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Wie erwirke ich einen Titel bei Mietrückständen?

gefragt von Madcat am 22.03.2008 um 16:43 Uhr

Wir haben leider Pech gehabt und als Vermieter einen unterschriebenen Mietvertrag, der aber nicht eingehalten wird und wurde. Wie erwirke ich einen Titel, um die uns zustehenden Kosten vom Mieter zu fordern? (3 Monatskaltmieten)


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bitmap
beantwortet von bitmap am 22. März 2008 16:45
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Kommentar von Madcat am 22. März 2008 16:56

Danke, hab´s grade kopiert!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 22. März 2008 16:45
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zum Amtsgericht gehen und einen Mahnbescheid erstellen lassen und dann geht es durch die Tippel-Tappel-Tour biis zum Titel..

der Titel hat allerdings auch nur vollstreckende Wirkung, wenn er deinerseits permanent angemahnt wird, die Kosten dafür trägst du und wenn nichts zu holen ist, dann sieht es böse aus

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 22. März 2008 16:48

so ist es...leider

DH

Kommentar von Madcat am 22. März 2008 16:55

Was das wohl kosten mag?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. März 2008 17:12

Gerichtskosten findet man hier http://tinyurl.com/2mxmt4 unter dem Punkt ''Hilfe''. Auf der Seite kann man einen Mahnbescheid auch online beantragen. Aber wenn du das noch nie gemacht hast, dann ist es besser du gehst direkt zum Amtsgericht. Dort wird dir bezüglich Ausfüllen u.a. geholfen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 22. März 2008 16:45
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Einfach einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen!


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