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Wie errechne ich die Vorsteuer bei einer Rückstellungsauflösung?

gefragt von Nena7 am 12.01.2008 um 16:21 Uhr

Man hat 2007 eine Rechnung auf 17.000 € geschätzt und am 10.01.2008 kam die Rechnung brutto mit 19.278 €. Wenn ich die Rückstellung jetzt auflösen will, muss, wir errechnet sich meine Vst von meinem geschätzten Betrag 17.000 €. Wenn ich 19% davon errechne, komme ich auf 3.230 €, es müssten aber laut Musterlösung 3.078 sein. Wie komme ich auf diesen Betrag?


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MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 12. Januar 2008 16:38
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Die Vorsteuer wird ja nicht aus der Rückstellung, sondern aus der Rechnung gezogen. Die Vorsteuer entspricht dem in der Rechnung angegebenen Mehrwertsteuerbetrag. Hier entspricht 19.278,00 € brutto 16.200 € netto (= 19.278 / 1,19) und die Umsatzsteuer aus 16.200 € ist 3.078 € (16.200 x 0,19). Und siehe da: 16.200 + 3.078 = 19.278.

Jetzt reicht's aber mit den Hausaufgaben. (-;

Kommentar von Nena7 am 12. Januar 2008 16:42

Vielen Dank, du hast mir gerade das Leben gerettet;-)

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 12. Januar 2008 16:49

Das freut mich. Hast Du auch brav den "Daumen Hoch" da rechts angeklickt? ((-;

Jetzt hab ich noch 'ne Gegenfrage: Kann man denn von einer Rückstellung aus dem Vorjahr eine Vorsteuer ziehen? Das habe ich ja noch nie gehört.



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