wgabauer am 27.05.2009 um 9:12 Uhr
Ich weiß, eigentlich eine seltsame Frage. aber ich habe folgendes Problem: Ich habe mir einen Vorderlader-Revolver gekauft, natürlich mit EWB, nun musste ich feststellen, dass sich der Hahn nicht spannen lässt wenn ich die Waffe waagerecht oder leicht nach oben halte. Dagegen lässt er sich spannen, wenn die Waffe leicht nach unten geneigt ist. Auch die Laderast funktioniert nur so. Es ist mein erster VL-Revolver, deshalb weiß ich nicht ob ich mit dem Ding zum Büchsenmacher soll oder ob das bei einem Single Action normal ist? Zurückgeben ist nicht, weil ich das Teil bei einer Auktion (EGUN) erstanden habe.
am Interessantesten sind für mich immer die Antworten von den Leuten die absolut NULL Ahnung haben.
Kindern sollte man so früh wie möglich eine Waffe erklären und sie über die Gefährlichkeit in MENSCHENHAND hinweisen. Dann sollten alle Menschen den Respekt vor dem Leben anderer Menschen lernen und zwar von Kindesbeinen an. Das ist der Grund, warum es AMOK-KINDER gibt. Einzig und allein die Eltern!!, die nicht in der Lage sind Kinder zu erziehen. Waffen töten keine Menschen, denn Bestecke machen auch nicht dick!! Wenn man vernünftig mit allen Arten von Waffen umgeht kommt kein Mensch zu schaden. Und nun zur FRage! Ein SP Revolver wird nicht Patronen geladen, sondern jede Kammer wird von vorn mit Pulver und Blei sowie einem Zwischenmittel bestückt. Als letztes wird alles mit Fett zugeschmiert. Dann wird das Zündhütchen aufgesetzt und erst dann ist der Revolver feuerbereit. Wenn sich das Gerät nicht in allen Lagen spannen lässt wird wohl was defekt sein. Zerlegen ist recht einfach. Ladepresse abklappen, Haltebolzen rausnehmen und Trommel ausbauen. Dann kann man feststellen ob sich der Revolver ohne Trommel spannen lässt. Wenn das Ding immer noch klemmt, Griffschalen abbauen und schauen ob dort ein Teil lose ist. Kann man als Laie nichts weiter feststellen, dann zum Büchsenmacher.
du wirst ja wohl hoffentlich einen waffenschein besitzten und ganz ehrlich da wird man ja wohl in einem scützenverein ect. sein um dort nachfragen zu können!!!
wgabauer am 27. Mai 2009 09:21 Einen Waffenschein habe ich nicht und brauche ich auch nicht, dafür habe ich einen Waffenerwerbsschein! Im Schützenverein bin ich, aber mit VL kennt sich da keiner aus!
sorry kein verständiss mehr für sowas jede waffe ect. was dazugehört sollte in die Pflicht eines waffenscheines gehören!! und wenn der schützenverein keine ahnung davon hat was du dir da gekauft hast na dann würde mir das zu denken geben
Schnulli00 am 27. Mai 2009 09:37 Ehe du weiter hetzt informiere dich mal bitte über die Begriffe "Waffenschein" und "EWB" bzw "Waffenbesitzkarte".
Wann endlich wird einmal der Unterschied zwischen einem Waffenschein und einer Waffenbesitzkarte begriffen?
Guenter1947 am 27. Mai 2009 10:47 Wenn diese Waffe von einem Büchsenmacher unbrauchbar gemacht wurde ( also nicht Beschießbar ) reicht ein Waffenerwerbsschein. Ist diese Waffe " Schußfähig " musst Du einen Waffenschein haben oder beantragen.
Guenter1947 am 27. Mai 2009 11:04 Auch mit einem Vorderlader kann man jemanden erschiessen !
s.o. informiere dich erstmal über die Begrifflichkeiten Waffenschein vs. Waffenbesitzkarte.
Wenn du den Unterschied begriffen hast, wirst du wissen das man so einen Revolver auch ohne Waffenschein erwerben, besitzen und mit Erlaubnis §27-SprengG, bzw. unter Anleitung auch schießen darf.
