Eine Freundin ist schwanger und arbeitslos. Sie soll und will sich natürlich weiter bewerben, auch wenn es wahrscheinlich aussichtslos ist. Aber da sie theoretisch arbeiten kann, sagt das Arbeitsamt, soll sie auch versuchen eine Stelle zu bekommen. Aber wie bringt man das mit der Schwangerschaft überhaupt ein? Im Anschreiben oder vielleicht im Lebenslauf unter voraussichtlicher Geburtstermin, oder gar nicht?
Frauen müssen ihrem Arbeitgeber nach bekannt werden der Tatsache über die Schwangerschaft und den Entbindungstermin informieren. Der Arbeitgeber darf die Mitteilung gegenüber Dritten nicht bekannt geben.
Bei Bewerbungen während der Schwangerschaft muss die Frau ihre Schwangerschaft in der Regel auch auf Befragen nicht offenbaren.

Wenn Deine Freundin bis zur Geburt des Kindes keine neue Arbeit aufnehmen will, sollte sie jedem, der's wissen muss, gleich erzählen, dass sie schwanger ist. Das ist leider immer noch Bewerbungskiller Nr. 1.
Wenn sie ernsthaft daran interessiert ist, noch während der Schwangerschaft aus der Arbeitslosigkeit heraus und zurück in den Arbeitsmarkt zu kommen, sollte sie es auf keinen Fall bei Bewerbungsgesprächen verraten.
Solange die Gesellschaft so unmoralisch mit Frauen, Kindern, Kinderbetreuung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsmarkt umgeht, ist es nicht unmoralisch, wenn schwangere Frauen bei Bewerbungen ihre Schwangerschaft verheimlichen!
loopwithme am 10. Mai 2007 19:05 Sorry, aber dieses im Grunde richtige Argument, dass die Gesellschaft eine Lösung finden muss, ist in deiner Konsequenz wohl arg populistisch ausgefallen! Die Konsequenz davon tragen nämlich die Betriebe, nicht die Gesellschaft (in der weiteren Konsequenz dann allerdings schon...)!
Das Risiko, eine Schwangere einzustellen, mögen Telekom, Deutsche Bank und Konsorten mit Links wegstecken, aber den Kleinbetrieb um die Ecke kann das ganz schnell plattmachen! Und was haben wir dann? Ein paar Arbeitslose mehr...
Manchmal habe ich den Eindruck, dass so manche Leute in Arbeitgebern den Staatsfeind Nummer eins sehen...
UlfDunkel am 10. Mai 2007 21:25 Huhu loopwithme.
Ich bin selbst Arbeitgeber. :-)

Rein rechtlich ist sie nicht dazu verpflichtet, im Bewerberverfahren Auskunft über ihre Schwangerschaft zu geben. Selbst wenn sie im Vorstellungsgespräch danach gefragt wird, darf sie lügen.
Ob das dann auch vertretbar ist, so zu handeln, mag jede Frau für sich selbst ausmachen. Es gibt ganz sicher sehr viele Argumente für die eine oder andere Position (Mitteilung, ob frau schwanger ist, oder nicht), je nach dem, von welchem Standpunkt aus man es betrachtet.
Daher ist es objektiv betrachtet nichts anderes als die Entscheidung, was frau will: will sie in der Schwangerschaft noch eine Arbeit finden, dann erwähnt sie es nicht. Will sie während der Schwangerschaf nicht mehr arbeiten, gibt es einen 100%igen Weg dazu: Sie erwähnt es in der Bewerbung, und da ist es völlig egal, wo sie das hinschreibt...

So hart das für den potentiellen Arbeitgeber auch ist, sie muss die Schwangerschaft nicht angeben, darf sogar auf eine direkte Frage die Unwahrheit sagen.
Vielen Dank demosthenes, soviel zum "Schlussakt" der zwei Standpunktvertreter Ulf und loopwithme deren Meinung ich beide gut teilen kann und keinen von beiden angreife aber Du auf den PUNKT gebracht hast!SUPER!!

Sie wird vorerst kaum Arbeit finden,denn so hat der Arbeitgeber ca 3jahre Kosten für jemanden der keinen Tag gearbeitet hat und die Kollegen sollen die "besezte-freie"Stelle auch noch auffangen.Na Danke!!
Goldrichtig! Dies ist ein intimer Fakt, über den man daher m.W. sogar ohne Konsequenzen für den aus der Bewerbung entstehenden Arbeitsvertrag lügen darf!