Frage von methalumina 25.07.2012

wie formuliere ich das nutzungsrecht des gartens in einem mietvertrag?

  • Hilfreichste Antwort von Schuhu 25.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die Gestaltung des Garten obliegt ausschließlich dem Vermieter. Die Mieter dürfen den Garten nutzen, soweit das Erscheinungsbild des Gartens nicht beeinträchtigt wird.

  • Antwort von DerwahreGott 25.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    und wenn sie sich nicht dran halten, dann verklagst du deine schwiegereltern oder was?

    wenn du das vorher nicht besprichst, ist es das papier nicht wert, das aufzuschreiben

  • Antwort von polditier 25.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Setzt euch mal vorher zusammen sonst ist der Ärger vorprogrammiert. Glaube mir ich rede aus eigener Erfahrung. Habe Haus mit Hof gemietet.Vormieter haben Botanik draus gemacht. Ich darf nicht mal Balkonblumen haben und auch sonst ist Kontrolle rund um die uhr.sich in den Hof zu setzen ist kein Vergnügen,da der Vermieter gerne stalkt. Mach mit deinen Schwiegereltern einen Vertrag und einige dich im guten mit ihnen,da es ja schließlich die Eltern deiner Frau sind.Nachher geht ihr im Streit auseinander,was auch kein Vergnügen für euch ist.

  • Antwort von horbach 26.07.2012

    Das klappt so nicht. Entweder du überlässt ihnen den Garten oder du überlässt ihnen den Garten nicht. Vielleicht kannst du ihn teilen? Ein kleines Stück zur freien Gestaltung - der Rest bleibt so wie du es möchtest? So ein kleines Stück kann man auch gut im Mietvertrag festhalten - aber um dieses klärende Gespräch kommst du nicht herum. Sag einfach, du hast sogar darüber nachgedacht, die Vermietung aus deinem o.g. Grund nciht zustande kommen zu lassen. Gib ihnen was zum Nachdenken! Falsche Rücksichtnahme ist nur vorprogrammierter Ärger. Stelle ganz klar, das es sich nur um eine Mietwohnung handelt, die Gestaltung des Gartens aber alleine dir obliegt. Du magst diese Hollywoodschaukel, das Gartenhaus oder ein GEwächshaus nicht - oder nicht da wo deine Schwiegereltern das planen. Wenn sie damit nciht einverstanden sind , dann sollen sie sich doch lieber was anderes suchen....oder wie oben bemerkt, grenze ein Stück Garten ein - damit können sie dann machen was sie wollen. Viel Erfolg!

  • Antwort von Mimosa 25.07.2012

    Zieht nicht zusammen! Eine guter Rat aus eigener Erfahrung! Alles Besprochene, alles Schriftliche ist bei der 1. "Zuwiderhandlung" über den Haufen geschmissen. Denn z.B. Die Tochter wird moralisch unter Druck gesetzt: Wir sind doch Deine Eltern und wollen doch nur ganz still in einer Ecke in der Hollywoodschaukel sitzen, die die Mama sich schon immer gewünscht hat. Das Unkraut ist ja so hoch gewesen, ich hab mal alles rausgerissen und Stiefmütterchen gesetzt. Ach, da waren auch noch Rosen, Veilchen, ...? Tja, dann hättet ihr mal eher Unkraut jäten müssen.. etc, etc, etc Nachher gibt´s Schreikrämpfe, man besucht sich nicht mehr zu den Geburtstagen und guckt erstmal durch die Gardine, ob der Weg zum Auto frei ist.. Die Beispiele sind frei erfunden, entsprechen aber gefühlsmäßig dem, was man durchmacht! Wir waren die Mieter und sind knapp 100000,- DM ärmer nach 9 Jahren Kampf ausgezogen, weil wir es nicht mehr ertragen konnten. Und alles war vorher besprochen und geklärt gewesen...

    Mieter sind kaum zu kündigen! Eigentlich geht das nur bei einem berechtigtem Eigenbedarf oder der Schwiegervater wird handgreiflich, ausfallend vor Zeugen oder die Miete wird nicht gezahlt. Also heiratet Ihr quasi Eure Schwiegereltern. Und wie Du schreibst haben sie PLÄNE! Ist ja toll und OK, aber sie gefallen Euch ja jetzt schon nicht! Sorry wegen der schlechten Stimmung, aber ich meine es wirklich gut für beide Parteien!

  • Antwort von guterwolf 25.07.2012

    und was machst du, wenn sie sich nicht daran halten? Ihnen kündigen, sie verklagen? Der Ärger ist schon vorgprogrammiert.

    Schreib rein: die Mieter können den Garten nutzen (oder am besten, teil ihnen eine kleine Ecke zu), es ist ihnen jedoch untersagt Pflanzungen jeder Art vorzunehmen, keine baulichen Veränderungen auszuführen und keine Gartenhäuser etc. aufzustellen.

  • Antwort von Commodore64 25.07.2012

    Das ist immer eine schwierige Sache! Ich habe auch gerade Streß mit einem Mieter, der pocht auf sein Recht den Garten benutzen zu dürfen, kommt seiner Pflicht auf anteilige Pflege überhaupt nicht nach. Stört den was droht er mit Mietkürzung obwohl er ja selber verpflichtet ist am Garten was zu machen.

    Am besten ist in den Mietvertrag GAR NICHTS über Gartennutzung rein zu schreiben und die Erlabnis den Garten zu nutzen nur Mündlich zu erteilen. Kommt es irgendwann mal zum Streit haben die nichts in der Hand euch vorzuschreiben wie ihr euren Garten nutzen dürft!

  • Antwort von tarasun 25.07.2012

    Habt ihr euch das auch gut überlegt mit den Eltern, sehr oft geht es nicht gut - also ich möchte mit meinen Kindern nicht in einem Haus wohnen und sie nicht mit mir :).

    Wenn du/ihr euch mit ihnen zusammen setzt und darüber sprechen tut ist es sicherlich besser wie so ein Vertrag, eine Hollywoodschaukel wäre nicht so schlecht finde ich die Kinder werden größer und finden es auch ganz toll und schön.

  • Antwort von susi3 25.07.2012

    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, sollte die Benutzung des Gartens gar nicht im Mietvertrag stehen. Steht halt im Mietvertrag nur: Es dürfen ausschliesslich die inneren Räume der Wohnung benutzt werden. Du kannst sie ja trotzdem in den Garten lassen, wenn du willst und wann du willst.

  • Antwort von methalumina 25.07.2012

    ich möchte nur von anfang an klare regeln haben und einen ordentlichen mietvertrag. ich habe es ihnen schon gesagt das es so nicht geht, aber ich möchte auf nummer sicher gehen.

  • Antwort von piadina 25.07.2012

    ich würde das ganz kurz und verständlich formulieren; z. b.: die nutzung des gartens bezieht sich ausschließlich auf den aufenthalt dort und nicht auf veränderungen. die sind vorher mit dem vermieter abzusprechen.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!