Guenter1947 am 27. Mai 2009 10:53 Ich vergass, die Waffe muß auch registriert sein. Jede Waffe hat eine Nummer.Das macht man bei dem zuständigen Polizeirevier. 3 Dinge braucht der Mann: Waffenerwerbsschein - Waffenbesitzkarte - Waffenschein. Ohne all das machst Du dich strafbar.
wgabauer am 27. Mai 2009 12:04 Falsch! 1 Ding braucht der Mann zum Besitz einer Waffe: Eine gültige gelbe Waffenerwerbskarte für Sportschützen(WBK für Sportschützen) oder/und eine grüne WBK zum Erwerb einer Schusswaffe. Die Waffe wird beim zuständigen Landratsamt/Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung registriert (nicht bei der Polizei, da braucht man nur einen Nachweis über die Unbescholtenheit beim beantragen der WBK)ferner braucht man bei der Beantragung der Karte ein polizeiliches Führungszeugnis. Waffenbesitzkarte und Waffenerwerbskarte sind das ein und selbe. "Waffenschein" gibts nur zum führen einer Waffe, das ist aber dem Sportschützen untersagt. Führen darf eine Waffe nur, wer dazu das Bedürfnis hat. Z.B. Banker, früher auch Pfarrer (wegen der goldenen Kelche usw. bei letzter Ölung) Ärzte (wg. Drogen) Apotheker usw. Bitte unbedingt mal im Waffg. kundig machen!
Lass jede Waffe welche du nicht vom Händler gekauft hast, einmal vom Fachmann überprüfen.
Schon allein der Sicherheit wegen.

Dann ist das Ding so gemacht, dass Du beim Spannen Dir höchstens in den Fuß schießt und nicht gleich Nachbars Lumpi ermordest.
wgabauer am 27. Mai 2009 09:20 Tolle Antwort, sehr hilfreich!
Arwen45 am 27. Mai 2009 09:26 Jemand der Waffen erwirbt, sollte doch in der Lage sein, auch jemanden zu finden, der die Waffe überprüft, wenn man es allein nicht kann.
wgabauer am 27. Mai 2009 09:48 Was glaubst du warum ich die Frage h i e r stelle, ich hatte mir eigentlich mehr Sachkenntnis und Kompetenz erwartet.

Wie kannst du hier so eine Frage stellen. Hast du schon mitbekommen, dass es viele gibt, die mal eben aus Frust Leute über den Haufen knallen? Ich hoffe, dass du in Besitz eines Waffenscheins bist. Geh in einen Schützenverein, Mensch und lass solche fragen auf so einer Plattform wie hier sein. Es gibt hier auch 12-jährige, die auch schon lesen können...
er hat eine EWB, wurde auch gesagt. Ein 12 Jähriger, wird nirgends in Deutschland auf einer Messe eine Waffe ersteigern können.
Und mit einen Vorderlader einen Amoklauf zu starten ist nicht.
Andokai am 27. Mai 2009 09:25 Das meine ich auch nicht, aber es wird heute viel zu locker mit gefährlich Waffen umgegangen. Leider wachsen die Kinder schon auf mit:"Fresse, Alder, sons mach isch mit Messer". Das ist echt zum Ko+zen
wgabauer am 27. Mai 2009 09:49 Unter solchen Gesichtspunkten sollte man auch Baseballschläger verbieten!
wgabauer am 27. Mai 2009 09:27 Richtig! Habe ich auch nicht vor. Um solchen Blödsinn zu veranstalten braucht man nicht unbedingt eine Menge Prüfungen zu machen, wie in meinem Fall um dann wie im wilden Westen rumzurennen. Das geht auch so, was zu beweisen war.
wgabauer am 27. Mai 2009 10:35 Das Teil habe ich niocht auf einer Messe gekauft sonder auf: www.egun.de schaut Euch dort ruhig mal um, dann werdet ihr sehen: OHNE WBK (EWB) geht da gar nichts. Die Waffe wird erst verschickt, wenn die entsprechende Erlaubnis mit Voreintrag vom Landratsamt vorliegt.
Schnulli00 am 27. Mai 2009 09:24 Zu dem "Waffenschein": Oben steht, er ist Erwerbsberechtigt. Und schon wieder die Hetzjagd gegen Sportschützen eröffnet....
@schnulli00 jep die sind ja alle böse... Es ist unglaublich wie viele unwissende Menschen einfach das nachplappern, was so in Zeitungen steht. Selber noch nie in einen Schützenverein gewesen, aber polemisch meckern.
Andokai am 27. Mai 2009 09:32 Hallooo. Ich habe nichts gegen Sportschützen! Mein Dad war früher bei der Polizei ist nach seiner Pensionierung einem Schützenverein beigetreten und schießt heute noch so gut, dass er laufend Pokale, Becher und Teller nach Hause bringt. Ich denke einfach, dass die Leute mit gefährlichen Waffen viel zu locker umgehen. Alle Vereinsmitglieder belassen die Waffen im Schützenheim, sehr gut gesichert in einem Tresor, der seinerseits sehr gut gesichert steht. Nach dem Amokläufen entschieden sich alle Mitglieder für diese Maßnahme.
