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Wie funktionier eine Unfallversicherung??

gefragt von comandermc am 08.04.2009 um 10:09 Uhr

Wie funktionier eine Unfallversicherung??

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Liebe/r comandermc,

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Versicherungen x 560 Sozialpolitik x 12

Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 8. April 2009 10:10
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Die Basis für die Leistung aus der UV ist die Gliedertaxe.
Du schließt eine Grundsumme ab (z.B. 20.000 Euro) und erhälst an Hand der Gliedertaxe die entsprechende Leistung.
Arm ab = 40% z.B.
Beinhaltet die UV eine Progression, erhöht sich die Leistung mit dem Grad der Verletzung.
Darüber hinaus kannst Du Krankentagegeld erhalten und Übergangsgeld (bis zu 6 Monate mein ich).


anonym
beantwortet von JoJos am 11. April 2009 10:06
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Die Unfallversicherung funktioniert nach dem Prinzip, dass die Versicherung zahlt, wenn durch einen Unfall ein DAUERHAFTER und BLEIBENDER Schaden an Deinem Körper entsteht. Was ein Unfall ist, ist ebenfalls definiert unter anderem muss er unmittelbar, ungewollt, von außen passieren. In dieser Versicherung hat jedes Körperteil einen Wert, die Gliedertaxe. Je nachdem was passiert, wird von der Grundsumme, die man normalerweise versichert ein Anteil gezahlt. Z.B. ist ein Daumen mehr wert als ein kleiner Finger, klingt ein bisschen makaber, ist aber nun mal so. Wird also nach einem Unfall ein auf die Dauer bleibender Schaden am Körper festgestellt, dann zahlt diese Versicherung. Im privaten Bereich kann man in die Unfallversicherung noch weitere Sachen einschließen, z.B. Zahlung einer Rente, Übernahme von Kosten für Schönheits-OP, Unfallkrankenhaustagegeld usw. Auch diese Leistungen werden nur gezahlt, wenn die Ursache ein Unfall ist. Wichtig ist: Wer den Unfall verursacht hat ist egal, es macht also keinen Unterschied, ob man bei einem Autounfall verletzt wird, weil Dir jemand ins Auto fährt oder Du daheim von der Leiter fällst.


anonym
beantwortet von phoneprofi am 9. April 2009 11:17
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Unfälle können jederzeit passieren. Niemand kann sich wirklich davor schützen. Bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg ins Büro und auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzl. Unfallversicherung automatisch versichert. Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte Person im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Mehr Informationen auf http://blog.vergleicheonline24.de/versicherungen-kostenlos-vergleichen/unfallver...


anonym
beantwortet von carlositablau am 9. April 2009 09:39
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du kannst hier eine Invaliditätsleistung und eine Unfallrente vereinbaren. Wenn du dann einen Unfallhast und eine Invalidität zurück bleibt die der Arzt bestätigt erhält du einen teil der Invaliditätsleistung. Bei der Unfallrente erhälst du ab 50% Invalidität eine lebenslange Unfallrente. Möchtes du mehr Infos oder Preise Schau doch auf meiner Homepage vorbei www.patrizia.batista-de-oliveira.barmenia.de


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 8. April 2009 20:17
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Komisch, meine Antwort und der Kommentar vonMasinar sind auf einmal nicht mehr da. Na egal, antworte ich nochmal so auf dem Kommentar: Ist richtig, das eine Invalidität auch schon früher festgestellt werden kann, denn Arm ab ist Arm ab und der wächst nicht nach. Trotzdem wird die entgültige Festlegung des Invaliditätsgrades erst endgültig nach frühestens 12 Monaten festgestellt. Alles andere ist vorläufig.


anonym
beantwortet von Edivol am 8. April 2009 14:34
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Die Frage: wie funktioniert eine Unfallvers., habe ich nicht recht verstanden. Eigentlich wäre richtig, brauche ich eine Unfall-Vers. und darauf zu antworten, müßte man noch einiges näher wissen. z.B. Alter,Beruf, Familienstand usw. - Eine Absicherung durch Unfall ist nie verkehrt, die meisten Unfälle passieren lt.Statistik in der Freizeit, wichtig ist vor allem auch Invalidität.Es kommt auch darauf an, was für Absicherungen Du sonst hast. MfG Edivol


JoScho
beantwortet von JoScho am 8. April 2009 10:12
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Bei einem Schaden übernimmt die Versicherung des Verursachers bis zu einer bestimmten Höhe die Begelichung des Schadens. Verursacher und Geschädigter sind nicht identisch!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 8. April 2009 11:57

Völlig daneben. Du beschreibst da eine Haftpflichtversicherung.
Eine Unfallversicherung sichert den Schaden durch Unfall an der versicherten Person. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht unbedingt identisch sein, z.B. Vater versichert Sohn.

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 10. April 2009 19:24

Ja, Ok. Du hast Recht, daß ich das verwechselte.


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