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Wie finde ich heraus ob mein verkauftes Auto wieder angemeldet wurde?

gefragt von Lilo38Lilo38 am 12.08.2009 um 10:58 Uhr

Hallo!

Ich habe mein Auto im Dezember verkauft und die Neubesitzer haben es nicht,wie im Vertrag vereinbart wurde, abgemeldet! Es wurde dann Zwangsabgemeldet! Reagieren auf keine Brief von mir,da natürlich für mich Kosten entstanden sind, die ich gerne wiederhaben möchte! Ich weiss jetzt auch nicht ob Sie das Auto wieder angemeldet haben? Und habe auch keine Ahnung wie ich an mein Geld kommen soll! Werde mich wohl an einen Anwalt wenden müssen oder habt ihr eine Idee? Würdet mir wirklich sehr weiterhelfen!

Mfg lilo


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hegirl
beantwortet von hegirl am 12. August 2009 11:08
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Hilfreichste Antwort

Du hast einen Vertrag. Also gehst du zum Anwalt und lässt erstmal einen Brief schreiben, in dem du die entstandenen Kosten wegen der Zwangsabmeldung(inkl.Anwaltskosten) erstattet haben möchtest.Wenn die nicht zahlen,versuch es mit Inkasso oder gehe gleich zum Amtsgericht (mit Rechtsbeistand) und hole dir einen "Titel".Danach kann auch der Gerichtvollzieher bei den unseriösen Autokäufern auftauchen und sogar das Auto pfänden (wenn es hoffentlich auf den Vertragspartner angemeldet wurde). Viel Erfolg

Kommentar von Ruedi am 12. August 2009 12:17

Juristisch korrekte Antwort. DH.

Um Deine Kosten im Rahmen zu halten, kannst Du auch beim Amtsgericht Uelzen einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Sofern sich der/die Autokäufer nicht dagegen wehrt/wehren, folgt daraus auch ein vollstreckbarer Titel.


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DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 12. August 2009 11:04
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Das Straßenverkehrsamt in HH half mir; und sagte mir bei genau denselben Fall mal, dass ich auf den Kosten hängen bleiben täte. Schlimmer noch, ich sei verpflichtet, die ganzen Strafmandate zu zahlen, die der Kerl mit meinem Nummernschild verursachte (wogegen ich einzelt Wiederspruch einlegen mußte). Erst eine Klage vor Gericht stoppte den Ganoven.

Kommentar von 5f7ad9ed0f8b7f7c339176f0722dd921smallLilo38 am 12. August 2009 11:09

Ich habe auch ein Strafzettel von ihr bekommen und den zurückgeschickt! Das hat auch geklappt! Anzeigen geht nicht, da es nicht unter Betrug fällt. Da ist es kein Wunder, das die das immer weiter machen! Hast du dein Geld zum Schluß wiederbekommen?

Kommentar von Afd9d8f9f436ef27dd971ba7c7af31a4smallDerSteppenwolf am 12. August 2009 13:16

Wie war das noch mal? Strafmandate brauchte ich nicht zu zahlen. Versicherung war nach Zwangsstilllegung auch ok, die Wochen dis dato mußte ich zahlen. Und die Steuern mußte ich auch bis zur Zwangsstilllegung zahlen. Also ja, auf rund 50€ blieb ich durch den Typ hängen.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 12. August 2009 11:01
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Mhm Problem: Man verkauft kein angemeldetes Auto. Es kann durchaus sein, dass du auf den Kosten sitzenbleibst, denn der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, dass ein Fahrzeug an/abgemeldet wird. Für das Überführen von Fahrzeugen gibt es rote Nummernschilder die nur ein paar Tage gültig sind, diese sind halt für solche Situationen gedacht.

Kommentar von Kegelchen am 12. August 2009 11:02

es ja wohl ganz normal das auto angemeldet zu verkaufen, aber vielleicht hast du ja eine adac mitgliedschaft, die kønnen dir beim rechtsservice sicher helfen, viel glück

Kommentar von Aebf9e6d5883fc0bc0e05e34a2423248smallRabenfeder am 12. August 2009 11:05

So normal ist das gar nicht, im Gegenteil, es wird immer davor gewarnt, denn du weißt nie, was mit dem Auto, dass noch immer auf deinem Namen gemeldet ist, so angestellt wird.

Kommentar von Afd9d8f9f436ef27dd971ba7c7af31a4smallDerSteppenwolf am 12. August 2009 11:05

klar, das sagten mir damals auch alle, aber keiner von denen tat es dann bei sich auch.

Kommentar von 5f7ad9ed0f8b7f7c339176f0722dd921smallLilo38 am 12. August 2009 11:06

Hallo! Das war an einem Samstag abend und da ist niemanden der Gedanke an rote Kennzeichen gekommen. Hinterher ist man immer schlauer! Und jetzt weiss ich auch,warum die Samstag abends gekommen sind!


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 12. August 2009 11:01
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Es wird dir nur der von dir selbst aufgeführte Weg bleiben und ob dieser fruchtet ist fraglich,wenn die Leute kein Geld haben bleibst du auf den Kosten auch sitzen...


anonym
beantwortet von DennisBehrendt am 12. August 2009 11:01
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Du könntest versuchen auf dem straßenverkehrsamt nachzufragen indem du mit deinem alten kennzeichen dahingehst, ihnen die situation erklärst und dann einfach fragst. Sonst bleibt dir nur der anwalt



anonym
beantwortet von teegeorg am 12. August 2009 11:18
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Ich fürchte es ist leider zu spät. Du solltest nun mit einem Anwalt versuchen an Dein Geld zu kommen.

Wenn man ein Auto angemeldet verkauft kommt Deine Versicherung für Schäden auf, die mit dem Auto gemacht werden, Du wirst von der Polizei angeschrieben bei Verstößen...

Früher war es so, wenn man mit dem Auto zur Zulassung fuhr, um es abzumelden, bekam man eine Abmeldebestätigung auf der stand, man dürfe das Fahrzeug noch bis zu seinem Standort bewegen. Ich weiß aber nicht ob das noch so ist.


anonym
beantwortet von winam am 18. November 2009 20:41
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desshalb würde ich ein auto nur abgemeldet verkaufen


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