Es geht hier um einen VL. Ich könnte euch Waffen sagen, welche wesentlich gefährlicher sind, aber ohne Probleme selber herzustellen bzw zu erwerben sind.
Es geht nicht um ein KK-Gewehr oder eine Halbautomatik
Schnulli00 am 27. Mai 2009 09:46 So, dann spreche ich es mal aus: Kauf dir mal ne Armbrust. Absolut tödlich und präzise. Erwerb problemlos möglich, da keine Schusswaffe im Sinne das WaffG
Genau das meinte ich schnulli00.
Schnulli00 am 27. Mai 2009 10:27 ...aber ich habe mich verformuliert. Eine Schusswaffe schon, da gleichgestellt, aber man kann per Definition im Gesetz nicht damit "schießen"...
Andokai am 27. Mai 2009 09:49 Ist doch in Ordnung jetzt. Ick wollte doch keen ant Been pinkeln. Vasteh mir doch mal.
wgabauer am 27. Mai 2009 10:09 Das ist bei uns kaum möglich, denn bei einem Mitgliederstand von ca. 500 und davon etwa 250 aktiven Schützen kommt bei einem Schnitt von 10 Waffen pro Schütze (einige mehr, andere weniger)ganz schön was zusammen. Einige unserer Schützen, die mehr als 10 Waffen haben, sperren diese in einem Tresor ein, der mit einem biometrischen Sytem (Fingerabdruck) gesichert ist. Und eine solche Menge an Waffen konzentriert in einem Haus oder Raum weckt sicherlich auch Begehrlichkeiten. Da nützt das Beste Sytem nichts. Und wer soll das Bewachen? In unserer Vorstandschaft wurde darüber auch schon gesprochen. Wir sind der einhelligen Meinung, sollte sich einer von uns zur Bewachung zur Verfügung stellen und wird überfallen, wird er ohne zu Mucken die Schlüssel herausgeben, weil er ja nicht blöd ist und lässt sich sonstwas antun.
Andokai am 27. Mai 2009 14:40 Ja gut, bei so vielen Leuten wird das schwierig. Bei meinem Dad sind nicht so viele Schützen im Verein, denn dort hat jedes 2. Dorf einen eigenen Schützenverein.
wende dich dies bezüglich an den nächsten Schützenverein

Ich weiß nicht warum es überhaupt notwendig ist einen Revolver zu ersteigern. Geh zum Büchsenmacher wenn es dir sooooooooo wichtig ist so ein Teil mit dir umherzuschleppen
Schon mal was von einen Hobby gehört? Da kann man genauso fragen, welchen Sinn macht es Fussball zu spielen?
caramello am 27. Mai 2009 09:31 @morefunhoney: Du meinst, weil man mit dem Ball auch "schießt"? Der Vergleich ist erbärmlich.
es geht nicht um das schiessen! Ein VL ist überwiegend ein Sammlerstück und für Amokläufe ungeeignet. Das Nachladen dauert relativ lange und mit der Genauigkeit haperts auch gewaltig. Es ist kein Vergleich zu modernen Waffen.
@caramello Deine Antwort ist erbärmlich. Wie kann man denn nur so unbedarft denken? Gerade jetzt, nachdem das Grundgesetz 60 Jahre alt geworden ist, sollte man es wenigstens einmal lesen. Wir sind ein "Rechtsstaat", in welchem jeder seinen Bedürfnissen nachgehen kann. Der eine will also Fußballspielen, er darf das, und er andere will Sportschießen, er darf das auch!
Schnulli00 am 27. Mai 2009 09:22 Es geht ihm nicht ums pauschale "umherschleppen". Polemik ist dein Ding?
wgabauer am 27. Mai 2009 09:22 Ich schlepp das "Teil" nicht mir mir rum, sondern es ist sauber aufbewahrt in einem vorschriftsmässigen Waffenschrank!

Es könnte eine Sicherheitsvorkehrung sein, wie sieht es denn aus wenn du das Teil im senkrechten Zustand spannst und dann die waffe in die Waagerechte bringst, ist dann die Funktion gegeben...
wgabauer am 27. Mai 2009 10:37 Senkrecht wie? Lauf nach oben oder nach unten?

