Ich hatte ja den Unfall mit 1,58 promile, mein einziges glück war das die beiden autos alt sind. Ein alter Opel Astra und ein alter fiat bravo, ich habe aber weder Geld noch Job oder auch sonst nix was man mir weg nehmen oder verkaufen könnte. Wie wird das ablaufen mit der Zahlung? Darf ich mir jetzt Zeit lassen dafür? Ich gehe noch zur Schule und beziehe Bafög. Wie wird das jetzt laufen?
Antworten (6)
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2Antwort von
BarnstormerBarnstormer
Nimm dir einen Berater zum Thema Privatinsolvenz - denn diese Angelenheit ist was Rechtliches. Schließlich sollst Du ja aus deinem Verhalten etwas lernen und es soll Dir aber nicht für Deine Zukunftspläne das Kreuz gebrochen werden. Immerhin sind wir eine Gesellschaft und eine Gemeinschaft!
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1Antwort von
mig112mig112
Die Versicherungen und das Gericht werden das Geld per Gerichtsvollzieher bei dir eintreiben, du wirst die eidesstattliche Versicherung abgeben und nach lächerlichen 30 Jahren plus die Verfahrenszeit, also im Jahr 2041 sind die Titel ungültig geworden.
Privatinsolvenz gibt es bei Straftaten nicht.
Alternativ findest du einen vernünftigen Job der es dir (trotz Kontenpfändung) ermöglicht in Raten deine Schulden abzutragen.
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Lavendel53Lavendel53 Eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass du unter der Pfändungsgrenze liegst und keinerlei Einkünfte und Vermögen hast.
Dann kann die nächsten 30 Jahre bei dir nicht gepfändet werden, vorausgesetzt natürlich, dass sich in der Zwischenzeit nicht etwas in deinen finanziellen Verhältnissen bessert.
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1Antwort von
Lavendel53Lavendel53
Den Schaden an den Autos (fremden) wird die Versicherung übernehmen (hoffentlich, wegen Promille).
Für deinen Strafzettel kannst du Stundung beantragen. Das Gericht ist sicher auch mit ganz kleinen Beträgen einverstanden.
Wahlweise kannst du auch pro 10 Euro einen Tag JVA "wählen".
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NougartPuddingNougartPudding Die versicherung will aber bestimmt das geld irgendwann bei mir wieder haben da ich doch unter alkohol einfluss gefahren bin
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Lavendel53Lavendel53 Wenn die Versicherung nicht bezahlt, musst du dich mit den Geschädigten in Verbindung setzen.
Die Versicherung wird das Geld dann sicher nicht für dich vorstrecken.
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daeversdaevers Die Versicherung zahlt,will aber ihr Geld wieder haben.DU bekommst vor Gerichr außerdem eine empfindliche Geldstrafe.
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Lavendel53Lavendel53 Naja, das mit der Strafe scheint ja schon geregelt zu sein.
Wenn die Versicherung den Schaden zunächst übernimmt, musst du auch mit der Versicherung Ratenzahlung vereinbaren.
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Lavendel53Lavendel53 alternativ siehe bei mig112
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Rudi2009Rudi2009
Du sollst jetzt endlich ins Bett gehen.
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NougartPuddingNougartPudding guter ratschlag guter ratschlag...
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romeo27romeo27
Knast !!!!!!!!!!!!!!!!
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NougartPuddingNougartPudding wenn ich da raus komm sind meine schulden dann getilgt?
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Rudi2009Rudi2009 Nein
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elf111 Nur die des Busgelds/Strafbefehels und wahrscheinlich musst du die Gerichtskosten danach noch tragen. Die Schulden bleiben bestehen bis 30 Jahre lang.
was bedeutet das jetzt genau?
Welchen Teil meiner ellenlangen Erläuterungen hast du nicht verstanden?
eidesstattliche verischerung nach 30 jahren ungültig. Wenn der gerichtsvollzieher was bei mir eintreibt, also gegenstände weg nehmen und verkaufen?
http://forum.kijiji.de/about42340.html
Vollstreckungstitel sind 30 Jahre gültig.