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Wie erkennt man, dass Hartz-IV-Berechnungen korrekt sind? Einspruch möglich?

Frage von sigrieddamm sigrieddamm

Mein Bruder bezieht neuerdings Hartz-IV. Wie kann er denn erkennen, dass seine Berechnungen überhaupt korrekt sind? Hat er die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wenn er der Meinung ist, dass der Hartz-IV-Satz zu niedrig ist?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Widerspruch einlegen kann er, wenn er glaubt, man habe nicht richtig berechnet. Die Widerspruchsbelehrung hat er mit seinem Bescheid erhalten.
    Einen Bescheid zu durchschauen, gerade wenn mehrere BG-Mitglieder aufgeführt sind, überfordert den durchschnittlichen ALG2-Bezieher ganz einfach deshalb, weil ARGE-Bescheide von wahnsinnigen Formular-Designern entworfen worden sind. ;)
    Daher sollte dein Bruder, wenn er Zweifel hat, sich zunächst an seinen Sachbearbeiter - es ist dessen Aufgabe, zu erläutern - wenden und danach bei weiterem Bedarf an die ÖRA oder einen Anwalt.

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    Antwort von LupoWF LupoWF

    er kann wiederspruch einlegen aber der muss begründet sein, einfach zu sagen "das ist falsch das ist zu wenig" geht nicht, er muss es schon begründen, z.b. "es wird ein zu hohes einkommen berechnet, ich habe höhere mietkosten als berücksichtigt werden" usw.

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Genauso ist es richtig.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Man kann zunächst Widerspruch zur Wahrung der Fristen auch ohne Begründung einreichen und angeben, dass man diese nachreicht.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Der Regelsatz ist 359,00 € zusätzlich erhält er die tatsächliche Warmmiete. Wenn er alleinstehend ist, braucht er nur diese beiden Beträge addieren. Wenn dann di e überwiesene Summe anders ist, stimmt was nicht und er kann Widerspruch einlegen. Was will er denn da groß überprüfen? Wenn er der Meinung ist, dass das zu wenig ist, hat er leider Pech gehabt.

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    Antwort von letiki05 letiki05

    Durchlesen und prüfen, ob alle die von ihm gemachten Angaben berücksichtigt wurden. Normalerweise ist es der Regelsatz von 359,- Euro für Alleinstehende + Grundmiete + Nebenkosten + Heizkosten abzüglich Erwerbseinkommen, Kindergeld, Wohngeld etc.

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    Antwort von Sunny7777 Sunny7777

    Hier findest Du jede Menge Infos zum Thema Hartz 4.

    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/

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    Antwort von dermichi1 dermichi1

    Am besten mal googlen da sind alle Regelsätze hinterlegt. Wenns nicht stimmt WIderspurch einlegen, aber die Fristen beachten.

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