Frage von tschipsi 24.05.2010

Wie formuliert man eine Kündigungsbestätigung am besten? Gibts da ein Muster?

  • Hilfreichste Antwort von cashcow65 24.05.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Einen offiziellen Vordruck brauchst Du dazu nicht unbedingt. Es reicht ein kurzes Schreiben, in dem der Vermieter Dir bestätigt, dass er z.B. die Ausgesprochene Kündigung von Dir, ausgesprochen am:...., beim ihm eingegangen am:..... fristgerecht zum .........(Kündigungsdatum) akzeptiert und zur Kenntnis genommen hat. Damit ist eigentlich alles fest gezurrt. Diese Punkte reichen aus um das Ding wirklich sattelfest zu machen. Alle anderen Dinge wie Übergabeprotokoll regeln den Rest.

  • Antwort von DerHans 24.05.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das kannst du auf jedem Quittungsblock machen. Er soll ja nur bestätigen dass du die Kündigung pünktlich abgegeben hast. Das kannst du auch auf deiner eigenen Durchschrift bestätigen lassen. Datum und Unterschrift.

  • Antwort von werbon 28.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    In vielen Fällen müssen Mieter und Vermieter nachweisen können, das Sie rechtsverbindliche Erklärungen, z.B. Kündigungen, Mieterhöhungserklärungen, an den anderen Vertragspartner zugestellt haben. Ein Brief mit einer solchen Willenerklärung gilt dann als zugegangen, wenn er in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, sodass er unter normalen Umständen vom Inhalt Kenntnis nehmen kann. Das wird in der Regel angenommen, wenn der Brief in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen worden ist, denn es wird vorausgesetzt , das der Hausbriefkasten einmal täglich geleert wird. Ist der Empfänger zum Beispiel in Urlaub oder im Krankenhaus, dann muss er dafür sorgen, das ein Vertreter die Post aus dem Briefkasten holt. (BAG NJW-RR 89, 758). Der Absender muss aber beweisen, das der Brief tatsächlich in den Hausbriefkasten des Empfängers eingeworfen wurde. Seit 1997 gibt es ein neues preiswertes Einschreiben, das Einwurfeinschreiben. Der Postbote wirft die Sendung, also nicht nur den Benachrichtigungsschein in den Briefkasten oder das Postfach des Adressaten und bestätigt diesen Einwurf auf einem Auslieferungsbeleg, der bei der Post AG dokumentiert wird. Das Einwurf-Einschreiben gelangt mit Einwurf in den Machtbereich des Empfängers. Der Zugang liegt vor, weil nach der Verkehrsanschauung anzunehmen ist, das er seinen Briefkasten täglich leert. Der Auslieferungsbeleg hat aber nur begrenzte Beweiskraft. Mit ihm wird durch öffentliche Urkunden lediglich bewiesen, das die Sendung im Hausbriefkasten bzw. Postfach eingeworfen wurde. Dies reicht aber für die Annahme des Zugangs in der Regel aus. Interessant ist die Frage des Zugangs im Mietrecht bei allen Willenserklärungen, wie zum Beispiel bei Kündigungen oder Mieterhöhungserklärungen, mit denen der Lauf von Fristen in Gang gesetzt wird.

    Rechtlich gesehen ist es so: Das Übergabe Einschreiben gilt erst dann als zugegangen, wenn es von der Post abgeholt wird und der Adressat damit vom Inhalt Kenntnis nehmen kann. Es reicht also noch nicht, wenn lediglich der Postbenachrichtigungsschein rechtzeitig im Vermieterkasten oder dem Mieterbriefkasten landet! so beim OLG Koblenz AZ: 11 WF 1013/04 verhandelt.

  • Antwort von wunhtx 24.05.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Dein Absender angeben, das Datum.

    Da reicht " Ich kündige das bestehende Mietverhältnis für die Mietwohnung xyz fristgerecht zum xx.xx.xxxx

    Unterschrift Mieter

    Kündigung angenommen

    Unterschrift Vermieter

  • Antwort von Padri 25.05.2010

    Ein Vermieter ist nicht verpflichtet eine Kündigung zu bestätigen, da sie ein einseitig ausgesprochenes Rechtsgeschäft ist. Wenn Du die Bestätigung für ein Amt brauchst, reichen dazu ein paar Zeilen des Vemieters. Als Kündigungsbestätigung aber gilt Deine Kündigung selbst, wenn Du z.B. per Einschreiben gekündigt hast. Das ist dann die Bestätigung.

  • Antwort von Boomerchen 24.05.2010

    Geh zum Mieterschutzbund die haben solche Vordrucke, dann bist Du auf der ganz sicheren Seite. Wenn es eine stinknormale Wohnungskündigung unter Einhaltungen der Fristen ist, reicht ein normales Schreiben. Würde es allerdings immer per Einschreiben mit Rückschein machen, dann hast Du immer etwas in der Hand

  • Antwort von Helli01 24.05.2010

    du schreibst halt eine normale kündigung und machst unten rechts ein feld zum unterschreiben für den vermieter mit : erhalten am XX.XX.2010

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