Wie drohe ich mit einem Anwalt?

9 Antworten

Tja....wenn ich das richtig weiss, hast du nach dem Fernabsatzgesetz ein Ruecktrittsrecht von 14 Tagen.Nun kommt es auch drauf an was die dir geschrieben haben und in welchem Zeitraum.

Wichtig ist natuerlich auch der Betrag in Euro.....wenns 'nur' 20 sind, kannste denen lange drohen, die wissen genau , das nix passiert, es sei denn du hast Rechtsschutzversicherung und gehts halt nun direkt zum Anwalt.

Damit hat er sein Geld noch lange nicht. Das kann er (höchstwahrscheinlich) vergessen

Schreib ihm, dass du den gezahlten Betrag in Höhe von ... zurückforderst und dafür eine Frist von 7 Tagen setzt. Alle danach entstehenden Kosten für das Betreiben der Forderung gehen zu seinen Lasten. Danach könntest du einen Mahnbescheid beantragen oder einen Anwalt beauftragen.Hoffentlich hast du den Verkäufer vor Stornierung des Vertrages ebenfalls in Verzug gesetzt, sonst ist die Stornierung evtl. unwirksam.

Mit einem Anwalt drohen ist kindisch! Wenn man dieses macht, sollte man auch die Möglichkeit haben, diesen in Anspruch zu nehmen. Dann erübrigt sich das Drohen von alleine, weil eben dieser sich der Sache annimmt.

Auch wäre es interessant zu wissen, wann der Rücktritt stattgefunden hat, damit man ersehen kann, seit wann Du auf Dein Geld wartest.

Grundsätzlich kommen EMails bei sowas nie an. Da hilft nur das Fax. Aber hast Du denn schon mal versucht telefonisch nach zu hacken?

Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von 10 Tagen ab heute, (oder bis zum xxxxxxx), innerhalb der ich die Rücküberweisung meines gezahlten Betrages erwarte.Sollte das Geld bis dahin nicht auf meinem Konto eingegangen sein, behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Sicherheitshalber sende ich dieses Schreiben noch per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Geschäftsleitung.