Ich hab folgendes Prob.Mein Stiefvater ist verstorben und hat auch mich in seinem Testament bedacht.Da ich aber nicht mit ihm verwandt war,meint meine Mutter,sie wäre 100% Erbin.Ich besitze leider nur ein Fax von dem Teil des Testament,in dem ich stehe.Die erste Seite besitzt meine Mutter.Sie hat ihres jetzt beglaubigen lassen.Was habe ich jetzt zu machen ? Oder werde ich automatisch vom Amtgericht angeschrieben?Bitte dringend um schnelle Hilfe. Gruß pupsi
Du solltest vielleicht mal zum Amtsgericht gehen und alles klar stellen, damit du eine Chance hast, an dein Erbe zu kommen. Oder du fragst einen Anwalt.

Solltest du im Testament bedacht worden sein, so bekommst du eine Abschrift vom Nachlaßgericht (Amtsgericht) zugesandt samt einer Belehrung, wie du dein Erbe/Vermächtnis einfordern sollst. Falls du nichts bekommen hast, deine Mutter jedoch schon, so würde ich mal beim Gericht nachfragen, ob du in dem Testament nicht bedacht wurdest. Das Fax nützt dir dabei leider gar nichts. Dein Stiefvater hätte sein Testament ja auch wieder ändern können.
schurke am 29. März 2008 20:27 si, so isses
Das Testament ist nicht geändert worden,dass weiß ich
waterlilies am 30. März 2008 18:27 Dann wende dich an das Nachlaßgericht.
liegt ein testament vor und du bist darin bedacht, solltest du vom amtsgericht benachrichtigt werden.
du kannst dich aber auch selber schon mal dahin wenden, wenn du auskünfte in der richtung haben möchtest.

Wo ist den das Originaltestament? Und die Person, die es aufbewahrt, hälst du die für ehrlich?
Das Original hat meine Mutter.Ich nur die Seite als Fax,die für mich bestimmt ist.
DerTroll am 30. März 2008 09:31 Achso der Satz "...meint meine Mutter,sie wäre 100% Erbin" soll nicht heißen, daß sich nur einbildet, die Alleinerbin zu sein, sondern will dir regelrecht das Erbe unterschlagen. Also dann wird sie deinen Teil des Testements offenbar nicht freiwillig dem Amtsgericht vorlegen. Dann mach aber du von dir aus schnellstmöglich dort ansprüche geltend und sag dazu, daß du davon ausgehst, daß dir das Erbe unterschlagen werden soll. Bring das Fax mit. Es ist zwar nicht das gültige Original, kann aber ggf. als Beweis dienen, daß das Original noch eine weitere Seite enthält. Zur Not nimm dir einen Rechtsanwalt zur Hilfe.

Wo ist das Testament denn jetzt?
Wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, ein eröffnetes Testament einzusehen sowie eine Abschrift des Testaments oder einzelner Teile zu fordern; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen. (§2264 BGB)
Sollte das Testament bei Deiner Mutter sein, kannst Du sie - zur Not - per Anwalt dazu auffprdern, Dich Einsicht nehmen zu lassen. Aber es kann natürlich sein, das sie ein Testament auf Gegenseitigkeit haben und Du erst nach dem Tod Deiner Mutter erbst.
Beantrage einen Erbschein beim Amtsgericht.
Dann müssen sie sich um die Verteilung des Erbes kümmern.

Automatisch würdest Du dann verständigt, wenn das Testament bei einem Notar hinterlegt wäre. Sonst meines Wissens nicht.
waterlilies am 29. März 2008 19:57 Bei uns in Bayern wird man auch vom Gericht automatisch verständigt sofern das Testament dort vorgelegt oder verwahrt wurde.

suche den notar auf, der das testament verwaltet
Das Testament lag bei Mama in einem verschlossenen Umschlag,der nach seinem Tod sofort zu öffnen werden sollte. Da ich keine Sterbeurkunde habe,kann ich auch keinen Erbschein beantragen. Da sich meine Mutter aber vom Amtgericht das Testament beglaubigen läßt,hoffe ich,dass das Gericht mich dann anschreibt,automatisch
DH! So würde ich's auch machen. Aber wo ist denn das Original-Testament? Es muss doch auch einen Testamentsvollstrecker geben, an den man sich wenden kann. Solltest Du an die Echtheit des Dir vorliegenden Auszugs glauben, würde ich einfach beim AG vorsprechen und das Problem schildern. Dort wird man Dir sicher weithelfen und sagen, was als nächstes zu tun ist, bevor Dir jemand zuvor kommt.