Mich interessiert, wie der Steuerabzug bei thesaurierenden Fonds abläuft. Wie erfolgt die Belastung mti der Abgeltungssteuer und dem Solidaritätszuschlag?
Die Belastung mit Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt bei thesaurierenden Fonds aus dem Investmentfonds heraus. Nur die Erhebung der Kirchensteuer kann nicht auf diese Art erfolgen, da sie abhängig vom jeweiligen Bundeslang ist.
Niklaus am 4. August 2008 09:28 Die Banken und Fondsgesellschaften müsssen sich wegen dem neuen Gesetz Datenbanken dafür anschaffen.

Auch theasurierende Fonds erwirtschaften Gewinne. Diese werden per Ertagsabrechnung festgestellt und davon wird ganz normal die Abgeltungssteuer abgezogen. Die Kursgewinne sind ab dem 01.01.2009 zu versteuern, aber nur für Anteile die ab diesem Datum gekauft werden.
Abders verhält es sich noch bei ausländischen Fonds die auch noch im Ausland gelagert werden. Aber das führt hier zu weit.
Auf der Webseite http://www.2009-abgeltungssteuer.de/thesaurierende-fonds-abgeltungsteuer.html finden Sie die Antwort auf die Frage, wie es sich bei thesaurierenden Fonds mit Abgeltungsteuer verhält. Erträge von Thesaurierendenfonds werden am Ende von einem Geschäftsjahr versteuert. Ab 2009 wird für inländische Thesaurierendefonds die Abgeltungssteuer (25 %) automatisch an das Finanzamt abgeführt. Zusätzlich muss Kirchensteuer gezahlt werden und Solidaritätszuschlag. Auf der oben angeführt Seite gibt es auch noch einen Tipp für die Abgeltungssteuer in Bezug auf thesaurierende Fonds