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Wie findet man den 'Schuldigen' für Schimmelbefall in der Wohnung?

gefragt von chicachicaletta am 26.12.2007 um 18:44 Uhr

Wir waren heute zum Weihnachtskaffee bei einer Freundin. An verschiedenen Stellen ihrer Altbauwohnung waren deutlich Schimmelstellen zu sehen und als wir sie dezent darauf ansprachen, sagte sie, sie hätte schon Theater mit dem Vermieter deshalb, er schiebe ihr die Schuld in die Schuhe und fordere 'eine Beseitigung der Zustände'. Sie benimmt sich aber ganz normal mit Lüften usw. Wie kann man eigentlich so eine Sachlage klären?


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tradaix
beantwortet von tradaix am 26. Dezember 2007 18:46
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Unabhängigen (Gebäude)Gutachter beauftragen. Die Kosten trägt der Verursacher vereinbaren.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Dezember 2007 18:50

Der Gutachter wird demjenigen die Rechnung schicken, der ihn beauftragt hat.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 26. Dezember 2007 18:53

Da es sich um Wohneigentum handelt, geht der Eigentümer natürlich in Vorleistung. Er ist sich ja sicher, dass es Schuld der Mieter ist.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Dezember 2007 19:24

Wieso geht der Vermieter ''natürlich'' in Vorleistung? Wer sagt denn, dass der Vermieter überhaupt einen Gutachter beauftragen möchte? Und wenn der Mieter der Meinung ist, dass er ein Gutachten haben will, dann zahlt er das auch.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 26. Dezember 2007 19:33

Der Eigentümer ist beweispflichtig für seine Schuldbehauptung. Als Mieter würde ich auf mein regelmässiges Lüften verweisen und die Anschuldigung zurückweisen.


rudraz
beantwortet von rudraz am 26. Dezember 2007 18:55
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So leicht lässt sich die Frage nicht beantworten. Wo war denn der Schimmel? Was die wenigsten wissen, ist, dass die Außenwand "atmen" muss. Wenn ich nun einen Schrank, ein Bild oder ähnliches mit zu wenig Abstand an eine Außenwand stelle oder hänge, kann ich mit Sicherheit davon ausgehen, dass es über kurz oder Lang dahinter schimmeln wird. Da ist der Bewohner schuld. Wenn ich das Bad nie lüfte kommt auch der Schimmel. Es sind zu viele Faktoren davon abhängig ob man selber Schuld ist oder nicht. Natürlich ist es immer bequemer alles dem eigentlichen Eigentümer an zulasten man zahlt ja Miete und hat ja so inoffizielle Narrenfreiheit, glaubt man.

Kommentar von 1867d8e6d3507a33a77bd344e6960f6bsmallhexen111 am 26. Dezember 2007 19:33

So über einen Kamm scheren kann man das aber nicht.Kenne einen Vermieter der liess neu tapazieren und hing den Schimmel den nächsten Mieter ans Bein.Der dann beauftragte Gutacher war ein Bekannter und schon mussten Unschuldige zahlen.

Kommentar von Eb5d3bfb3997c1596e85a01e3dbd106asmallrudraz am 26. Dezember 2007 19:44

Ich möchte da gar nichts scheren. Klar werden solche Dinge auch UNSACHTGEMÄß behandelt, sei es nun aus Unkenntniss oder Geiz. Den Gutachter möchte ich aber sehen, der seinen Job aufs Spiel setzt, wegen eines Gefälligkeitsgutachten.

Kommentar von 1867d8e6d3507a33a77bd344e6960f6bsmallhexen111 am 26. Dezember 2007 20:08

Leider schon erlebt!!!Da die Leute keinen Rechtsschutz hatten,liessen sie es bleiben dagegen anzugehen.


divel0
beantwortet von divel0 am 26. Dezember 2007 19:04
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kommt darauf an wie lange ihre freundin schon in der wohnung wohnt. es ist typisch das ein vermieter die schuld immer beim mieter weiß. auf jeden fall eine mietminderung anzeigen und durch ziehen. man kann auch ein gutachten in auftrag geben, was aber mit hohen kosten verbunden ist und der vermieter nicht bezahlen muss. am besten ist aber ausziehen


anonym
beantwortet von kunni am 28. Dezember 2007 17:57
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....eben habe ich im Zusammenhang mit dieser Frage auf eine andere Frage folgendes geschrieben.

..zum Schluss einer solchen Auseinandersetzung muss jeder für sich vor gericht beweisen, dass er nicht schuld ist. Man sollte nicht lange warten, man sollte als Mieter sofort beimn kleinsten Schimmel den Vermieter benachrichtigen. Der Mieter sollte mein Gedanke ein Heiztagebuchführen, in dem die Zimmertemperaturen, Au´ßentemperatruen, Wetter, Lüftungszeiten usw. enthalten sind. Der Vermieter kann vom Mieter eine optimale Beheizung der wohnung verlangen. Beide sollten in einem solchen Fall objektiv bleiben und je eher beide handeln, desto geringer bleiben die Kosten. Einen guten rutsch und viel glück.


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