wie formuliere ich das nutzungsrecht des gartens in einem mietvertrag?
ich bin gerade dabei den mietvertrag für meine schwiegereltern aufzusetzen die bei uns in die einligerwohnung ziehen werden. unser garten ist nicht besonders gross, aber gemütlich. jedoch machen sie jetzt schon pläne wie sie meinen garten "zumüllen" zB: da kommt ne hollywoodschauckel hin, da ne gartenhütte und da ein gewächshaus... und übersehen dabei das ich schon längst pläne für alles habe und den platz auch für sankasten und klettergerüst benötige.
wie formuliere ich also den mietvertrag so, das daraus hervorgeht das sie sich in den garten ruhig reinsetzen können aber bei pflanzungen (von der erdbeere bis zum baum), anschaffung von grossen gartenmöbeln und kleingebäuden mit mir als vermieterin rücksprache halten müssen?
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Die Gestaltung des Garten obliegt ausschließlich dem Vermieter. Die Mieter dürfen den Garten nutzen, soweit das Erscheinungsbild des Gartens nicht beeinträchtigt wird.
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und wenn sie sich nicht dran halten, dann verklagst du deine schwiegereltern oder was?
wenn du das vorher nicht besprichst, ist es das papier nicht wert, das aufzuschreiben
Kommentar von tarasuntarasun 25.07.2012Da gibt sicher kein gutes Ende ;(. Man muss vorher darüber sprechen der Meinung bin ich auch, man sollte auch Kompromisse eingehen. DH :).
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Setzt euch mal vorher zusammen sonst ist der Ärger vorprogrammiert. Glaube mir ich rede aus eigener Erfahrung. Habe Haus mit Hof gemietet.Vormieter haben Botanik draus gemacht. Ich darf nicht mal Balkonblumen haben und auch sonst ist Kontrolle rund um die uhr.sich in den Hof zu setzen ist kein Vergnügen,da der Vermieter gerne stalkt. Mach mit deinen Schwiegereltern einen Vertrag und einige dich im guten mit ihnen,da es ja schließlich die Eltern deiner Frau sind.Nachher geht ihr im Streit auseinander,was auch kein Vergnügen für euch ist.
Kommentar von methaluminamethalumina 25.07.2012es sind die eltern meines mannes und ich wurde nicht gefragt. als ich aus dem kankenhaus nach hause kam waren sie schon mit sack und pack im haus. und das ohne mietvertrag. jetzt kann ich nur noch schadensbegrenzung betreiben und versuchen wenigstens einen teil meines hauses zu schützen...
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Das klappt so nicht. Entweder du überlässt ihnen den Garten oder du überlässt ihnen den Garten nicht. Vielleicht kannst du ihn teilen? Ein kleines Stück zur freien Gestaltung - der Rest bleibt so wie du es möchtest? So ein kleines Stück kann man auch gut im Mietvertrag festhalten - aber um dieses klärende Gespräch kommst du nicht herum. Sag einfach, du hast sogar darüber nachgedacht, die Vermietung aus deinem o.g. Grund nciht zustande kommen zu lassen. Gib ihnen was zum Nachdenken! Falsche Rücksichtnahme ist nur vorprogrammierter Ärger. Stelle ganz klar, das es sich nur um eine Mietwohnung handelt, die Gestaltung des Gartens aber alleine dir obliegt. Du magst diese Hollywoodschaukel, das Gartenhaus oder ein GEwächshaus nicht - oder nicht da wo deine Schwiegereltern das planen. Wenn sie damit nciht einverstanden sind , dann sollen sie sich doch lieber was anderes suchen....oder wie oben bemerkt, grenze ein Stück Garten ein - damit können sie dann machen was sie wollen. Viel Erfolg!
Kommentar von methaluminamethalumina 26.07.2012das problem ist wie schon gesagt, der garten ist sehr klein, nur ca 40quadratmeter, und sehr schmal aber lang. wenn ich ihn trenne hab ich nichts mehr vom garten, und es müsste immer jemand durch die hälfte des andern gehn...
Kommentar von horbachhorbach 26.07.2012Hm, dann hilft nur ein vorher klärendes Gespräch. Vorher. Nicht nachdem sie eingezogen sind....Einfach mit ihnen reden. Das werden sie doch sicher verstehen. SAg, ihr habt euch so auf den Garten gefreut und ihr wollt ihn gerne nach eigenen Vorstellungen gestalten und auch selber erarbeiten. Sie dürfen sich da gerne aufhalten, aber weder was verändern noch bauen noch dauerhaft etwas aufstellen Sie sind gern gesehene Gäste - nicht mehr...viel Erfolg!
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Zieht nicht zusammen! Eine guter Rat aus eigener Erfahrung! Alles Besprochene, alles Schriftliche ist bei der 1. "Zuwiderhandlung" über den Haufen geschmissen. Denn z.B. Die Tochter wird moralisch unter Druck gesetzt: Wir sind doch Deine Eltern und wollen doch nur ganz still in einer Ecke in der Hollywoodschaukel sitzen, die die Mama sich schon immer gewünscht hat. Das Unkraut ist ja so hoch gewesen, ich hab mal alles rausgerissen und Stiefmütterchen gesetzt. Ach, da waren auch noch Rosen, Veilchen, ...? Tja, dann hättet ihr mal eher Unkraut jäten müssen.. etc, etc, etc Nachher gibt´s Schreikrämpfe, man besucht sich nicht mehr zu den Geburtstagen und guckt erstmal durch die Gardine, ob der Weg zum Auto frei ist.. Die Beispiele sind frei erfunden, entsprechen aber gefühlsmäßig dem, was man durchmacht! Wir waren die Mieter und sind knapp 100000,- DM ärmer nach 9 Jahren Kampf ausgezogen, weil wir es nicht mehr ertragen konnten. Und alles war vorher besprochen und geklärt gewesen...
