gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wie erkenne ich, ob gezahlte Abfindung bei Kündigung angemessen ist?

gefragt von schruffi am 29.07.2008 um 10:20 Uhr

Ich arbeite bei einem Unternehmen, welches in nächster Zeit evtl. Arbeitplätze kürzt und seine Mitarbeiter durch Abfindungen vertröstet. Wie erkenne ich als Laie, ob die gezahlten Abfindungen angemessen oder evtl. zu niedrig sind? Kann man als Angestellter verhandeln oder gibt es rechtliche Rahmenbedingungen diesbezüglich?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (22514)
Geld (21506)
Arbeit (13812)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Helga80
beantwortet von Helga80 am 29. Juli 2008 10:25
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise beträgt die Abfindung die hälfte des letzten Brutto-Lohns pro Jahr Betriebszugehörigkeit

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 10:56

DH


anonym
beantwortet von Rolfe am 29. Juli 2008 10:24
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der Regel gibt es dafür auch Sozialpläne, die mit der Gewerkschaft ausgehandelt werden. Da kann man sich dann schon darauf verlassen...


anonym
beantwortet von Sarra72 am 29. Juli 2008 10:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte. Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache. Für die Bemessung der Abfindung gibt es allerdings eine "Messlatte", nämlich die so genannte "Regelabfindung". Diese beträgt ein halbes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr.Diese "Regelabfindung" ist aber nur eine grobe Richtschnur.Sie kann unter-, aber auch überschritten werden.


anonym
beantwortet von Lille am 29. Juli 2008 11:27
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Brutto-Monatsbehalt * 0,5 * Jahre Betriebsugehörigkeit Das ist so das Standardmaß. . Je nach finanzieller Lage der Firma, Anzahl der Kündigungen usw. kann es nach oben und unten schwanken. Aber mit 0,5 bis Du im Mittelbeeich.


anonym
beantwortet von halloirgendwas am 29. Juli 2008 10:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Glaube mir du bekommst das was dir zusteht. Immer wenn du deinen Gehaltscheck bekommst, wird gleichzeitig auf einem nebenkonto deine Abfindung eingezahlt. So hat die firma kein problem wenn sie dich entlassen möchte


Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 29. Juli 2008 10:24

aha, also davon ist mir noch keine Firma bekannt die das so macht, bzw. die das finanziell durchstrecken kann...

Kommentar von Sarra72 am 29. Juli 2008 10:25

das ist mir ganz neu

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Juli 2008 10:25

Aber nicht in Deutschland.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 29. Juli 2008 10:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst verhandeln, ist die Frage ob sie sich drauf einlassen.

Ansonsten Google deine Frage mal, es gibt Vorgaben wie viel dir zu steht.

Deine Abfindung stellt sich aus den Jahren die Du gearbeitet hast und Prozentual aus deinen Gehalt zusammen.

LG Wolpertinger


rbeier
beantwortet von rbeier am 29. Juli 2008 10:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt Richtwerte, die aber nicht bindent sind. Z. B. auf abfindungsinfo.de/abfind2a.htm ist eine Berechnung des Richtwertes zu finden, aber wie gesagt nicht bindent.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 29. Juli 2008 13:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Betriebszugehörigkeitsdauer mal 0,5 des durchschnittlichen Monatsgehaltes des aktuellen Jahres wäre eine Richtschnur.

Aber denke daran: die Abfindung ist größtenteils steuerpflichtig!

Lieber auf Altersteilzeit o.ä. hinarbeiten.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 29. Juli 2008 14:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wir kennen aus der arbeitsgerichtlichen Praxis die Faustregel: Ein Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit.


dock69
beantwortet von dock69 am 29. Juli 2008 23:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündigungsschutzgesetz, § 1a, Abs. 2:

"Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. ... Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden."


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.