Bei uns im Hof wird zurzeit gepflastert. Unser Handwerker beschäftigt einen Ferienjobber der die ganze Zeit bei uns mithilft. Welchen Lohn darf uns der Handwerker in Rechnung stellen? Wird der Ferienjobber wie ein Azubi oder wie ein Geselle bezahlt oder keins von beiden?
Bin dankbar für jede Antwort
Du bezahlt den vereinbarten Stundensatz. Egal ob Lehrling, Ferienarbeiter, 1 Eurojobber etc.

Das ist Vereinbarungssache zwischen Handwerker und Auftraggeber. I.d.R. werden solche Leute als Bauhelfer berechnet und liegen preislich zwischen Azubi und Geselle.
Bist du dir sicher? Unqualifizierte Kräfte werden höher bezahlt als ein Azubi z.b im 2. Lehrjahr?
AndyArbeit am 27. Juli 2009 14:47 Es kommt nicht auf die Qualifikation an, sondern was der AN dem Betrieb kostet.
ja letztendlich kommt es mir aber auf die Qualifikation an, denn ich möchte eine unqualifizierte Kraft nicht bezahlen wie einen Gesellen, der wesentlich besser und schneller arbeitet.
denecke am 27. Juli 2009 15:22 Die Qualifikation kann dir doch völlig Wurscht sein, wichtig ist doch, dass das Ergebnis stimmt. Außerdem sagt der Begriff Ferienjobber doch Null über seine Quali aus. Sprich doch mit dem Chef mal drüber.

Es kann dir egal sein in welchem Arbeitsverhältnis derjenige beim Handwerker ist. Natürlich kann er die Person berechnen. Natürlich solltest du vom Handwerker über anfallende Kosten aufgeklärt werden.
Wie eine Unqualifiezierte Kraft. Die gibt es ja auch durchaus ;)
Wie siehts da aus mim Stundenlohn? Meister kostet ca 45€ Geselle 40€ und Azubi 25€ in der Stunde...

Ich würde davon ausgehen, dass er wie ein Azubi berechnet wird. Aber warum wird der Ferienjobber denn als unqualifizierte Kraft tituliert? Vielleicht hat er mehr Ahnung als ein Azubi! Und die Arbeit die er macht ist die gleiche, also sei froh, dass nicht generell nur Meisterstunden abgerechnet werden!
Es besteht leider das Problem das nichts vereinbart wurde. Im Kostenvoranschlag stehen nur die geschätzen Stunden und Lohn von Azubi, Meister und Geselle. Nichts von einem unqualifizierten Ferienjobber.