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Wie Bezahl ich das?

gefragt von NougartPudding am 22.06.2009 um 1:14 Uhr

Ich hatte ja den Unfall mit 1,58 promile, mein einziges glück war das die beiden autos alt sind. Ein alter Opel Astra und ein alter fiat bravo, ich habe aber weder Geld noch Job oder auch sonst nix was man mir weg nehmen oder verkaufen könnte. Wie wird das ablaufen mit der Zahlung? Darf ich mir jetzt Zeit lassen dafür? Ich gehe noch zur Schule und beziehe Bafög. Wie wird das jetzt laufen?


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anonym
beantwortet von Barnstormer am 22. Juni 2009 01:18
2x
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Nimm dir einen Berater zum Thema Privatinsolvenz - denn diese Angelenheit ist was Rechtliches. Schließlich sollst Du ja aus deinem Verhalten etwas lernen und es soll Dir aber nicht für Deine Zukunftspläne das Kreuz gebrochen werden. Immerhin sind wir eine Gesellschaft und eine Gemeinschaft!


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 22. Juni 2009 01:17
1x
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Den Schaden an den Autos (fremden) wird die Versicherung übernehmen (hoffentlich, wegen Promille).

Für deinen Strafzettel kannst du Stundung beantragen. Das Gericht ist sicher auch mit ganz kleinen Beträgen einverstanden.

Wahlweise kannst du auch pro 10 Euro einen Tag JVA "wählen".

Kommentar von NougartPudding am 22. Juni 2009 01:18

Die versicherung will aber bestimmt das geld irgendwann bei mir wieder haben da ich doch unter alkohol einfluss gefahren bin

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 22. Juni 2009 01:26

Wenn die Versicherung nicht bezahlt, musst du dich mit den Geschädigten in Verbindung setzen.

Die Versicherung wird das Geld dann sicher nicht für dich vorstrecken.

Kommentar von daevers am 22. Juni 2009 10:10

Die Versicherung zahlt,will aber ihr Geld wieder haben.DU bekommst vor Gerichr außerdem eine empfindliche Geldstrafe.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 22. Juni 2009 19:17

Naja, das mit der Strafe scheint ja schon geregelt zu sein.

Wenn die Versicherung den Schaden zunächst übernimmt, musst du auch mit der Versicherung Ratenzahlung vereinbaren.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 22. Juni 2009 19:21

alternativ siehe bei mig112


anonym
beantwortet von mig112 am 22. Juni 2009 01:20
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Die Versicherungen und das Gericht werden das Geld per Gerichtsvollzieher bei dir eintreiben, du wirst die eidesstattliche Versicherung abgeben und nach lächerlichen 30 Jahren plus die Verfahrenszeit, also im Jahr 2041 sind die Titel ungültig geworden.

Privatinsolvenz gibt es bei Straftaten nicht.

Alternativ findest du einen vernünftigen Job der es dir (trotz Kontenpfändung) ermöglicht in Raten deine Schulden abzutragen.

Kommentar von NougartPudding am 22. Juni 2009 01:22

was bedeutet das jetzt genau?

Kommentar von mig112 am 22. Juni 2009 01:23

Welchen Teil meiner ellenlangen Erläuterungen hast du nicht verstanden?

Kommentar von NougartPudding am 22. Juni 2009 01:25

eidesstattliche verischerung nach 30 jahren ungültig. Wenn der gerichtsvollzieher was bei mir eintreibt, also gegenstände weg nehmen und verkaufen?

Kommentar von mig112 am 22. Juni 2009 01:33

http://forum.kijiji.de/about42340.html

Vollstreckungstitel sind 30 Jahre gültig.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 22. Juni 2009 19:21

Eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass du unter der Pfändungsgrenze liegst und keinerlei Einkünfte und Vermögen hast.

Dann kann die nächsten 30 Jahre bei dir nicht gepfändet werden, vorausgesetzt natürlich, dass sich in der Zwischenzeit nicht etwas in deinen finanziellen Verhältnissen bessert.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 22. Juni 2009 01:15
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Knast !!!!!!!!!!!!!!!!

Kommentar von NougartPudding am 22. Juni 2009 01:16

wenn ich da raus komm sind meine schulden dann getilgt?

Kommentar von 0d3c303acd66d58ab4b4afe7795bd93bsmallRudi2009 am 22. Juni 2009 01:17

Nein

Kommentar von elf111 am 22. Juni 2009 01:24

Nur die des Busgelds/Strafbefehels und wahrscheinlich musst du die Gerichtskosten danach noch tragen. Die Schulden bleiben bestehen bis 30 Jahre lang.


tinchen44
beantwortet von tinchen44 am 22. Juni 2009 01:16
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hast du schon die nutten-umfrage gelesen?


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 22. Juni 2009 01:16
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Du sollst jetzt endlich ins Bett gehen.

Kommentar von NougartPudding am 22. Juni 2009 01:17

guter ratschlag guter ratschlag...


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