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Wie gehe ich vor, wenn das gebuchte Hotel eine Bruchbude ist?

gefragt von monimoni am 08.08.2008 um 13:21 Uhr

Unsere Nachbarn sind gerade völlig genervt aus Griechenland zurück. Die gebuchten 4-Sterne waren nicht mal einen halben wert. Wie wehrt man sich gegen sowas? Was muß man akzeptieren?


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fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 8. August 2008 13:23
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Vor Ort schon beschweren...hinterher ist nichts mehr zu machen!


IBenjaminFG
beantwortet von IBenjaminFG am 8. August 2008 13:24
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Schadensansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.Und zur Not auch Gerichtlich vorgehen,falls der Veranstalter rumzickt.Am besten wären Beweisfotos.


hase1011
beantwortet von hase1011 am 8. August 2008 13:27
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Wenn vor Ort bei der Reiseleitung nicht reklamiert wurde und die Reiseleitung keine Abhilfe geschaffen hat, dann innerhalb von 4 Wochen nach Rückreisetag beim Reiseveranstalter reklamieren. Fall schildern und Preisminderung fordern.


Reisfeld
beantwortet von Reisfeld am 8. August 2008 13:38
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Dort sofort "Beweise" sammeln (Fotos, Film machen ect., Zeugen die es auch gesehen haben "notieren"), die aktuellen Umstände also bildlich festhalten, und sofort danach vor Ort Beschwerde einlegen, und dann mit seinem Anwalt sprechen. Uns ist das mit einem Dänemark-Ferienhaus passiert, da war alles voller Ungezifer und Schimmel, wir haben viele Fotos gemacht uns mit dem Hauseigentümer und auch mit denen die die Ferienhäuser anbieten (Name fängt mit D an, erwähn es jetz nicht.) in Verbindung gesetzt, erfolglos, man wollte da nichts machen es hiess immer, das Haus sei halt "Naturbelassen". Man hat uns abgewimmelt. Und uns sogar gedroht wenn wir eher abreisen, dann gäbe es gar nichts zurück. Wir sollen bleiben. Und wegen dem Haus es sei eben Naturbelassen, da müsse man mit ein paar Tieren rechnen. Naja, tote halbverweste Vögel ums Haus herum, alles versifft und ungepflegt (niemals so schön wie im katalog angepriesen!) dreckig, ungereinigt, im Whirlpool schwammen noch so... räusper... "Flocken" vom Vorgänger rum, es war schlicht widerlich und inakzeptabel. Im Geschirr war en angetrocknete Essensreste drinne und bah ich mag gar nicht mehr daran denken... ich könnt Euch ein paar nette Bilder zeigen aber ich weiss nicht ob das ind em Fall erlaubt wäre. Will da nix falsch machen...Ja und dann haben dann übers Gericht unser Geld (musste man ja im Voraus dahin überweisen) zurückerstattet bekommen. Wir bekamen sogar ein kleines "Schmerzensgeld" wegen versautem Urlaub. Das wollte ich ja nicht mal es ging mir nicht darum da wegen sonem Fall "Geld zu machen" oder so, wir haben das einfach so (vom gericht so beschlossen/entschieden) bekommen. War4en etwas um die 100 Euro glaub ich... ist schon ne Weile her weiss es nicht mehr genaustens. Jedenfalls haben wir Recht bekommen. Es empfiehlt sich überigens eine Rechtschutzversicherung! Die hat bei uns alles übernommen, auchw enn wir jetzt nicht "gewonnen" hätten. Es empfiehlt sich durchaus sowas zu haben. LG Reisfeld

Kommentar von A4c8b6ea3790eb148bb5df97999b880csmallReisfeld am 8. August 2008 13:41

Sorry für die Tippfehler,... bin etwas in Eile...


Natsuo
beantwortet von Natsuo am 9. August 2008 13:12
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Fotos von den Mängeln zu machen ist immer richtig, da man diese dann dem Reiseveranstalter als Beweis mit vorlegen kann. Ganz wichtig ist es, sich die Mängel vom Reiseleiter oder der Hotelleitung vor Ort bestätigen zulassen. Sonst können keine Ansprüche gelten gemacht werden, da man beweisen muss, dass man die Mängel angezeigt hat und der Reiseleitung die Möglichkeit gegeben hat Abhilfe zu schaffen. Zuhause muss man sich selbst (also nicht über das Reisebüro, den die dürfen das nicht) direkt mit seiner Beschwerde schriftlich (per Einschreiben!) und innerhalb von 30 Tagen an den Reiseveranstalter wenden, da sonst jeder Anspruch entfällt. In der Beschwerde sollte man genau angeben wann und wo man war,was man gebucht hat und was alles(!) bemängelt wird und vor allem das man eine Entschädigung fordert. Möglichst in Euro direkt angeben. Ansonsten kann es passieren, dass der Veranstalter das zwar zur Kenntnis nimmt, aber es als Hinweis wertet! Wie viel man bei welchen Mängeln bekommen kann, steht in der sgn. Frankfurter Tabelle (findet man im Internet, einfach googlen), nach dieser wird sich bei der Berechnung immer gerichtet. Weitere Informationen gibt es dazu im Reiserecht §§ 651 c-g (ebenfalls google)!

LG ^^



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