Wie formuliert man ein Anschreiben, wenn man nicht weiß, ob die Person männlich oder weiblich ist?

17 Antworten

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Bzw. wenn du nicht weißt an wen deine Mail gerichtet ist: "Sehr geehrte Damen und Herren,"

Dann ruf entweder an und frag nach oder schreib einfach "Sehr geehrte Damen und Herren.."

Meine Empfehlung wäre, die Email wie einen Brief zu titulieren:

Firma GmbH

z.Hd. Hölzner

.

Sehr geehrte Damen und Herren,

text...

Eventuell gibt die Absender-Emailadresse auch Aufschluss auf den Vornamen der Person.

Ich würde an Herrn Hölzner schreiben ;->

Eine Frau würde sich auch im Auftrag zu erkennen geben, schätze ich.

Wenn Du's Dir mit niemandem verderben willst, richtest Du Dein Schreiben an Damen und Herren.

Außerdem wirst Du vielleicht eh beim nächsten Mal von jemand anderem eine Antwort bekommen - also sind die Damen und Herren bestimmt nicht verkehrt. Herr Hölzer :-> ist bestimmt nicht als Sachbearbeiter Dir zugeteilt, außer Du hast regelmäßig Kontakt zum KVR - aber dann wüßtest Du ja, wer Dein Gegenüber ist.

Ich habe immer nur "i.A. Nachname" unterschrieben - wieso sollte man das als Frau anders machen als als Mann? (Und ich kenne auch niemanden, der das macht.)

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@ErsterSchnee

Na ja - ich unterzeichne eben immer mit Vor- und Nachnamen... Aber wenn ich nur den Nachnamen nehmen würde, würde ich mich auch über eine Anrede als "Herr" nicht wundern.

Darüber wundere ich mich nur, wenn mein - absolut weiblicher - Vorname sogar noch mit genannt wird.

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i.A. steht ja für im Auftrag. Das heißt, Frau / Herr Hölzner hat das Schreiben zwar aufgesetzt, es ging aber nicht von ihr / ihm aus. Also würde ich ganz unverbindlich zurückschreiben "Sehr geehrte Damen und Herren". Wenn dir das Sehr geehrte/r Herr/Frau Hölzner aber lieber ist, dann ist auch das natürlich nicht verkehrt. Sieht halt nur nicht so toll aus

Bitte? Also wenn ich im Büro Briefe an Mandanten, Ämter oder Krankenkassen geschrieben habe, dann habe ich auch immer "i.A." unterschrieben - und wollte auch die Antwort bei mir auf dem Tisch haben (und nicht beim Chef verbleibend). Zwar habe ich im Auftrag des Mandanten bzw. im Namen der Firma geschrieben - aber es war immer mein Fall.

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@ErsterSchnee

Wird wohl überall unterschiedlich geregelt bzw. kommt es auf das Unternehmen drauf an. Wenn ich einen Brief schreibe, darf ich zwar i.A. unterschreiben, aber der "Fall" ist nicht mir, da ich nicht dazu befugt bin, einen Fall alleine zu bearbeiten. Ich kümmere mich lediglich um den Schriftverkehr.

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i. A. heißt keinesfalls, dass das Schreiben nicht von der unterzeichnenden Person ausging (sprich, nur von ihr/ihm getippt wurde, aber für den Inhalt wäre ein anderer verantwortlich)!

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Es bedeutet, dass die Person für die Firma tätig ist (im Auftrag der Firma!), aber keine Vertretungsberechtigung hat (i. V. "in Vertretung" (als Vertreter) der Firma) oder gar Prokurist ist (ppa)!

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Klar kam das ursprünglich mal da her, dass Chefs diktierten und andere tippten. Aber das kannst Du heutzutage knicken! Wer i. A. unterschreibt, ist (firmen-intern) durchaus selber dafür verantwortlich, was er da schreibt!

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Bei uns unterschreibt jeder mit i. A., der nicht i. V. oder ppa unterschreiben darf!

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@leanderchen

natürlich bin ich für den Inhalt verantwortlich und auch Ansprechpartner, aber es ist eben nicht alleine mein Fall. Das wollte ich damit versuchen zu erklären ^^ und es wird in der Tat überall anders gehandhabt

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