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wie funktioniert das mit der krankenversicherung?

gefragt von sweetmama1602sweetmama1602 am 29.09.2009 um 13:03 Uhr

ich bekomme noch ein wenig geld vom jobcenter. Mein freund verdient genug sodass ich mit nem 400 € job aus dem hartz 4 rauskommen würde. aber bei nem 400 €job übernimmt der arbeitgeber keine krankenversicherung. wie geht das dann?

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anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 29. September 2009 13:07
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Wenn Du für 401 € arbeitest, bist Du selbst versichert und bekommst nur ca. 15 € weniger raus als bei 400 € (mit Gleitzonenregelung). Da diese Geschichte auch für den Arbeitgeber günstiger ist (er bezahlt bei 400€ ja nochmal 120 € an die Bundesknappschaft, bei SV-Pflichtiger Abrechnung ist es weniger), sollte er eigentlich einverstanden sein. Merküwrdig, dass sich das nicht mehr rumspricht...Wenn er Dir nicht gleubt, soll er das mal vom Stuerberater durchrechnen lassen - ich weiß, wovon ich rede!


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 29. September 2009 13:10
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Vereinbar mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag in der sogenannten Gleitzone(zwischen 400,01 und 800 Euro). In diesem Bereich bist du sozialversicherungspflichtig zu einem reduzierten Satz unter Beteiligung des Arbeitgebers.

Bei einem 400 Euro-Job müsstest du dich privat krankenversichern.

Weitere Informationen findest du unter

www.minijob-zentrale.de


Klaus4972
beantwortet von Klaus4972 am 29. September 2009 13:05
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Familienversicherung beim Freund, immerhin besteht eine eheähnliche Gemeinschaft.

Kommentar von Simple_avatar8smallsweetmama1602 am 29. September 2009 13:06

geht das denn? ich kenn das nur bei ehepartnern wenn man verheiratet ist. wir haben auch noch 2 kinder aber nur eins ist von meinem freund das andere ist meins aus ner anderen beziehung. kann man die dann auch einfach mitversichern?

Kommentar von Badff687438f5c60fd8b8d4603439104smallKlaus4972 am 29. September 2009 13:16

Frag doch mal die Krankenkasse, oder besser www.minijob-zentrale.de

Kommentar von 42cee7b90f10a768b64f8adadc4bb686smallJeany1116 am 29. September 2009 19:42

das geht definitiv nicht! Familienversicherung geht nur beim EHepartner oder bei einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft!


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