Wie fordere ich meinen Pflichtteil ein, bekomme ich vom Nachlassgericht Bescheid über das Ableben

7 Antworten

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Warum nur den Pflichtteil? Vielleicht steht dir ein Erbteil zu?

Du hast nun, mit Kenntnis des Todes, eine knappe Frist von 6 Wochen, um das zu klären.

Zwei Möglichkeiten: es gibt ein Testament zu Gunsten anderer, dann Pflichtteilsanspruch. Oder nicht, dann Erbanspruch.

Schritt 1:

Melde dich schriftlich beim Nachlassgericht am Amtsgericht der Ortes, an dem dein Vater verstarb, als gesetzliche Erbin. Ein evtl. vorliegendes Testament geht dir dann zu.

Schritt 2.1:

Als Miterbin einer Erbengemeinschaft musst du dir nun selbst einen Überblick über den Nachlass verschaffen. Wertgegenstände im Haus, Bankkonten prüfen, auch auf Versicherungszahlungen hin, Erbschaftssteuerakte einsehen usw.

Damit nimmst du das Erbe stillschweigend an.

Viele Banken erfüllen diesen Anspruch auch mit Kopie des Testamentes und deinem Ausweis als Auskunftsberechtigte. Verlangen sie dennoch einen Erbschein, müssen sie ihn auch bezahlen, weil er eben nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, um Auskunft zu geben.

Die Miterben durften keine Vermögenswerte veräußern, da hierfür die Zustimmung aller erforderlich war. Sie werden es dennoch getan haben, was für dich einen Wertausgleich bedeutet.

Schritt 2.2:

Wurdest du in einem Testament nicht bedacht, oder "enterbt", hast du einen umfänglichen Auskunftsanspruch gegen die Erben. Du kannst persönliche Anwesenheit bei der Aufnahme und ein amtliches bzw. notarielles Vermögensverzeichnis zu Lasten des Nachlasses verlangen. Danach steht dir ein Geldanspruch i. H. v. 12,5% des Reinnachlasswertes zu, den du schriftlich und nur in Geld gegen die Erben stellen musst.

Schritt 3:

Du hast ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Erben. Dafür hast du Konten innerhalb der letzten 10 Jahre zu prüfen oder kannst eine eidesstattliche Versicherung darüber verlangen, dass keine lebzeitigen Schenkungen deines Vaters vorliegen. Innerhalb dieser Frist wären sie dem Vermögen, ab Schenkung jährlich 10% falllend, wieder zuzurechnen und ebenfalls in Höhe des Pflichtteilsanspruchs auszugleichen.

HTH

G imager761

Genau das hatte ich auch! Ich bekam irgendwann ein Testament, in dem mein Vater behauptete, ich sei nicht seine leibliche Tochter - war auch von meiner sogenannten Schwester eingefädelt. Ich würde beim Nachlassgericht anrufen und erklären, dass du als leibliches Kind erbberechtigt bist. Frage nach, ob ein Testament vorliegt. Wenn keines vorliegt, kann es ja auch sein, dass deine Eltern ein gemeinsames Testament im Küchenschrank abgelegt haben. Es besteht ja keine Pflicht, ein Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Sollte das Nachlassgericht nichts wissen (es muss das Gericht an dem Wohnort sein, wo dein Vater gemeldet war!), dann bleibt dir nur noch der Weg über den Anwalt, der für dich bei deiner Mutter deine Forderungen aufstellt. Deine Mutter muss in diesem Fall aufdecken, was an Vermögen da ist. Du hast ein komplettes Auskunftsrecht. Viel Glück.

Geh damit zum Rechtsanwalt, der sagt dir wie du vorgehen musst bzw. er, denn wenn die Situation so verfahren ist, kommst du da alleine nicht gegen die an und die werden sich bestimmt auch einen Anwalt nehmen, wenn die auf dem Geld sitzen.Der einzige richtige Weg, meiner Meinung nach. Bei Geld hört die Freundschaft auf und hat so manche Familien getrennt.

Super Antwort. DH

@Igitta

immer gerne und ganz viel Glück!

Wenn deine Mutter dich beim Amtsgericht nicht als Tochter angegeben hat, musst du selbst einen Erbschein beantragen, beim Amtsgericht am letzten Wohnort deines Vaters. Mit dem Erbschein bekommst du bei den Behörden, Banken usw. Auskunft, was vorhanden ist/war zum Zeitpunkt des Todes. Daraus kannst du, evtl. mit Hilfe eines Anwalts, deinen Pflichtteil ermitteln und einfordern.

Normalerweise informiert dich das Nachlassgericht. Die Ermittlung des Nachlasswertes und der Erbberechtigten ist ebenfalls Aufgabe des Gerichts, schließlich geht es auch um Erbschaftssteuern.

Du kannst deinen Pflichtteil aber auch so einfordern.

Nein, das Nachlassgericht wird nur tätig, wenn dort ein Testament hinterlegt worden ist, sonst muss sich der Pflichtteilsberechtigte selbst kümmern.

@angy2001

Und wenn kein Testament existiert, fragt das Nachlassgericht die Erbberechtigten, ob sie Kenntnis von einem Testament haben.

@Welfensammler

Und das NL fragt explizit nach allen gesetzlichen Erben, bevor Erbscheine ausgestellt werden.

Die zu verschweigen ist genauso strafbar wie Testamente zu unterdrücken.

G imager761

@imager761

Genau. Ein Testament kann man ja verschwinden lassen, dann ist schwer nachzuweisen, dass es eins gab. Aber wenn später noch eine Erbin persönlich auftaucht, die nicht angegeben wurde, gibt es mächtig Ärger..vor allem wenn es eine Tochter ist - die kann man ja wohl nicht "vergessen" haben.