will jemand einen leerverkauf durchführen, verkauft er dann werte, die er zum verkaufszeitpunkt noch garnicht besitzt, und sie eigentlich erst z.B. zwei tage später erwirbt (wenn der kurs z.B. gefallen ist und er sie günstiger erwerben kann) und liefert sie auch erst dann an den käufer? bei wikipedia steht, dass es lieferfristen gibt zwischen 2 und 3 tagen, nach denen die werte spätestens an den käufer geliefert werden müssen. hab ich das jetzt so richtig verstanden?

Leerverkauf. Wenn ein Anleger Aktien auf Termin verkauft, ohne in Besitz dieser zu sein, tätigt er einen Leerverkauf. Der Investor spekuliert dabei auf fallende Kurse. Tritt dieses Szenario ein, erwirbt er die Aktien bis zum Fälligkeitstermin zu einem niedrigeren Kurs als zum ausgehandelten Verkaufspreis. (Börse online Börsenlexikon).

stimmt! Das genau passiert im Moment mit den VW-Aktien (lt.Medienberichten): Händler setzen auf niedrigere Kurse und verkaufen Aktien von VW, die sie noch gar nicht besitzen. Irgend jemand ist aber scharf auf die Aktien (ich vermute mal, es ist der Bund oder das Land Niedersachsen oder Porsche) und kauft die Aktien, also steigt der Kurs. Die Händler müssen aber zu dem höheren Kurs die Aktien kaufen, die sie zuvor verkauft haben, also steigt der Kurs weiter. Man sollte es nicht glauben, aber auch hier wird es in nächster Zeit einen Kursrutsch geben, aber sicher ist das nicht, wie nichts an der Börse sicher ist!
jo stimmt, das hatte ich mir auch schon gedacht. und siehe da, heute morgen gings garnicht gut los.

ja. das hast du im groben so richtig verstanden.
Eine ganz doofe Frage:
Was würde denn passieren, wenn in der Zwischenzeit alle Aktien aufgekauft werden würden und nicht mehr genügend Aktien des Wertes im Umlauf wären, damit die Händler die geliehenen Papiere zurückgeben können?
Doofes Beispiel: 5% Streubesitz von VW im Umlauf, Porsche kauft alle 5% auf und die Händler, die die geliehenen Aktien zuvor verkauft haben, können diese nicht mehr zurückkaufen, um sie der Bank zurückzugeben ...
wäre das nicht ähnlich wie beim kaufvertrag, dass derjenige, der sich die aktie nur leiht, sie aber schon verkauft hat obwohl er noch garnicht in den besitz dieser gelangt ist, gegenüber dem käufer erfüllen muss oder, wenn er das nicht kann, schadensersatz leisten muss?