Ich habe wenig Erfahrung mit diesen Bewertungen dieses Arbeitszeugnis. Ich habe eine Ausbildung angefangen, war im 1. Lehrjahr und wurde gekündigt in der Probezeit. Richtige Gründe gab es keine. Ich wurde auch oft gelobt und ich denke das es private Gründe hat bzw. betriebliche Gründe, die ich vermute, aber nicht im Gespräch erwähnt wurden. Ich möchte mich mich aber weiterhin bewerben und in diesem Bereich bleiben. Ich gehe auch noch auf die Berufschule und hatte auch schon Vorstellungsgespräche. Allerdings verlangen Sie ein Arbeitszeugnis von mir. Ich habe 4 Monate in der letzten Praxis gearbeitet und mein Arbeitszeugnis anfordern lassen. Es helfen mir keine Links weiter, deshalb bitte ich jemanden der sich damit auskennt, eine allgemeine Beurteilung dieses Zeugnisses abzugeben. Wäre sehr dankbar dafür. Hier das Zeugnis
Sie hat sich in allen üblichen Tätigkeiten der medizinischen Assistenz in der xxx Praxis ausbildungsbezogen fortgebildet. Im einzelnen sind hier die Anmeldung, Kalenderführung und Terminierung zu erwähnen. Durch den täglichen Einsatz von Akupunkturverfahren konnte Frau XXX zusätzlich ihr Ausbildungsspektrum im Bereich der Homeöopathie erweitern. Im Umgang mit den Patienten ist Frau XXX von freundlichem und Hilfsbereitem Wesen. Die Patienten haben sich stets gut betreut gefühlt. Ich wünsche Ihr für Ihre weitere berufliche und private Entwicklung alles Gute
Nur mit den Patienten labern, spezifische Arbeit bleibt liegen.

Ich finde dieses Zeugnis für 4 Monate in Ordnung. Mehr darf man wahrscheinlich nicht erwarten.
Maximus40 am 26. Januar 2009 22:34 Die Tätigkeiten sind kurz benannt. Und Dein Arbeitsverhalten ist positiv erwähnt. Ein kurzer Satz, wie Dein Chef mit Deiner Arbeit zufrieden war, wäre nicht schlecht gewesen. Vielleicht lässt sich das nachsteuern.

Nein. Nur ausbildungsbezogen fortgebildet = Einschränkung. Warum nur drei Einzelpunkte und nicht das Gesamtpaket? Gut betreut gefühlt? Haben sie das nur gefühlt?... Sorry

muss da nicht noch der Grund des Ausscheidens rein?? Glaub das Zeugnis ist nicht so gut...bin mir aber nicht sicher. Aber es besteht die Möglichkeit, dass die Leute beim Arbeitsamt das übersetzen...frag da mal nach.

Denke, das ist nicht berauschend aber auch nciht schlecht. Eben ok. habe in der Personlaabteilung gearbeitet und kenne die Floskeln. kannst du schon nehmen

Es wäre sinnvoller das von einem Anwalt überprüfen zu lassen
Maximus40 am 26. Januar 2009 22:31 Jetzt mal ehrlich! Soll man wegen jedem bisschen zum Anwalt gehen? Dann wären wir doch arbeitslos hier! ;-)
Ally32 am 26. Januar 2009 22:43 Ein Arbeitszeugnis ist wichtig für die weitere berufliche Laufbahn, das sollte man keinen Hobbyanwälten überlassen. Eigene Erfahrung

Du hast "nur" das gemacht, was in der Ausbildung vorgesehen ist - hast keine Eigeninitiative entwickelt, um darüber hinaus eben mehr zu tun. Wenn in der Probezeit gekündigt wird, sieht das sowieso nicht gerade "berauschend" aus, sorry, aber ist so. Zitat: "Die Patienten haben sich stets gut betreut gefühlt." Fazit: Du hast mit ihnen gelacht/gescherzt, aber nicht sinnvoll unterstützt.
Anderes Beispiel: Wenn im Arbeitszeugnis steht: sie war eine offene gut zu leidende Mitarbeiterin, heißt das nichts anderes als - sie war eine Betriebsnudel...
Merke: Nicht alles, was sich positiv liest, ist auch positiv gemeint.

Habe mich gerade damit viel beschäftigt und mir ein sehr gutes Zeugnis von einer Freundin nachschreiben lassen. Sobald etwas einschränkend formuliert ist, wie eben die drei Beispiele, wovon es bei dir noch mehr gibt, wenn der Personaler nicht völlig unbedarft ist, wie schon eine andere Antwort sagte: bei der nächsten Bewerbung nicht mitschicken, oder versuchen, ob da noch Korrekturen drin sind
AllyMcBeal hat nicht unrecht.
"Sie hat sich in allen üblichen Tätigkeiten der medizinischen Assistenz..." aber nicht darüber hinaus???
"Im Umgang mit den Patienten ist Frau XXX von freundlichem und Hilfsbereitem Wesen."
Und mit den Kollegen/innen nicht?
Klingt übertrieben, aber ein bisschen kurz ist das Arbeitszeugnis schon.
ja da hast du vollkommen recht =(

Nein. Nur ausbildungsbezogen fortgebildet = Einschränkung. Warum nur drei Einzelpunkte und nicht das Gesamtpaket? Gut betreut gefühlt? Haben sie das nur gefühlt?... Sorry

klingt nicht schlecht....also schulnotensystem für die 2-3...
lg

ich würde sagen es klingt sehr positiv , oder??
Alex1984 am 26. Januar 2009 22:32 für 4 Monate jedenfalls schon
Sieht schlecht aus blos nicht mit der bewerbung abschicken
Maximus40 am 26. Januar 2009 22:32 Und woher nimmst Du diese Weisheit?
das ist ein sehr schönes Arbeitszeugnis, damit kannst du dich ruhig bewerben!Oder was wolltest du jetzt genau dazu wissen?
hmh naja mir kommt das etwas arg mager vor...
das einzigste was man negativ auffassen könnte ist der erste Satz er könnte auch bedeuten das du nur das getan hast was notwendig war und nicht überdurchschnittliches!!!!Aber um ganz sicher zu sein frag beim Arbeitsamt nach und lass es dir da nochmal übersetzen!!!
ich fühle mich dabei nicht gerade gut =( kann ich denn so ein zeugnis bei dem nächsten Arbeitgeber vorlegen ohne schlechtes Gewissen?
das mit dem "stets" am Ende bedeutet eigentlich dass Du in dem Bereich "sehr gut" warst... mit dem Rest kann ich nichts anfangen... vielleicht kann da noch jemand weiterhelfen.

betreut Gefühlt klingt etwas schwach, kurz formuliert und mit Fehler!
Maximus40 am 26. Januar 2009 22:33 Wenn ich mich als Patient gut betreut fühle, dann ist das doch positiv.
Klingt ganz gut, ein bißchen nach eingeschränktem Tätigkeitsfeld oder ist das normal im ersten Ausbilungsjahr?
nein ich habe devinitiv mehr gemacht..
das wäre das einzige was mir jetzt negativ aufgefallen ist. Klingt für mich als Leser als würde der Verfasser sagen wollen dass Du nur diese Bereiche gemacht hast. Aus welchen Gründen auch immer...kein Interesse, häufiges Fehlen oder Faulheit? Soll jetzt kein Vorwurf an Dich sein, auf keinen Fall, nur wenn Du jetzt sagst Du hast mehr gemacht, dann solltest Du klären warum nur diese Punkte so detailliert aufgeführt wurden. Viel Erfolg!