Ich arbeite bei einem Unternehmen, welches in nächster Zeit evtl. Arbeitplätze kürzt und seine Mitarbeiter durch Abfindungen vertröstet. Wie erkenne ich als Laie, ob die gezahlten Abfindungen angemessen oder evtl. zu niedrig sind? Kann man als Angestellter verhandeln oder gibt es rechtliche Rahmenbedingungen diesbezüglich?

Normalerweise beträgt die Abfindung die hälfte des letzten Brutto-Lohns pro Jahr Betriebszugehörigkeit
In der Regel gibt es dafür auch Sozialpläne, die mit der Gewerkschaft ausgehandelt werden. Da kann man sich dann schon darauf verlassen...
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte. Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache. Für die Bemessung der Abfindung gibt es allerdings eine "Messlatte", nämlich die so genannte "Regelabfindung". Diese beträgt ein halbes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr.Diese "Regelabfindung" ist aber nur eine grobe Richtschnur.Sie kann unter-, aber auch überschritten werden.
Brutto-Monatsbehalt * 0,5 * Jahre Betriebsugehörigkeit Das ist so das Standardmaß. . Je nach finanzieller Lage der Firma, Anzahl der Kündigungen usw. kann es nach oben und unten schwanken. Aber mit 0,5 bis Du im Mittelbeeich.
Glaube mir du bekommst das was dir zusteht. Immer wenn du deinen Gehaltscheck bekommst, wird gleichzeitig auf einem nebenkonto deine Abfindung eingezahlt. So hat die firma kein problem wenn sie dich entlassen möchte
BesserwissHoch3 am 29. Juli 2008 10:24 aha, also davon ist mir noch keine Firma bekannt die das so macht, bzw. die das finanziell durchstrecken kann...
das ist mir ganz neu
bitmap am 29. Juli 2008 10:25 Aber nicht in Deutschland.

Du kannst verhandeln, ist die Frage ob sie sich drauf einlassen.
Ansonsten Google deine Frage mal, es gibt Vorgaben wie viel dir zu steht.
Deine Abfindung stellt sich aus den Jahren die Du gearbeitet hast und Prozentual aus deinen Gehalt zusammen.
LG Wolpertinger
Es gibt Richtwerte, die aber nicht bindent sind. Z. B. auf abfindungsinfo.de/abfind2a.htm ist eine Berechnung des Richtwertes zu finden, aber wie gesagt nicht bindent.

Betriebszugehörigkeitsdauer mal 0,5 des durchschnittlichen Monatsgehaltes des aktuellen Jahres wäre eine Richtschnur.
Aber denke daran: die Abfindung ist größtenteils steuerpflichtig!
Lieber auf Altersteilzeit o.ä. hinarbeiten.

Wir kennen aus der arbeitsgerichtlichen Praxis die Faustregel: Ein Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit.

Kündigungsschutzgesetz, § 1a, Abs. 2:
"Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. ... Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden."
DH