Als wir damals in die Wohnung eingezogen sind haben wir alles selbst renoviert, wenn wir jetzt ausziehen müssen wir dann wieder alles renovieren oder genügt es die Wohnung bei der Übergabe „besenrein“ zu haben?

Du solltest die Wohnung so hinterlassen wie du eingezogen bist abzüglich des normalen "Abwohn"-Zustands über die Mietzeit Theoretisch könnte das sogar (im Extremfall) darauf hinauslaufen, dass du vom Vermieter sogar noch etwas "herausbekommst", wenn du beim Einzug alles renoviert hast und die Mietzeit recht kurz war. Dann ist sie ja "besser" geworden gegenüber dem Ausgangs-Zustand.

Das steht in Euren Mietvertrag. Anfangsrenovierung entbindet nicht von mietvertraglichen Vereinbarungen.
Das kann aber so nicht stimmen, denn die mietvertraglichen Vereinbarungen mit den starren Renovierungsfristen wurden ja vom BGH gekippt.
HerrLich am 13. Januar 2008 17:38 Doch, es stimmt und hat nichts mit den starren Fristen zu tun, die der BGH kippte.

ich unterstelle mal, die Bezeichnung steht im Mietvertrag?
Wenn ihr noch Belege habt, dass ihr damals renoviert habt, braucht ihr bei Auszug nicht zu renovieren.
Letztendlich gilt aber das, was im Mietvertrag steht, es sei denn, es ist mit dem Gesetz nicht in Vereinbarung ( besonders häufig bei Schönheitsreparaturen).
Wenn euch die Wohnung unrenoviert vom Vermieter überlassen wurde, dann könnt ihr sie auch wieder so zurück geben.
Bei besonders krassen Tapetenmustern/Farben könnte es aber sein, dass ihr nachbessern müsst.
Besenrein verlassen, damit der Nachmieter sich einrichten kann wie er will. Er hat andere Möbel, Teppich, andere Vorstellungen. Aber das sollte trotzdem eine Absprache und Verhandlung mit dem Vermieter sein., dann geht man den sicheren Weg und hat keinen Ärger.