...möchte Anzeie erstatten gegen jemanden der mir Geld schuldet. zusätzlich händigt er den Vertragsgegenstand (der eigentlich mir gehört) nicht aus. Telefonisch kann ich ihn auch nicht mehr erreichen....und und und.....jetzt müssen Taten her, um an mein Geld und Gegenstand zu kommen.

Eine Anzeige bringt hier gar nichts, den es handelt sich um ein ausschließlich zivilrechtliches Problem; damit hat weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft irgendetwas zu tun.
Um Dein Ziel zu erreichen mußt Du ihn also zivilrechtlich verklagen. Dazu bezeichnet man den Klagegegner und den Klagegebenstand und stellt einen Antrag.
Da Du offensichtlich gar nichts davon verstehst, kann ich Dir nur raten, einen Anwalt aufzusuchen.

Wenn du Anzeige erstatten willst, gehe zu deiner lokalen Polizeidienststelle und erkläre denen deine Situation. Die kennen sich wohl am besten aus und mann wird dir dann sicher weiterhelfen.

anzeigen wie, weiß ich nicht, aber ich kann dir anders helfen :D
Hinsichtlich des "Vertragsgegenstandes", der nicht herausgegeben wird, könnte Unterschlagung vorliegen. Aber die Sachverhaltsschilderung gibt das nicht eindeutig her.

Du mußt die Anzeige ja nicht bezeichnen. Aber in deinem Fall ist es besser, wenn du zu einem Anwalt gehst.
Du musst die Anzeige juristisch korrekt nicht bezeichnen. Das übernimmt schon die Staatsanwaltschaft. Du schilderst kurz den Sachverhalt und schreibst: "Ich fühle mich von Herrn/FRau XYZ betrogen". Den Rest erledigen die anderen.
Lass dich von einem Anwalt beraten welcher weg dort am besten ist. Wenn du keine Rechtsschutz hast, geh zum Amtsgericht hol dir einen Beratungshilfeantrag. Wenn der dir bewilligt wird kostet dich die Beratung nur 10 Euro.
hiermit ist eigentlich alles gesagt...
Das mit dem Zivielrecht stimmt zwar alles, aber hier liegt auch eine Straftat vor.
So?
Und welche?
Zumindest aus dem geschilderten Sachverhalt läßt sich hier keine ableiten.
welche denn?