. das is nich DAS problem, da mein freund und ich uns über das kind freuen und wir das alles in den griff bekommen.
doch ich persönlich habe das problem, dass ich bis ende januar noch nicht 18 und somit noch schulpflichtig bin. leider komme ich morgens nur schwer aus dem bett, weil ich, anders wie meine mutter damals, unter starker schwindel- und übelkeit leide : / wie gesagt ist das meist nur morgens und vergeht im laufe des tages.
nur schaff ich es häufig nich aus dem bett zu kommen, und fehle seitdem unheimlich viel in der schule. ich besuche zurzeit die 11. klasse - zum zweiten mal.
wie läuft es genau wenn ich von der schule fliege oder sie abbreche, weil ich es so nicht mehr auf die reihe kriege. müsste ich dann nicht meine schulpflicht noch "absitzen", ergo für einen monat noch eine andere schule z.b. ein berufskolleg besuchen ?
könnt ihr mir helfen ?
liebe grüße Elfa
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Guten Morgen. Dieser Zustand ist normalerweise vorübergehend und ich würde schauen, dass ich die Schule jedenfalls irgendwie zu Ende bringe. Wenn es schlimm ist, dann lass dir vom Arzt einen Schein geben, in dem du dann von der Schule freigestellt wirst. Du kannst das alles immer noch nachholen und eine Ausbildung anfangen, wenn das Kleine da ist. Wünsch dir Kraft und eine gute Zeit.
Du bist nicht verpflichtet in die Schule zu gehen. Die 10 Pflichjahre hast du hinter dir
Pinnirapus am 10. Dezember 2008 09:26 Es sind 13 Jahre U.U Schliesslich kommt nach der 10. Klasse i.d.R. die 3 Berufsschuljahre! Wer keinen Azubiplatz kriegt wird tatsächlich in andere Schulen gesteckt bis die 13 Jahre rum sind. Kenn ich von einer ehemaligen Freundin.
Elfa108 am 10. Dezember 2008 09:27 danke
also theoretisch könntest du doch ja krankschreiben lassen. wenn man schwanger ist, geht das relativ einfach. und dann bist du auch noch 14 wochen im mutterschutz und dürfest eh nirgendwo hin. wenn du in der elften klasse bist, musst du aber den mittleren abschluss haben und damit bist du doch nicht mehr schulpflichtig!
Elfa108 am 10. Dezember 2008 09:27 naja ich dachte auch dass man nach der 10. nich mehr schulpflichtig sei. doch ich sah meine freunde in der ausbildung, die alle noch ein berufskolleg besuchen mussten nebenbei und seien es auch nur ein bis zwei tage die woche, sowas machte mir nen kopf o.O
StefanKfg am 10. Dezember 2008 09:29 Ja, Berufsschule ist was anderes. Das ist aber weniger eine Schulpflicht sondern eher eine Erfüllung des Ausbildungsvertrages.
Mutterschutz gilt nicht für Schüler, nur für Arbeitnehmer. Der greift hier also nicht.

Als erstes empfehle ich Dir mit Deinem Frauenarzt über Deine Probleme zu sprechen. Ich hatte das gleiche Problem bis in den siebten Monat und mit einem pflanzlichen Präparat(name vergessen) hat das alles ganz wunderbar geklappt und dann kannst DU auch ohne Probleme in die Schule gehen. Lass Dir am besten eine Bescheinigung vo Deinem Arzt geben, dann fliegst DU auch nihct von der Schule. Und bedenke Du kannst nicht die ganzen neun Monate im Bett verbringen.
Elfa108 am 10. Dezember 2008 09:29 da muss ich mich mal erkundigen, vielen dank.
ich hatte nich vor die 9 monate im bett zu verbringen und wie gesagt war es meist nur morgens so schlimm, wenn ich ein wenig länger liegen blieb, war es dann mittags wieder weg
Ally32 am 10. Dezember 2008 09:30 ICh wünsche DIr das es nicht so lange geht wie bei mir damals. Alles Gute
guck mal in Foren zum Thema Schwangerschaft. Viele haben ja die Probleme - und da gibts ganz viele Tipps, was gegen die morgendliche Übelkeit helfen kann. Ich weiß keine, weil ich zum Glück verschont geblieben bin.

Zwar bist du schulpflichtig, in der Schwangerschaft jedoch irgendwann einfach nicht mehr in der Lage, den Unterricht zu besuchen. Du wirst beurlaubt bzw. freigestellt! Du wirst wahrscheinlich aus gesundheitlichen Gründen zurückgestuft (Da bin ich mir nicht sicher). Mach dein Abi danach auf jeden Fall weiter-auch wenn es nicht einfach ist!
Elfa108 am 10. Dezember 2008 09:24 ja, aber habe ich nicht erst ab ungefähr dem 7.monat urlaub ? das problem ist, dass ich schon jetzt nichtmehr mit der schule nachkomme und ich habe noch nicht mal den zweiten monat durch...
Pinnirapus am 10. Dezember 2008 09:24 Naja du bist nicht bis 18 schulpflichtig sondern 13 Jahre lang! Daher wirst du auf jden Fall iwann weitermachen müssen. Ich empfehle dir mit deinem Arzt und wenn nötig auch mit einem Psychologen zu reden. Der muss feststellen, ob der Stress, den du hast sich negativ auf die Schwangerschaft auswirken könnte.
Die Schulpflicht endet nach 10 Schuljahren, jedenfalls in Berlin.Aber Du solltest Du schon überlegen wie es langfristig weitergehen soll, denn ohne Schulabschluss ist es heute sehr schwer.

ein schulabschluß ist wichtig heut zu tage oder willst du nur putzen gehen man muß bis 18 jahre zu schule gehen das ist das schul gesehst
hey leute. hab eine frage. ich hab das 2. halbjahr der 11. klasse das 2. mal nicht bestanden. kann ich das 2. halbjahr trotzdem an einer anderen schule wiederholen? oder hab ich keine chance mehr weiter zu machen?
bye
vielen dank, das ist eine idee