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Wie einen Glasschaden ohne Haftpflichtversicherung begleichen?

gefragt von michibrowneyes am 23.06.2008 um 11:53 Uhr

Beim Grillen auf dem Balkon stand der Grill zu nahe an der Fenterscheibe (Mietwohnung) und diese zersprang. Eine Haftpflichtversicherung ist leider nicht vorhanden. Macht es Sinn jetzt noch eine abzuschließen und den Schaden dann später zu melden? Wie sonst könnte man die Schadensangelegenheit regeln?


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Tippse
beantwortet von Tippse am 23. Juni 2008 11:53
9x
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Selber zahlen. Das, was Du vorgeschlagen hast, ist Versicherungsbetrug...


angelela
beantwortet von angelela am 23. Juni 2008 11:54
2x
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In dem man den Schaden aus eigener Tasche zahlt..


Dahmen
beantwortet von Dahmen am 23. Juni 2008 11:55
2x
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zahlen und dann Versicherung abschließen.


anonym
beantwortet von Moltobene am 23. Juni 2008 12:03
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wenn es deine eigene Scheibe ist zahlt dies nicht die Haftpflicht sondern vielleicht deine Hausrat mit Glasschadenanteil wenn du sowas hast.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 23. Juni 2008 12:05
1x
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Du könntest den Vermieter sagen das Deine Scheibe kaputt ist und Du keine Ahnung hast woher der Sprung kommt. Der hat sicher eine Gebäudeversicherung die für den Schaden aufkommen könnte. Die Scheibe gehört doch sicher zum vertragsgemäßen Zustand der Wohnung oder?


Questor
beantwortet von Questor am 23. Juni 2008 14:08
0x
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Eindeutig Hausratversicherung.


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