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Wie bin ich krankenversichert nach einer Erbschaft? Wie hoch ist der Freibetrag?

gefragt von Jutta52 am 31.08.2008 um 8:14 Uhr

Ich arbeite nicht und bin über die Familienversicherung meines Mannes krankenversichert. Nun habe ich durch eine kleine Erbschaft Einkünfte aus Miete. Muss ich mich jetzt selbst versichern und wie hoch ist der jährliche Freibetrag? Zählt die Brutto- oder Nette-Miete für den Freibetrag?


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anonym
beantwortet von hjfried am 31. August 2008 11:44
2x
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Grundsätzlich lösen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Sozialversicherungspflicht aus. Von daher müsstest du nichts bezahlen. Anders könnte es aussehen, wenn du Rentnerin bist. Da werden auch andere Einkünfte, z.B. aus Betriebsrenten für die Krankenversicherung herangezogen. Wenn du es ganz sicher wissen willst, frag deine Krankenkasse.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 31. August 2008 19:02
1x
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Wenn der Gewinn (Einnahmen ./. Ausgaben) 350 € mtl. übersteigt kannst du nicht mehr familienversichert sein, sondern musst eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 1. September 2008 08:27

Korrektur: ab 2008 sind es 400 € mtl.!



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