Alle antworten schön und gut aber fehlerhaft!
Prinzipiell gilt einen Vertreter oder Makler zu beauftragen der Zu ihrer Schwester kommt und dort alles anschaut! sinn hierbei ist das der auf eventuelle Wertgegenstände (Hochwertige Teppiche bilder etc) aufmerksam wird.
BSP: Ich habe einen Handgeknüpften teppich im Wohnzimmer (kein Versicherungsnehmer meldet das) der Vermittler/makler muss dies Erfassen(nachfragen oder sonst was) und die Versicherungssumme Entsprechend festsetzen! mit der Fausformel 650€*qm =unterversicherungsverzicht und bestmöglich abgesichert.
Haut dan eben nicht hin!
Noch ein vorteil: Wenn der Vertreter/Makler kommt und die Wertsachen sieht die die Versicherungssumme erhöhen würden (bzw für die sie erhöt wird für optimalen schutz) ist er in der Haftung wenn erdavon kenntnis hat es aber nicht mitversichert(es außer acht läßt).
Der verterter/Makler schützt sich vor solchen dingen mit Beratungsprotokollen. Achten sie als Kunde darauf das sie ein solches ausgehändigt bekommen und das alle ihre essentiellen Fragen darauf stehen auch hinweise auf eventuelle wertgegenstände!(Und schämen Sie sich nicht auch dinge zu nennen von dennen Sie glauben sie haben keinen großartigen Wert der kunde ist in der Versicherung prinzipiell unwissend, sicher ist sicher)
Also mir kommen diese Gauner nicht mehr inne Hütte .....