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wie bezeichne ich eine Anzeige...???

gefragt von Nine25 am 14.07.2008 um 8:01 Uhr

...möchte Anzeie erstatten gegen jemanden der mir Geld schuldet. zusätzlich händigt er den Vertragsgegenstand (der eigentlich mir gehört) nicht aus. Telefonisch kann ich ihn auch nicht mehr erreichen....und und und.....jetzt müssen Taten her, um an mein Geld und Gegenstand zu kommen.

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Recht x 35.079 Anzeige x 741

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. Juli 2008 08:30
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Eine Anzeige bringt hier gar nichts, den es handelt sich um ein ausschließlich zivilrechtliches Problem; damit hat weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft irgendetwas zu tun.

Um Dein Ziel zu erreichen mußt Du ihn also zivilrechtlich verklagen. Dazu bezeichnet man den Klagegegner und den Klagegebenstand und stellt einen Antrag.

Da Du offensichtlich gar nichts davon verstehst, kann ich Dir nur raten, einen Anwalt aufzusuchen.

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 14. Juli 2008 08:35

hiermit ist eigentlich alles gesagt...

Kommentar von etmundi am 14. Juli 2008 08:47

Das mit dem Zivielrecht stimmt zwar alles, aber hier liegt auch eine Straftat vor.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 14. Juli 2008 09:17

So?

Und welche?

Zumindest aus dem geschilderten Sachverhalt läßt sich hier keine ableiten.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 14. Juli 2008 09:18

welche denn?


onkooh
beantwortet von onkooh am 14. Juli 2008 08:10
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Wenn du Anzeige erstatten willst, gehe zu deiner lokalen Polizeidienststelle und erkläre denen deine Situation. Die kennen sich wohl am besten aus und mann wird dir dann sicher weiterhelfen.


rocco29
beantwortet von rocco29 am 29. Juli 2008 15:52
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anzeigen wie, weiß ich nicht, aber ich kann dir anders helfen :D


anonym
beantwortet von Rolfe am 14. Juli 2008 12:27
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Hinsichtlich des "Vertragsgegenstandes", der nicht herausgegeben wird, könnte Unterschlagung vorliegen. Aber die Sachverhaltsschilderung gibt das nicht eindeutig her.


pegolina
beantwortet von pegolina am 14. Juli 2008 09:21
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Du mußt die Anzeige ja nicht bezeichnen. Aber in deinem Fall ist es besser, wenn du zu einem Anwalt gehst.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 14. Juli 2008 08:16
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Du musst die Anzeige juristisch korrekt nicht bezeichnen. Das übernimmt schon die Staatsanwaltschaft. Du schilderst kurz den Sachverhalt und schreibst: "Ich fühle mich von Herrn/FRau XYZ betrogen". Den Rest erledigen die anderen.


anonym
beantwortet von primaxi am 14. Juli 2008 08:11
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Lass dich von einem Anwalt beraten welcher weg dort am besten ist. Wenn du keine Rechtsschutz hast, geh zum Amtsgericht hol dir einen Beratungshilfeantrag. Wenn der dir bewilligt wird kostet dich die Beratung nur 10 Euro.


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