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Wie beweist man, dass beim Linksabbiegen/Überholen der Blinker gesetzt war?

gefragt von spikelee am 08.02.2008 um 10:19 Uhr

Wie kann ich nach einem Unfall beweisen, dass der Blinker am Auto im Moment des Abbiegens/Überholens gesetzt war? Ist das technisch feststellbar?

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Recht x 35.188 Auto x 23.132 Blinker x 32 Überholen x 30 Abbiegen x 15

Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 8. Februar 2008 10:21
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Anhand der Birne kann man es sehen. Ist sie kaputt und der Faden ganz, bzw. nicht durchgebrannt, war sie niemals an, weil der Draht durch den Lufteitritt sofort verglüht wäre, wenn die Birne angewesen wäre.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 8. Februar 2008 10:23

Geht aber nur, wenn der Glühfaden beim Aufprall gerissen ist.

Kommentar von 8403e1cabb7ab0c0569defff4fcb8fcasmallbreitfuesse am 8. Februar 2008 10:25

Wow, ist Katzentatze vielleicht nebenberuflich selbst Unvallsachverständiger oder bei der Polizei? Egal! DH!!!

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 8. Februar 2008 11:12

Mein Blinker hat da ein Problem: Geht, geht nicht, geht, geht nicht... ;-)


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 8. Februar 2008 10:21
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Nein, ist nur über Zeugen nachweisbar. Einzig in dem Fall, dass das Birnchen bei dem Unfall kaputt ging, kann ein Sachverständiger eventuell einen Nachweis führen.


collo
beantwortet von collo am 8. Februar 2008 11:48
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bei einem Unfall ist es zum Zwecke der Schuldfeststellung bedeutungslos, ob ein Blinker gesetzt war oder nicht. Ein eingeschalteter Blinker verschafft keine Rechte.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 8. Februar 2008 12:32

Aber entscheidet erheblich über eine Teilschuld.


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