niaweger am 18.09.2009 um 11:11 Uhr
Ich habe am 20.08. meinen Gebrauchtwagen verkauft, der zu dieser Zeit noch auf meinen Namen zugelassen war. Da ich bisher weder von der KFZ-Versicherung noch vom Finanzamt irgendeine Meldung hierzu erhalten habe (und immerhin ist das jetzt schon 4 Wochen her), möchte ich herausfinden, ob der Käufer das Auto möglicherweise immer noch auf meinen Namen fährt.
Weiß jemand, wie ich das unbürokratisch herausfinden kann, und was ich ggf. tun muss, wenn der Wagen immer noch auf meinen Namen fährt?
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Ich würde mal zum Straßenverkehrsamt gehen und dehnen es schildern . Vielleicht ist er ja schon abgemeldet und du weiss es noch nicht. Ich hätte schon längst meine Versicherung angerufen und es dehnen schon mal vorab gesagt,das mein Auto bis DAtum 20.08 verkauft wurden ist. Haste was schriftl. vom Autoverkauf? WEnn ja , versicherung schicken. Leider muss du diesen Weg gehen , sonst wüßte ich nicht wie es man sonst geregelt bekommt.

Geh zur Zulassung und sollte er noch auf Dich angemeldet sein melde ihn einfach ab.
niaweger am 18. September 2009 11:24 Wie soll ich den denn abmelden ohne Papiere???
luzy0160 am 18. September 2009 21:18 Das Auto läuft auf Deinen Namen, Du hast einen Kaufvertrag.
rockbock82 am 18. September 2009 22:04 Aber ohne die Papiere sieht es schlecht aus. Kaufvertrag hin oder her. Er brauch den Fahrzeugschein/Brief.
luzy0160 am 18. September 2009 22:31 Zwangsstillegung. Notfalls die Polizei einschalten und die Versicherung#
Von Deiner Versicherung... Bei Ummeldung oder Abmeldung wird die von der Zulassungsstelle informiert.

Beim Finanzamt oder der Zulassungsstelle anrufen.
IMMER SELBST DAS AUTO UMMELDEN ! Erlebe jede Woche aufs neue, dass die neuen Besitzer, das Auto nicht ummelden und der alte Besitzer auf den Kosten sitzen bleibt.

Einen solchen Fall habe ich auch mal erlebt. Ein Anruf bei der zuständigen Stadtverwaltung hat genügt. Sollten die sich querstellen, kann einem da auch die Versicherung behilflich sein.

geh einfach mal zur zulassungsstelle und frag da am besten nach und amch gegebenenfalls gleich die ummeldung
niaweger am 18. September 2009 11:26 Auto um- oder abmelden geht aber nur, wenn man die Fahrzeugpapiere hat - und die hat natürlich der Käufer...
Die Versicherung ist weniger das Problem. Probleme wird das Finanzamt machen. Denn das FA zieht die Steuer jedes Jahr bei dem ein, auf den das Auto angemeldet ist.