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wie funktioniert ein leerverkauf in der finanzwirtschaft?

gefragt von kart672kart672 am 17.10.2008 um 1:01 Uhr

will jemand einen leerverkauf durchführen, verkauft er dann werte, die er zum verkaufszeitpunkt noch garnicht besitzt, und sie eigentlich erst z.B. zwei tage später erwirbt (wenn der kurs z.B. gefallen ist und er sie günstiger erwerben kann) und liefert sie auch erst dann an den käufer? bei wikipedia steht, dass es lieferfristen gibt zwischen 2 und 3 tagen, nach denen die werte spätestens an den käufer geliefert werden müssen. hab ich das jetzt so richtig verstanden?

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finanzen x 23.667 boerse x 933 finanzwirtschaft x 9 Leerverkauf x 5

tradaix
beantwortet von tradaix am 17. Oktober 2008 07:40
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Leerverkauf. Wenn ein Anleger Aktien auf Termin verkauft, ohne in Besitz dieser zu sein, tätigt er einen Leerverkauf. Der Investor spekuliert dabei auf fallende Kurse. Tritt dieses Szenario ein, erwirbt er die Aktien bis zum Fälligkeitstermin zu einem niedrigeren Kurs als zum ausgehandelten Verkaufspreis. (Börse online Börsenlexikon).


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 17. Oktober 2008 01:59
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stimmt! Das genau passiert im Moment mit den VW-Aktien (lt.Medienberichten): Händler setzen auf niedrigere Kurse und verkaufen Aktien von VW, die sie noch gar nicht besitzen. Irgend jemand ist aber scharf auf die Aktien (ich vermute mal, es ist der Bund oder das Land Niedersachsen oder Porsche) und kauft die Aktien, also steigt der Kurs. Die Händler müssen aber zu dem höheren Kurs die Aktien kaufen, die sie zuvor verkauft haben, also steigt der Kurs weiter. Man sollte es nicht glauben, aber auch hier wird es in nächster Zeit einen Kursrutsch geben, aber sicher ist das nicht, wie nichts an der Börse sicher ist!

Kommentar von Simple_avatar10smallkart672 am 17. Oktober 2008 10:27

jo stimmt, das hatte ich mir auch schon gedacht. und siehe da, heute morgen gings garnicht gut los.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 17. Oktober 2008 01:08
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ja. das hast du im groben so richtig verstanden.


anonym
beantwortet von sebcra am 28. Oktober 2008 14:54
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Eine ganz doofe Frage:

Was würde denn passieren, wenn in der Zwischenzeit alle Aktien aufgekauft werden würden und nicht mehr genügend Aktien des Wertes im Umlauf wären, damit die Händler die geliehenen Papiere zurückgeben können?

Doofes Beispiel: 5% Streubesitz von VW im Umlauf, Porsche kauft alle 5% auf und die Händler, die die geliehenen Aktien zuvor verkauft haben, können diese nicht mehr zurückkaufen, um sie der Bank zurückzugeben ...

Kommentar von Simple_avatar10smallkart672 am 28. Oktober 2008 18:34

wäre das nicht ähnlich wie beim kaufvertrag, dass derjenige, der sich die aktie nur leiht, sie aber schon verkauft hat obwohl er noch garnicht in den besitz dieser gelangt ist, gegenüber dem käufer erfüllen muss oder, wenn er das nicht kann, schadensersatz leisten muss?


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