wenn mich jemand beleidigt, mich zum beispiel verbal sexuell belästigt, wie weit darf ich dann gehen? darf ich ihn ohrfeigen? ich meine hier nur verbale granzüberschreitung, wo notwehr nicht notwendig ist, aber die unverschämtheit trotzdem geahndet werden will! wie sieht das rechtlich aus?

Nicht immer gleich nach Gesetzen rufen ;-) Je nach Situation hilft ignorieren, bloßstellen in Gegenwart anderer Leute oder ein so deftige Antwort, dass demjenigen Hören und Sehen vergeht.

Wenn Dich jemand massiv beleidigt und Du ihm dann sofort eine Ohrfeige gibst, kann Dir in der Theorie nichts passieren, weil Du dann im Affekt gehandelt hast. Dabei muss dann aber die Handlung wirklich sofort passieren ohne das Du Zeit hast nachzudenken. Trotzdem ist dies natürlich keine Lösung und auch häufig , ohne Zeugen, schwer zu beweisen.
Auch verbale sexuelle Belästigung gilt,rein rechtlich, genau als das und ist nicht weniger schlimm als körperliche Übergriffe. Das kannnst Du natürlich anzeigen.
das ist kein guter Ratschlag. Derjenige könnte dann ja genauso gut im Affekt zurückschlagen - wird ihr sicher mehr weh tun...
koira1975 am 29. November 2007 23:47 Sie hat ja gefragt, was passiert wenn sie eine Ohrfeige gibt. Das derjenige zurück schlagen könnte, wird ihr wohl klar sein.
Lass dich nicht beeindrucken! Uberleg dir im Vorfeld welche Beleidigungen dir erfahren können und überleg dir die passenden Antworten. Männer denken anders als Frauen. Für Männer ist die Penisgrösse wichtig, dass sie eine Frau befriedigen können und ganz wichtig ist das was ihr Phallussymbol darstellt. Wenn du also einen Spruch hörst wie "Dein Busen passt gut zu meinem Porsche." Dann antworte, so, dass es dich nicht interessiert, auch wenn du innerlich kochst und sag ganz einfach :"Poschefahrer haben kurze Schwänze" Oder "Ja ich meine Brüste sind in Ordnung, aber die wollen leider einen Mann" Mit dem Ton so, das er versteht, "du bist kein Mann". Sagt er "dein busen ist zu klein, dann antwortest du ihm so ganz nebensächlich:" ja, das ist ein problem bei den Männern wie du, ohne Megabusen sind sie einfach impotent. Aber mein Freund hat damit keine Probleme." So etwa in dem Stil. Solltest du dennoch auf seine Bemerkungen eingehen, dann rede ihn tot: rede aber ununterbrochen lass ihn nicht zu wortkommen, egal was er sagt, geh nicht darauf ein, rede einfach immer weiter, und sag einfach schlechte Dinge über Männer, egal was. Frauen sind uns Männern kommunikativ bei weitem überlegen, vergiss das nicht. Auch wenn ein Mann scheinbar nicht darauf reagiert, es ist nur ein Blöff, die Reaktion kommt bei Männern erst später, wenn sie alleine sind. Lass dich nicht auf ein Gespräch ein!

wo kein kläger da kein richter.
und wegen einer ohrfeige wrd dich wohl auch niemand ernsthaft anzeigen.
vampire am 29. November 2007 16:20 woher nimmst denn die Sicherheit?
Chrissi2708 am 29. November 2007 16:26 das frage ich mich auch grade...
Unchrist am 29. November 2007 22:17 Auch wenn. Wegen einer Ohrfeige kommt man nicht ins Gefängnis und auch sonst wird die Strafe wohl nicht hoch sein. Abgesehen davon kann man dann plädieren, dass man aus Affekt gehandelt hat und dass man beledigt wurde. Sollte die Person mit Anzeige drohen, kann man halt die darauf hinweisen, dass man natürlich auch eine Gegenanzeige machen wird.
boriswulff am 30. November 2007 13:34 Das sehe ich ähnlich. Ein Richter würde doch über eine Aklage wegen eine harmosen Ohrfeige nur belächeln. Sowas wird doch eh wegen Geringfügigkeit eingestellt.
rechtlich gesehen darfst du niemanden ohrfeigen, der dich verbal beleidigt hat. evtl. könntest du jemanden anzeigen, aber das wäre ein langwieriges und wenig erfolgversprechendes unterfangen. andererseits muss dich der erste erst mal anzeigen, wenn du ihm eine knallst. als frau würde ich es ok finden, einem mann aufgrund einer sexuellen belästigung eine ohrfeige zu geben, rechtlich solltest du das aber nicht tun.
Sender am 29. November 2007 16:21 Und was ist mit der Gleichberechtigung?

Lass jede Tätlichkeit. Du wehrst Dich durch eine Anzeige. Das muss reichen. Und Schmerzensgeld kannst Du auf diese Weise auch noch einklagen.
Dafür gibts kein Schmerzensgeld!

warum hörst du dir das denn an geh doch einfach weiter als ob du ihn weder gesehen noch gehört hättest das wird dem dann schon langweilig solande du reagierst stachelst du ihn immer mehr an
StGB § 199 Wechselseitig begangene Beleidigungen
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.