Lilo38 am 12.08.2009 um 10:58 Uhr
Hallo!
Ich habe mein Auto im Dezember verkauft und die Neubesitzer haben es nicht,wie im Vertrag vereinbart wurde, abgemeldet! Es wurde dann Zwangsabgemeldet! Reagieren auf keine Brief von mir,da natürlich für mich Kosten entstanden sind, die ich gerne wiederhaben möchte! Ich weiss jetzt auch nicht ob Sie das Auto wieder angemeldet haben? Und habe auch keine Ahnung wie ich an mein Geld kommen soll! Werde mich wohl an einen Anwalt wenden müssen oder habt ihr eine Idee? Würdet mir wirklich sehr weiterhelfen!
Mfg lilo

Du hast einen Vertrag. Also gehst du zum Anwalt und lässt erstmal einen Brief schreiben, in dem du die entstandenen Kosten wegen der Zwangsabmeldung(inkl.Anwaltskosten) erstattet haben möchtest.Wenn die nicht zahlen,versuch es mit Inkasso oder gehe gleich zum Amtsgericht (mit Rechtsbeistand) und hole dir einen "Titel".Danach kann auch der Gerichtvollzieher bei den unseriösen Autokäufern auftauchen und sogar das Auto pfänden (wenn es hoffentlich auf den Vertragspartner angemeldet wurde). Viel Erfolg

Das Straßenverkehrsamt in HH half mir; und sagte mir bei genau denselben Fall mal, dass ich auf den Kosten hängen bleiben täte. Schlimmer noch, ich sei verpflichtet, die ganzen Strafmandate zu zahlen, die der Kerl mit meinem Nummernschild verursachte (wogegen ich einzelt Wiederspruch einlegen mußte). Erst eine Klage vor Gericht stoppte den Ganoven.
Lilo38 am 12. August 2009 11:09 Ich habe auch ein Strafzettel von ihr bekommen und den zurückgeschickt! Das hat auch geklappt! Anzeigen geht nicht, da es nicht unter Betrug fällt. Da ist es kein Wunder, das die das immer weiter machen! Hast du dein Geld zum Schluß wiederbekommen?
DerSteppenwolf am 12. August 2009 13:16 Wie war das noch mal? Strafmandate brauchte ich nicht zu zahlen. Versicherung war nach Zwangsstilllegung auch ok, die Wochen dis dato mußte ich zahlen. Und die Steuern mußte ich auch bis zur Zwangsstilllegung zahlen. Also ja, auf rund 50€ blieb ich durch den Typ hängen.

Mhm Problem: Man verkauft kein angemeldetes Auto. Es kann durchaus sein, dass du auf den Kosten sitzenbleibst, denn der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, dass ein Fahrzeug an/abgemeldet wird. Für das Überführen von Fahrzeugen gibt es rote Nummernschilder die nur ein paar Tage gültig sind, diese sind halt für solche Situationen gedacht.
es ja wohl ganz normal das auto angemeldet zu verkaufen, aber vielleicht hast du ja eine adac mitgliedschaft, die kønnen dir beim rechtsservice sicher helfen, viel glück
Rabenfeder am 12. August 2009 11:05 So normal ist das gar nicht, im Gegenteil, es wird immer davor gewarnt, denn du weißt nie, was mit dem Auto, dass noch immer auf deinem Namen gemeldet ist, so angestellt wird.
DerSteppenwolf am 12. August 2009 11:05 klar, das sagten mir damals auch alle, aber keiner von denen tat es dann bei sich auch.
Lilo38 am 12. August 2009 11:06 Hallo! Das war an einem Samstag abend und da ist niemanden der Gedanke an rote Kennzeichen gekommen. Hinterher ist man immer schlauer! Und jetzt weiss ich auch,warum die Samstag abends gekommen sind!

Es wird dir nur der von dir selbst aufgeführte Weg bleiben und ob dieser fruchtet ist fraglich,wenn die Leute kein Geld haben bleibst du auf den Kosten auch sitzen...
Du könntest versuchen auf dem straßenverkehrsamt nachzufragen indem du mit deinem alten kennzeichen dahingehst, ihnen die situation erklärst und dann einfach fragst. Sonst bleibt dir nur der anwalt
Ich fürchte es ist leider zu spät. Du solltest nun mit einem Anwalt versuchen an Dein Geld zu kommen.
Wenn man ein Auto angemeldet verkauft kommt Deine Versicherung für Schäden auf, die mit dem Auto gemacht werden, Du wirst von der Polizei angeschrieben bei Verstößen...
Früher war es so, wenn man mit dem Auto zur Zulassung fuhr, um es abzumelden, bekam man eine Abmeldebestätigung auf der stand, man dürfe das Fahrzeug noch bis zu seinem Standort bewegen. Ich weiß aber nicht ob das noch so ist.
desshalb würde ich ein auto nur abgemeldet verkaufen
Juristisch korrekte Antwort. DH.
Um Deine Kosten im Rahmen zu halten, kannst Du auch beim Amtsgericht Uelzen einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Sofern sich der/die Autokäufer nicht dagegen wehrt/wehren, folgt daraus auch ein vollstreckbarer Titel.