Wir haben leider Pech gehabt und als Vermieter einen unterschriebenen Mietvertrag, der aber nicht eingehalten wird und wurde. Wie erwirke ich einen Titel, um die uns zustehenden Kosten vom Mieter zu fordern? (3 Monatskaltmieten)

zum Amtsgericht gehen und einen Mahnbescheid erstellen lassen und dann geht es durch die Tippel-Tappel-Tour biis zum Titel..
der Titel hat allerdings auch nur vollstreckende Wirkung, wenn er deinerseits permanent angemahnt wird, die Kosten dafür trägst du und wenn nichts zu holen ist, dann sieht es böse aus
Lola60 am 22. März 2008 16:48 so ist es...leider
DH
Was das wohl kosten mag?
bitmap am 22. März 2008 17:12 Gerichtskosten findet man hier http://tinyurl.com/2mxmt4 unter dem Punkt ''Hilfe''. Auf der Seite kann man einen Mahnbescheid auch online beantragen. Aber wenn du das noch nie gemacht hast, dann ist es besser du gehst direkt zum Amtsgericht. Dort wird dir bezüglich Ausfüllen u.a. geholfen.

Einfach einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen!
Danke, hab´s grade kopiert!