Wie ermittle ich den Wert von Möbeln bei Scheidung

3 Antworten

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Also würdest Du die Couch verkaufen, würdest Du nicht sehr viel dafür bekommen.

Oder Du rechnest für jedes Möbelstück den Kaufpreis : die Jahre (Couch zB 20 Jahre) dann hast du den Wert eines Jahres. Mal 15 (verbleibend) dann der "Wert"

Das Problem ist, dass die meisten Möbel fest eingebaut sin (Küche, Schlafzimmer, Büro) Jetzt muss bei der Trennung möglichst fair errechnet werden, was der bekommt, der die Möbel nicht mitnehmen kann.

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@beate55

naja, ist ja dann fair, angeschafft habt ihr es sicher gemeinsam sonst müsst ihr das auch noch ausrechnen, den errechneten Wert durch 2 teilen und ihr habt so ein Ergebis. Man sollte sich nur einig sein, wielang welches Möbelstück hält, also welchen Wert man einsetzt. Eine gute Küche steht auch mal länger als 20 Jahre. Was anderes fällt mir dazu nicht ein, sorry. Vielleicht gibt es Informationen bei Deiner Versicherung, eine Hausratversicherung muss ja auch den Wert eines Möbelstücks bestimmen können.

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selbst wenn die nagelneu wären sind die dann kaum noch was wert ....ist wie mit pc´s kauft man die, sind die ne woche später nur die hälfte noch wert ......und bei möbeln wird es nicht anders aussehen und wenn die schon 5 jahre alt sind wirste sicher nichtmal 100 euro noch für bekommen ......wenn überhaupt ....oder wie bei autos wenn die 1 jahr alt sind haben die schon hälfte an wertverlust von neupreis

Müll! Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, dessen Kosten dann den Restwert des Hausrates bei weitem übersteigen werden!

Was soll ich mit einer solchen Antwort anfangen?

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@beate55

Die Lehre daraus ziehen, das sich eine solche Auseinandersetzung finanziell nicht lohnt!

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@schelm1

Sehr witzig, wenn Du im Laufe einer Ehe hochwertige Möbel angeschafft hast, die zum großen Teil eingebaut sind, die Rechnungen sich auf ca.90000,-- € belaufen, sollte man schon den Wert fair ermitteln. So viel dazu, da ist mit dummen Sprüchen nicht viel anzufangen.

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@beate55

Das habe ich Ihnen doch mit dem Hinweis, einen Sachverstädnigen zu bemühen, bereits deutlich gemacht! Lesen Sie nicht was ich schreibe, bevor Sie hier antworten? Sie werden trotzdem die bittere Erfahrung machen, dass gebrauchte Möbel nach ein paar Jahren Müll sind, ob Sie das nun wahrhaben wollen oder nicht. Warten Sie einfach mal ab, was bei Ihrem ganzen Ärger zum Schluß noch bleibt! Dann zeigt sich wer hier dumme Sprüche geklopft hat!

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@schelm1

Nur zu Info, es geht nicht um meine Scheidung, sondern meine Schwägerin muss das gemeinsame Haus verlassen, da versucht man nur nach fairen Möglichkeiten, damit keiner übern Tisch gezogen wird. Ich werde den rat mit der Versicherung mal befolgen, klingt auf jeden Fall brauchbarer.Wenn die Sache noch zusätzlich Geld kosten sollte, hätte jeder von beiden den eigenen Rechtsanwalt bemühen können.

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