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Nach langer Diskussion sind dazu Regelungen vom Bundeskabinett verabschiedet worden, die rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten sollen. Damit will der Staat nach der Abschaffung der Eigenheimzulage einen neuen Anreiz für den Eigenheimerwerb und mietfreies Wohnen im Alter schaffen: den so genannten Wohn-Riester, der - offiziell formuliert - mit dem „Eigenheimrentengesetz“ Wirklichkeit wird. Bauherren können das Geld aus dem Riester-Vertrag in das Eigenkapital einfließen lassen, oder sie nutzen es zur Tilgung des Baudarlehens.








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