Sehr interessant. Woher hast du denn das EU-Formular "EU-Anlage 19"? Da wird es wohl einen Trick geben, denn mir wäre unbegreiflich, dass jemand eine Erwerbsberechtigung hat und nicht weiß, wie er mit der Waffe umgehen muss...
Schnulli00 am 27. Mai 2009 09:30 Das Formular hat nichts mit der Problematik etwas zu tun und ist wohl auch nicht notwendig, ausser, es ist ein Import aus der EU. Und dann muss der Exporteur sich drum kümmern.
caramello am 27. Mai 2009 09:36 Das Formular scheint mir sehr viel mit der Problematik zu tun zu haben, denn es geht hier vor allem darum, dass sich Kinder über das web offenbar problemlos Waffen beschaffen können. Das technische Problem ist nur das anzeigende Kennzeichen dafür.
wgabauer am 27. Mai 2009 10:38 Das Teil habe ich niocht auf einer Messe gekauft sonder auf: www.egun.de schaut Euch dort ruhig mal um, dann werdet ihr sehen: OHNE WBK (EWB) geht da gar nichts. Die Waffe wird erst verschickt, wenn die entsprechende Erlaubnis mit Voreintrag vom Landratsamt vorliegt, oder wird vom Verkäufer eingetragen und muss dann innerhalb kürzester Zeit vom LRA bestätigt (gestempelt) werden!
wgabauer am 27. Mai 2009 09:34 EU-Formular 19" brauch ich nicht, Ich habe die Schwarzpulver-Prüfung nach § 27 Abs 1 Sprengg. und die dazugehörige Erlaubnis bis zu 20 kg Schwarzpulver zu erwerben, aufbewahren, verwenden, vernichten und verbringen von Stoffen zum Schiessen mit Vorderladern.
wgabauer am 27. Mai 2009 09:37 Ausserdem wird die Waffe in der neuen WBK für Sportschützen eingetragen und das hat nichts damit zu tun, ob man damit umgehen kann. Der Umgang mit der Waffe erfordert nicht unbedingt eine genaue Kenntnis der Technik!
Schnulli00 am 27. Mai 2009 09:40 Ja, es ist schon interessant, was die Leute alles doch so wissen über den Waffenbesitz.... Hauptsache es wird mal etwas unpassendes in den Raum geworfen, in der Hoffnung, damit einen legalen Besitz gesetzwidrig zu machen
caramello am 27. Mai 2009 09:43 Tut mir leid: "Der Umgang mit der Waffe erfordert nicht unbedingt eine genaue Kenntnis der Technik" - das disqualifiziert komplett! Das ist unverantwortlich.
wgabauer am 27. Mai 2009 09:53 Hast du einen Führerschein? Kennst du dich in allen (!!!) Teilen deines Autos hundertprozentig aus?
Schnulli00 am 27. Mai 2009 09:54 lol, zwei potentielle Amokläufer und ein Gedanke... ;-)
Schnulli00 am 27. Mai 2009 09:53 Du fährst auch Auto aber kennst dich nicht notwendigerweise mit allen technischen Details aus. Suche nicht nach einem dünnen Ast.
@ caramello Es ist schon unglaublich, das du dich mit einem Kenntnisstand in Höhe von -0- überhaupt in eine Diskussion einmischst. EU Formular 19 ???? du hast keine Ahnung! Was hat eine Erwerbsberechtigung denn damit zu tun, dass eine Waffe nicht funktioniert? Mein Gott! Kinder können sich über das WEB "offenbar" problemlos Waffen beschaffen! Geht es eigentlich noch dümmer? Als Erwachsener müsste es dir dann doch leicht fallen eine Waffe über das WEB zu besorgen, oder? Versuchs ganz einfach, damit kannst du für dich selbst den Beweis dafür antreten, dass du nur dummes Zeuge redest!

Entschuldigung!! Aber für was brauchst du eine Waffe?? Willst du Jäger werden ??? Ansonsten versteh ich das überhaupt nicht und da sind gott sei dank auch mehrere meiner Meinung!! Also bitte es geht mich ja nichts an, aber , ich würd sagen für deine Sicherheit und deiner Angehörigen überleg dir das nochmal!! Alles gute und lg
wgabauer am 27. Mai 2009 10:02 Schon mal was von Sport gehört? Schiessdisziplinen sind sogar Olympisch! Und mit Vorderladerwaffen geht man heute schon gar nicht mehr auf die Jagd. Das war mal "der Jäger von Fall" und der "Jennerwein"!