Mieter sind kaum zu kündigen! Eigentlich geht das nur bei einem berechtigtem Eigenbedarf oder der Schwiegervater wird handgreiflich, ausfallend vor Zeugen oder die Miete wird nicht gezahlt. Also heiratet Ihr quasi Eure Schwiegereltern. Und wie Du schreibst haben sie PLÄNE! Ist ja toll und OK, aber sie gefallen Euch ja jetzt schon nicht! Sorry wegen der schlechten Stimmung, aber ich meine es wirklich gut für beide Parteien!
Kommentar von MimosaMimosa 25.07.2012Ich hatte tarasuns Antwort und Deinen Kommentar dazu noch gar nicht gelesen! Auweia! Es ist ja wirklich jetzt schon schlimm! Bei uns damals war es zunächst der Wunsch und Wille aller Beteiligten und trotzdem hat es nicht funktioniert... Es gibt da wohl auch so ein Sprichwort: "Kinder und Eltern sollten soweit auseinander wohnen, das man den Schornstein nicht mehr sehen kann. "(o.ä.)
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und was machst du, wenn sie sich nicht daran halten? Ihnen kündigen, sie verklagen? Der Ärger ist schon vorgprogrammiert.
Schreib rein: die Mieter können den Garten nutzen (oder am besten, teil ihnen eine kleine Ecke zu), es ist ihnen jedoch untersagt Pflanzungen jeder Art vorzunehmen, keine baulichen Veränderungen auszuführen und keine Gartenhäuser etc. aufzustellen.
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Das ist immer eine schwierige Sache! Ich habe auch gerade Streß mit einem Mieter, der pocht auf sein Recht den Garten benutzen zu dürfen, kommt seiner Pflicht auf anteilige Pflege überhaupt nicht nach. Stört den was droht er mit Mietkürzung obwohl er ja selber verpflichtet ist am Garten was zu machen.
Am besten ist in den Mietvertrag GAR NICHTS über Gartennutzung rein zu schreiben und die Erlabnis den Garten zu nutzen nur Mündlich zu erteilen. Kommt es irgendwann mal zum Streit haben die nichts in der Hand euch vorzuschreiben wie ihr euren Garten nutzen dürft!
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Habt ihr euch das auch gut überlegt mit den Eltern, sehr oft geht es nicht gut - also ich möchte mit meinen Kindern nicht in einem Haus wohnen und sie nicht mit mir :).
Wenn du/ihr euch mit ihnen zusammen setzt und darüber sprechen tut ist es sicherlich besser wie so ein Vertrag, eine Hollywoodschaukel wäre nicht so schlecht finde ich die Kinder werden größer und finden es auch ganz toll und schön.
Kommentar von methaluminamethalumina 25.07.2012mein mann hat es hinter meinen rücken ausgemacht als ich im krankenhaus lag.jetzt heisst es eben 3 gegen einen und ich versuch von meinem eigenheim zu retten was noch zu retten ist...
Kommentar von tarasuntarasun 25.07.2012Das dein Mann soetwas hinter dein Rücken tut, zeigt doch das er gar nicht zu dir steht (bist du mit ihm verheiratet?) wie auch sein jetziges Verhalten, eins kann ich dir heute schon sagen du wirst sie immer gegen dich haben & sie werden immer was finden .. und dein Partner wird sich sicher auch immer auf ihre Seite stellen. Das Beste für Alle wäre wenn deine Schwiegereltern sich ihre eigenen 4 - Wände suchen, die Einliegerwohnung kann man auch an Geschäftsreisende über eine Firma vermieten, da kannst du sicher sein das du mehr Ruhe in deinem Leben hast und dein Eigen auch dein Eigen bleibt. Stell deinen Partner vor die Wahl entweder du oder seine Eltern und er sollte sich auch um eine neue Wohnung für sie kümmern, dann wirst du sehen wie er reagiert.... Alles Gute für dich
Kommentar von MimosaMimosa 25.07.2012Ich wünsche Dir auch alles Gute!
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Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, sollte die Benutzung des Gartens gar nicht im Mietvertrag stehen. Steht halt im Mietvertrag nur: Es dürfen ausschliesslich die inneren Räume der Wohnung benutzt werden. Du kannst sie ja trotzdem in den Garten lassen, wenn du willst und wann du willst.
Kommentar von tarasuntarasun 25.07.2012Ich habe noch nie gehört das in einem Mietvertrag steht, "Es dürfen ausschliesslich die inneren Räume der Wohnung benutzt werden", darf man das nicht so oder so wo man doch einen Mietvertrag abgeschlossen hat?!!
Kommentar von susi3susi3 25.07.2012Doch, darf so drin stehen, wenn ein Garten zum Objekt gehört und der Vermieter die Benutzung untersagt.
Kommentar von tarasuntarasun 25.07.2012Na dann, wenn es so ist "Sorry" so habe ich wieder etwas dazugelernt ;).
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ich möchte nur von anfang an klare regeln haben und einen ordentlichen mietvertrag. ich habe es ihnen schon gesagt das es so nicht geht, aber ich möchte auf nummer sicher gehen.
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ich würde das ganz kurz und verständlich formulieren; z. b.: die nutzung des gartens bezieht sich ausschließlich auf den aufenthalt dort und nicht auf veränderungen. die sind vorher mit dem vermieter abzusprechen.
Das stimmt so nicht! Mieter haben bei einem gemieteten Garten sehr viel Handlungsspielraum. Schau mal bei Google. Bei Auszug soll der Zustand zum Zeitpunkt des Einzugs wieder hergestellt werden, z.B. Schlecht, wenn Bäume und/oder Bäume gefällt wurden...