Nach der Radbruch-Formel ist diese Regelung kein Recht. (Gustav Radbruch, Rechtsphisosoph 1878 - 1949)
Grundsätzlich ist zwar dem geschriebenen Gesetz Folge zu leisten, selbst wenn es nicht gerecht ist. Wenn es aber unerträglich ungerecht ist, entfaltet es keine Bindungswirkung. Unerträglich ungerecht und damit erst gar kein Recht ist es dann, wenn bei der Schaffung erst gar nicht der Versuch unternommen wurde, gerecht zu sein.
Das Rauchverbot dient zwar vorgeblich dem Schutz der Nichtraucher; es wurde aber so ausgestaltet und angewendet, daß es in erster Linie der Umerziehung und Disziplinierung der Raucher dient. Dies in einem Bereich, der bisher sozial üblich war; hier sind die Anforderungen höher, als bei einem neuen Phänomen.
Damit greift es aber in die Freiheit der Raucher ein, ohne hinsichtlich der Freiheit der Nichtraucher überhaupt eine Abwägung zu treffen. (Eine mögliche Abwägung wäre z.B. eine Quotelung bei der Konzession für Raucher- und Nichtraucherlokale gewesen. - Bereits sehr weitgehend.) Freiheit ist indessen ein Grund- und Menschenrecht.
Damit sind entsprechende gesetzliche Regelungen kein Recht und der Bürger schuldet insoweit keinen Gehorsam. Entsprechende Sanktionen sind als Willkür einzustufen.
100x DH
so denken viele raucher, weil ihnen einfach nix besseres einfällt. nichteaucher finden das mit dem nichteauchen doch nicht gut, um die raucher zu ärgern. einfach nur zum schutz der nichtraucher. also ich rauche nicht und bin über das rauchverbot echt froh. ich muss mir nach dem feiern nicht 3 mal die haare waschen, damit der gestank wieder aus mir rausgeht, hab nach dem feiern keine kopfweh, und merke im hals, dass da kein rauch ist. wo ich noch feiern war, wo noch geraucht werden durfte, das hat man immer im hals gemerkt, ich zumindest. ich will meine lunge nicht kaputt machen und deshalb will ich, dass es dabei bleibt. die raucherräume sind doch schon ein entgegenkommen
aber mal abgesehen davon, dass die wirte weniger einnahmen haben, was natürlich nicht so sinnvoll ist. aber wieso machen die raucher das "feiern" oder "weggehen" vom rauchen abhängig, genau so schwachsinn, oh ist ja schlimm mal vor die zür zu gehen, wohl zu unangenehm.
Auch ist das mit dem "vor die Türe gehen" problematisch, da sich mittlerweile die Anwohner beim Ordnungsamt beschwert haben, der Rauch würde in ihre Fenster ziehen und sie könnten somit nicht unbeschwert in ihrer eigenen Wohnung sein.
Damit wurde dann seitens des Ordnungsamtes ein Aufenthaltsverbot vor der Gaststätte ausgesprochen, mit Bußgeldbewehrung für den Wirt, d.h. wenn sich Raucher vor der Gaststätte aufhalten bekommt der Wirt die Strafe. WAS SOLL DARAN ALSO GUT SEIN??