Schnulli00 am 27. Mai 2009 10:12 Solange es ein Sport ist brauchen wir darüber nicht zu diskutieren. Wende dich bitte an unseren Gesetzgeber und lasse diese Sportart mittels Gesetz/Verordnung verbieten. Viel Spaß bei dem Versuch. Und alles weitere regelt unser ohnehin strenges Waffengesetz. Das Problem ist eben nur die Umsetzung und Kontrolle, denn da tummeln sich mit Sicherheit einige schwarze Schafe. Und die Sozialversager, die dann Amok laufen, die bekommen die nötigen Waffen schon. Egal wie und wo. Und das hat nicht notwendigerweise etwas mit legalem Waffenbesitz zu tun.
wgabauer am 27. Mai 2009 10:29 Vollkommen richtig! Das Waffenrecht ist streng genug und wenn es richtig vollzogen wird, gibt es kaum Probleme. Dass Waffen auch anderweitig "besorgt" werden können, weiß inzwischen jeder. Fahr mal über die Grenze nach Polen oder Tschechien. Da kann es dir passieren, dass du ein solches Ding ungefragt angeboten bekommst. Es gibt sogar "Lieferanten" die besorgen dir eine "Stinger" und liefern sie dir nach Hause! Übrigens sind sogar Kalaschnikow, G36 (SL8 von Heckler und Koch) und UZI frei erhältlich, zwar reduziert auf Einzelfeuer, aber für versierte Bastler ist das kein Problem. Es soll auch Büchsenmacher geben(ich kenn zwar keinen), die so ein Teil problemlos zurückbauen.
wgabauer am 27. Mai 2009 10:41 Es gibt in Deutschland etwa zweieinhalb Millionen legale Waffenbesitzer, das ist eine nicht zu unterschätzende Lobby (Wähler) Illegale Waffen sind ja auch verboten und wie viele Besitzer gibt es davon? Schätzungen liegen bei zehn Millionen Waffen!
@HERS 100 Richtig ist: Es geht dich nichts an! Richtig ist: Du hast keine Ahnung! Richtig ist: Gott sei Dank sind viele ebenfalls deiner Meinung, überwiegend aber nur die, welche "von Nichts" eine Ahnung haben.

Ein Revolver muß sich in jeder Lage spannen lassen. Egal ob Senkrecht oder Waagerecht. Man läd einen Revolver ja auch in leicht senkrechter Lage. Vorgang: Hammer spannen, trommel ausklappen und mit 5 Schuss Munition bestücken. Man lässt eine Kammer leer. Auf diese Kammer ruht der Hammer.
wgabauer am 27. Mai 2009 10:55 Das geht so bei einem Vorderlader nicht! Man stellt den VL in ein Gestell mit dem Luf nach oben, den Hammer in Laderast und befüllt die Kammern sunächst mit Pulver. Danach kommt ein Filzpfropfen zum verdichten drauf und dann die Kugel. ASm Schiessstand werden dann die 5 geladenen Kammern (richtig geantwortet, es sind nur 5 Kammern zu laden) mit Zündhütchen versehen. Die Waffe wird dann in Richtung Scheibe gebracht, gezielt und abgedrückt. Das bringt aber mein Problem, dass der Hahn sich nur in nach unten gehaltener Position spannen lässt, nicht zur Lösung.
Schnulli00 am 27. Mai 2009 10:56 Ähm, es geht offenbar um einen Perkussionsrevolver.
Guenter1947 am 27. Mai 2009 10:58 Schuldigung, ich übersah das es ein VL ist :-(
wgabauer am 27. Mai 2009 11:09 http://www.youtube.com/watch?v=_jU36sH8H-0 Anschauen! Das ist zwar eine VL-Pistole, aber der Vorgang ist derselbe, zwar in 5-facher Ausführung, aber wie soll einer damit Amok laufen?
Guenter1947 am 28. Mai 2009 07:49 Reicht nicht schon ein Toter wgabauer ?
Reichen nicht schon 15 tote Verkehrsopfer täglich in DE um Autofahren endlich zu verbieten?
Das ist nicht normal. Der Hahn muss in jder lage zu spannen sein.
Die Sache ist eigentlich ganz einfach! In deinem VL- Revolver fehlt eine Feder! Griffschalen abschrauben und darauf achten, dass eventuell herausfallende Teile nicht verloren gehen. Fällt eine Feder heraus, dann baue sie wieder ein, wenn nicht, dann bringe die Waffe zum Büchsenmacher, der erkennt sofort wo dann das Problem liegt.