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Wie blinkt man in der abknickenden Vorfahrtstrasse?

gefragt von fraeulein am 07.08.2008 um 20:31 Uhr

WIr haben hier gerade den klassichen Ehe-Beifahrer-Zoff. Kenn sich da jemand genau aus?

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Auto x 22.923 Strassenverkehr x 670 Vorfahrt x 46 Blinken x 28 Vorfahrtsregeln x 10

anonym
beantwortet von GeldMagazin am 7. August 2008 20:33
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Ich nehme an, die Frage geht, ob man überhaupt blinkt - ja, man muß. In die Richtung, in die sie abknickt.


regideur
beantwortet von regideur am 7. August 2008 20:34
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Du blinkst in die Richtung in welche Du abbiegen möchtest...andersrum währe es wohl Sinnlos und es nicht zu machen zeugt von einem sehr kurzem Gedächtnis.


fuechschen1979
beantwortet von fuechschen1979 am 7. August 2008 20:33
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rechts oder links


tradaix
beantwortet von tradaix am 7. August 2008 20:45
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Abknickende Vorfahrt muss keine Probleme bereiten | wiesentbote.de 04.10.2007 09:51

REGION (eB) - Die Verhaltensvorschriften bei einer abknickenden Vorfahrt werden oft falsch interpretiert. Deshalb kommt es nicht selten zu Missverständnissen unter den Verkehrsteilnehmern und Gefahrensituationen oder Verkehrsunfälle sind die Folgen. Das Landratsamt und die Polizeiinspektion Bamberg-Land möchten daher helfen, die schwierige Problematik besser zu verstehen: Wer die abknickende Vorfahrtsstraße in gerader Fahrt verlässt, darf kein Blinkzeichen geben, da dies die anderen Verkehrsteilnehmer irritieren könnte.

Wer der abknickenden Vorfahrt folgt, muss den Blinker betätigen. Wer weder der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt noch sie als Geradeausfahrer verlässt, gilt als Links- oder Rechtsabbieger, der hierfür ebenfalls den Blinker betätigen muss. Wer von einer nach links abknickenden Vorfahrtsstraße geradeaus weiterfährt, darf an der rechten Seite fahrende Zweiräder, die der Vorfahrtsstraße folgen wollen, nicht gefährden.

Ein wenig komplizierter ist es, wenn mehrere Straßen in eine abknickende Vorfahrtsstraße einmünden. In diesem Fall bildet der gesamte Straßenbereich eine Kreuzungseinheit. Für jeden Verkehrsteilnehmer dürfte dabei klar sein, dass der von der untergeordneten Straße Einfahrende warten muss, wenn auf der Vorfahrtsstraße Verkehr herrscht.

Doch wie muss man sich verhalten, wenn von jeder der untergeordneten Straßen Fahrzeuge in den Kreuzungsbereich einfahren wollen? Hier richtet sich die Vorfahrt nach der Regel "rechts vor links". Keine Rolle spielt dabei, wenn an der einen Straße das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" und an der anderen ein Stoppschild aufgestellt ist. Wichtig ist aber auch, dass man sich in einer solchen Situation vorsichtig verhält und nicht darauf vertraut, dass der andere Verkehrsteilnehmer richtig handelt.

Wenn die vorstehenden Tipps beachtet werden, dürfte das Fahren in diesen Bereichen eigentlich keine Probleme bereiten. (Pressemitteilung vom Landkreis Bamberg)


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 7. August 2008 20:32
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In die Richtung in die sie geht, wo denn sonst? Sonst würdest du sie ja verlassen?!


IBenjaminFG
beantwortet von IBenjaminFG am 7. August 2008 20:39
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An einer Abknickenden Vorfahrtsstrasse muss man immer blinken.Punkt.

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 21. September 2008 12:04

Nee, wenn man geradeaus fährt, darf man nicht blinken! Punkt!


anonym
beantwortet von Karli123 am 7. August 2008 20:38
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auf keinen fall blinken, weil du geradeaus fährst un die vorfahrtsstraße verlässt. das sehe ich immer wieder. behandel die kreuzung wie jede andere auch, als würde das schild da nicht stehen, bei richtungswechsel wird geblinkt, beim geradeausfahren nicht.

Kommentar von Truckermanfred am 7. August 2008 21:57

zumindestens habe ich das früher so gelernt.Möglicherweise hat sich das geändert. Will mich da nicht festlegen.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 7. August 2008 20:32
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so wie du langfahren willst...entweder rechts oder links


anonym
beantwortet von doro05 am 7. August 2008 20:43
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Abknickende Vorfahrt

Zusätzlich zu einem vorfahrtgewährenden Zeichen (Z. 306) kann durch Zusatzschild die Streckenführung der Vorfahrtstraße angezeigt werden. Im Gegenzug wird dann für den wartepflichtigen Fahrzeugführer zum Vorfahrt-Achten-Schild (Z. 205) ebenfalls durch entsprechendes Zusatzzeichen die Streckenführung der Vorfahrtstraße angezeigt.

Im gesamten Kreuzungsbereich hat der Fahrzeugführer, der dem angezeigten Verlauf der Vorfahrtstraße folgt, vor allen anderen Einbiegern Vorfahrt.

Eine Richtungsänderung im Sinne der angezeigten Streckenführung ist jedoch nach wie vor ein Abbiegen und muss durch Betätigung des entsprechenden Richtungsanzeigers angekündigt werden. Wer die abknickende Vorfahrt geradeaus verlässt, ändert seine Fahrtrichtung hingegen nicht und braucht nicht zu blinken.


Mariechen99
beantwortet von Mariechen99 am 7. August 2008 20:41
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Vor einigen Jahren brauchte man bei der abknickenden Vorfahrt nicht blinken, wenn man die Straße nicht verlassen hat. Das hat sich geändert, ich weiß nicht wann. Jetzt muss immer geblinkt werden.


Felix820
beantwortet von Felix820 am 7. August 2008 20:38
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na man blinkt da hin wo man hinfährt

wenn man nach links wegknickt dann blinkt man links

wenn man nach rechts abknickt dann blinkt man rechts

:)


Klaus0808
beantwortet von Klaus0808 am 7. August 2008 20:37
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Immer Blinken ist angesagt


anonym
beantwortet von rinya am 7. August 2008 20:35
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was heisst denn " abknickenden"....., wenn du die vorfahrtsstrasse nicht verlässt, dann blinkst du garnicht. sonst natürlich in die richtung, die eingeschlagen werden soll..

Kommentar von Karli123 am 7. August 2008 20:37

doch, man behandelt eine solche kreuzung vom blinkverhalten her genauso wie jede andere zB rechts-vor-links-kreuzung!

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 7. August 2008 20:39

Natürlich blinkst du! Was bist du denn für ne Nudel?!

Kommentar von Nunuhueper am 7. August 2008 20:44

Der Nichtblinker bei der abknickenden Vorfahrtstraße ist leider der häufige Fall und wie schade, auch rinya tut es!!!

Kommentar von rinya am 8. August 2008 20:52

gelobe besserung...

habe gerade einen fahrlehrer befragt. es stimmt, aber keiner hält sich dran, war sein kommentar


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