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Wie darf ich mich gegen Beleidigungen wehren?

gefragt von chicita am 29.11.2007 um 16:16 Uhr

wenn mich jemand beleidigt, mich zum beispiel verbal sexuell belästigt, wie weit darf ich dann gehen? darf ich ihn ohrfeigen? ich meine hier nur verbale granzüberschreitung, wo notwehr nicht notwendig ist, aber die unverschämtheit trotzdem geahndet werden will! wie sieht das rechtlich aus?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 29. November 2007 16:18
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Nicht immer gleich nach Gesetzen rufen ;-) Je nach Situation hilft ignorieren, bloßstellen in Gegenwart anderer Leute oder ein so deftige Antwort, dass demjenigen Hören und Sehen vergeht.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 29. November 2007 16:22
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Wenn Dich jemand massiv beleidigt und Du ihm dann sofort eine Ohrfeige gibst, kann Dir in der Theorie nichts passieren, weil Du dann im Affekt gehandelt hast. Dabei muss dann aber die Handlung wirklich sofort passieren ohne das Du Zeit hast nachzudenken. Trotzdem ist dies natürlich keine Lösung und auch häufig , ohne Zeugen, schwer zu beweisen.

Auch verbale sexuelle Belästigung gilt,rein rechtlich, genau als das und ist nicht weniger schlimm als körperliche Übergriffe. Das kannnst Du natürlich anzeigen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. November 2007 18:00

das ist kein guter Ratschlag. Derjenige könnte dann ja genauso gut im Affekt zurückschlagen - wird ihr sicher mehr weh tun...

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 29. November 2007 23:47

Sie hat ja gefragt, was passiert wenn sie eine Ohrfeige gibt. Das derjenige zurück schlagen könnte, wird ihr wohl klar sein.


anonym
beantwortet von Fritz64 am 29. November 2007 19:22
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Lass dich nicht beeindrucken! Uberleg dir im Vorfeld welche Beleidigungen dir erfahren können und überleg dir die passenden Antworten. Männer denken anders als Frauen. Für Männer ist die Penisgrösse wichtig, dass sie eine Frau befriedigen können und ganz wichtig ist das was ihr Phallussymbol darstellt. Wenn du also einen Spruch hörst wie "Dein Busen passt gut zu meinem Porsche." Dann antworte, so, dass es dich nicht interessiert, auch wenn du innerlich kochst und sag ganz einfach :"Poschefahrer haben kurze Schwänze" Oder "Ja ich meine Brüste sind in Ordnung, aber die wollen leider einen Mann" Mit dem Ton so, das er versteht, "du bist kein Mann". Sagt er "dein busen ist zu klein, dann antwortest du ihm so ganz nebensächlich:" ja, das ist ein problem bei den Männern wie du, ohne Megabusen sind sie einfach impotent. Aber mein Freund hat damit keine Probleme." So etwa in dem Stil. Solltest du dennoch auf seine Bemerkungen eingehen, dann rede ihn tot: rede aber ununterbrochen lass ihn nicht zu wortkommen, egal was er sagt, geh nicht darauf ein, rede einfach immer weiter, und sag einfach schlechte Dinge über Männer, egal was. Frauen sind uns Männern kommunikativ bei weitem überlegen, vergiss das nicht. Auch wenn ein Mann scheinbar nicht darauf reagiert, es ist nur ein Blöff, die Reaktion kommt bei Männern erst später, wenn sie alleine sind. Lass dich nicht auf ein Gespräch ein!


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 29. November 2007 16:19
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wo kein kläger da kein richter.

und wegen einer ohrfeige wrd dich wohl auch niemand ernsthaft anzeigen.

Kommentar von 1c020611e3b753925ffc8af8745c0556smallvampire am 29. November 2007 16:20

woher nimmst denn die Sicherheit?

Kommentar von F7b23b99be13b3b27cf13631f92fcebdsmallChrissi2708 am 29. November 2007 16:26

das frage ich mich auch grade...

Kommentar von Db987754eb3ea3a2253288958b9927d7smallUnchrist am 29. November 2007 22:17

Auch wenn. Wegen einer Ohrfeige kommt man nicht ins Gefängnis und auch sonst wird die Strafe wohl nicht hoch sein. Abgesehen davon kann man dann plädieren, dass man aus Affekt gehandelt hat und dass man beledigt wurde. Sollte die Person mit Anzeige drohen, kann man halt die darauf hinweisen, dass man natürlich auch eine Gegenanzeige machen wird.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 30. November 2007 13:34

Das sehe ich ähnlich. Ein Richter würde doch über eine Aklage wegen eine harmosen Ohrfeige nur belächeln. Sowas wird doch eh wegen Geringfügigkeit eingestellt.


anonym
beantwortet von Rimmel am 29. November 2007 16:19
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rechtlich gesehen darfst du niemanden ohrfeigen, der dich verbal beleidigt hat. evtl. könntest du jemanden anzeigen, aber das wäre ein langwieriges und wenig erfolgversprechendes unterfangen. andererseits muss dich der erste erst mal anzeigen, wenn du ihm eine knallst. als frau würde ich es ok finden, einem mann aufgrund einer sexuellen belästigung eine ohrfeige zu geben, rechtlich solltest du das aber nicht tun.




Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 29. November 2007 16:21

Und was ist mit der Gleichberechtigung?


Sender
beantwortet von Sender am 29. November 2007 16:18
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Lass jede Tätlichkeit. Du wehrst Dich durch eine Anzeige. Das muss reichen. Und Schmerzensgeld kannst Du auf diese Weise auch noch einklagen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. November 2007 18:01

Dafür gibts kein Schmerzensgeld!


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 29. November 2007 16:22
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warum hörst du dir das denn an geh doch einfach weiter als ob du ihn weder gesehen noch gehört hättest das wird dem dann schon langweilig solande du reagierst stachelst du ihn immer mehr an


thebrain
beantwortet von thebrain am 29. November 2007 16:34
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StGB § 199 Wechselseitig begangene Beleidigungen

Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.


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